Zusatzleistungen

Zusatzleistungen vom Arbeitgebenden können eine Form der Mitarbeiterwertschätzung und ein Mittel zur Mitarbeiterbindung sein. Diese Themen sind in der modernen Arbeitsumgebung wichtiger denn je zuvor. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Zusatzleistungen dabei auch steuerfrei sein – was für beide Parteien von Vorteil ist.

Aktualisiert: November 2022

Was sind Zusatzleistungen?

Als Zusatzleistungen werden alle freiwilligen Leistungen vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer benannt, die zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt angeboten werden. Dabei kann es sich um Sachleistungen und Geldleistungen wie auch Dienstleistungen handeln. Diese werden steuerlich sehr unterschiedlich behandelt. Um Zusatzleistungen optimal anzuwenden, ist es daher wichtig, diese individuell zu betrachten und umzusetzen.

Zusatzleistungen

Wann sind Zusatzleistungen steuerfrei?

Zusatzleistungen bleiben steuerfrei, wenn sie die Sachbezugsgrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitende/n nicht übersteigen. Auf das Jahr gerechnet sind das 600 € pro Person.

Wichtig: Um als steuerfreie Zusatzleistung zum Gehalt zu gelten, darf es sich nicht um Geldzahlungen handeln!

Der einfachste Weg, Zusatzleistungen als Arbeitgeber zu nutzen, ist daher der 50 € Sachbezug. Dieser kann jedem Arbeitgeber monatlich gutgeschrieben werden, etwa über eine Sachbezugskarte wie die givve® Card. Wichtig ist, dass es keine jährliche Einmalzahlung sein darf und dass der monatliche Höchstbetrag von 50 € nicht überschritten wird. Mit der givve® Card kann der Sachbezug unkompliziert verwaltet und von den Mitarbeitenden flexibel eingelöst werden.

Welche Zusatzleistungen vom Arbeitgeber gibt es?

Ein Vorteil der Zusatzleistungen ist es, dass diese sehr individuell sind. Daher ist es möglich, diese auf den jeweiligen Mitarbeitenden maßgeschneidert anzuwenden. Dies spielt eine wichtige Rolle für die Mitarbeiterzufriedenheit, aber auch im Bereich des Recruitings.

Folgenden Zusatzleistungen können durch den Arbeitgeber weitergegeben werden:

Erfahren Sie, wie Sie mit givve® Zusatzleistungen besonders effizient und kostenoptimiert umsetzen können!

Welche Vorteile haben Zusatzleistungen?

Zusatzleistungen bieten Vorteile für Arbeitgeber und -nehmer gleichermaßen:

Darüber hinaus können Zusatzleistungen ein wichtiges Argument im Recruitmentprozess sein. Zu den Zeiten des Fachkraftmangels kann ein Unternehmen sich so positiv von der Konkurrenz abheben.

Welche alternativen Zusatzleistungen gibt es bei givve®?

Mit givve® entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Partner für Ihr Unternehmen. Wir haben mehrere Produkte für Sie, mit denen sich Zusatzleistungen einfach, kosteneffizient und schnell im Unternehmen implementieren lassen.

givve® Card als Zusatzleistung für den Sachbezug

Mit der givve® Card lässt sich der Sachbezug für jeden Mitarbeiter ganz einfach verwalten. Sie haben eine zentrale Software, über welche die Karten mit den jeweiligen Zuschüssen aufgeladen werden können. Je nach gewähltem Modell können Ihre Angestellten die Karte als eine Prepaid-Zahlkarte verwenden. Es gibt eine große Nummer an Vertragspartnern, bei denen die Karte als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Für das Unternehmen bedeutet dies einen geringen Verwaltungsaufwand und damit auch geringere Kosten. Die Karten können mehrfach verwendet und auf Wunsch auch mit dem Firmendesign bedruckt werden.

givve Card
givve Lunch App

givve® Lunch als Zusatzleistung für den Essenszuschuss

Der Essenzuschuss ist eine beliebte Zusatzleistung, die ergänzend zum Sachbezug nutzbar ist. Über unsere givve® Lunch App können Mitarbeitende Zahlungsbelege einreichen und im Nachhinein eine Erstattung erhalten. Diese können Sie zentral über ein integriertes System verwalten. Die App ist eine moderne Alternative zur klassischen Essensmarke aus Papier.

Zusatzleistungen steuerfrei nutzen mit givve®

Steuerfreie Zusatzleistungen zum Gehalt bieten für alle Parteien viele Vorteile. Nutzen Sie die Produkte givve® Card und givve® Lunch, um Ihren Mitarbeitenden etwas Besonderes zu bieten. Dies dient der Mitarbeitermotivation, was zur Steigerung der Produktivität und dem Unternehmenserfolg beiträgt. Setzen Sie sich außerdem auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber von der Konkurrenz ab.

Nutzen Sie die givve® Card und die givve® Lunch App als innovative Zusatzleistung mit besonderem Mehrwert.

Lassen Sie sich unverbindlich von uns zu den givve® Produkten beraten und belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit effektiven Benefits!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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