Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind eine optimale Möglichkeit, Mitarbeitenden Wertschätzung auszudrücken und gleichzeitig Benefits anzubieten.

Aktualisiert: Januar 2023

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Ganz allgemein handelt es sich um alle Leistungen an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei sind. Diese Leistungen gelten für alle Mitarbeiter – auch für Minijobber oder Praktikanten.

Es gibt eine Reihe von Optionen, um steuerfreie Leistungen als Arbeitgeber an die Angestellten weiterzugeben. Wichtig ist, dass die jeweiligen Regelungen dafür eingehalten werden. Daher lohnt es sich nicht, nur die steuerfreien Arbeitgeberleistungen genau zu kennen, sondern diese auch mit der Hilfe von passenden Lösungen den Mitarbeitenden zukommen zu lassen.

Sie stellen eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung dar. Denn so können Unternehmen die Lohnkosten wie Sozialversicherungskosten optimieren bzw. reduzieren. Sind die freiwilligen Leistungen der Arbeitgeber steuerfrei, profitieren dabei beide Parteien. Denn nicht nur finanzielle Vorteile lassen sich darauf ziehen.

Welche Vorteile haben steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber?

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen haben vor allem einen Vorteil: Sie bieten eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

Wird etwa über steuerfreie Arbeitgeberleistungen ein Kindergartenzuschuss in der Höhe von 100 Euro im Monat gewährt, zählt dieser nicht als Teil des Bruttolohns und es kommt entsprechend nicht zu weiteren Abzügen. Dies bedeutet, dass die 100 Euro brutto wie netto beim Arbeitnehmer ankommen und im vollen Umfang für die Kostenentlastung beim Kindergartenplatz genutzt werden können.

Je nach der Art der steuerfreien Leistung gibt es verschiedene Wege, den Betrag an die Mitarbeitenden zu übergeben. Eine direkte Überweisung mit dem Bruttogehalt ist dabei nicht immer möglich – denn dann verliert die Transaktion ihren Status als steuerfreie Leistung.

Aber die Vorteile der steuerfreien Leistungen von Arbeitgebern gehen weit über den direkten, finanziellen Vorteil hinaus. Unternehmen können so die Motivation der Arbeitnehmenden steigern. Denn die Wertschätzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch das Unternehmen sichert eine bessere Unternehmensbindung – was vor allem in Zeiten vom Fachkräftemangel zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Platzieren Sie Ihr Unternehmen durch die Benefits auch als attraktiver Arbeitgeber am Markt und heben Sie sich direkt von der Konkurrenz ab. So können Sie die Besten Ihrer Branche auf sich aufmerksam machen.

Wird etwa über steuerfreie Arbeitgeberleistungen ein Kindergartenzuschuss in der Höhe von 100 Euro im Monat gewährt, zählt dieser nicht als Teil des Bruttolohns und es kommt entsprechend nicht zu weiteren Abzügen. Dies bedeutet, dass die 100 Euro brutto wie netto beim Arbeitnehmer ankommen und im vollen Umfang für die Kostenentlastung beim Kindergartenplatz genutzt werden können.

Bei einem Steuersatz von ca. 20 % bleiben bei einer Gehaltserhöhung lediglich 80 Euro übrig. Es kann sogar sein, dass man durch die Erhöhung in eine höhere Besteuerung rutscht und es noch weniger wird.

Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Das Angebot für mögliche steuerfreie Arbeitgeberleistungen ist umfangreich. Dies erlaubt es Ihnen, für die Mitarbeitenden individuelle Lösungen zu finden und ein maßgeschneidertes Benefit-Paket zu schnüren. Wir haben eine Reihe von Optionen für Sie in der Übersicht.

Nicht alle aufgelisteten Leistungen sind dabei komplett steuerfrei; sie sind teilweise steuerbegünstigt bzw. pauschal versteuert. Hier bieten wir Ihnen zu den einzelnen Bereichen detaillierte Artikel in unserer Infothek.

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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen in der Übersicht

  • Doppelte Haushaltsführung – eigenständiger Hausstand aufgrund des Anstellungsverhältnisses. Tägliches Pendeln muss unzumutbar sein! Bis zu 10 % der monatlichen Mehrkosten.
  • Fahrtkostenpauschale / Entfernungspauschale / Jobticket – Fahrtkosten stehen im direkten Bezug zur Anstellung. Werden über Pauschalen und bis zu einem Höchstbetrag übernommen.
  • Dienstwagen / Dienstfahrrad – verschiedene Optionen möglich. 1%-Regelung für Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden.
  • Zuwendungen für Gesundheit / betriebliche Gesundheitsförderung (auch Fitnessstudio Mitgliedschaft, usw.) – bis 600 Euro pro Jahr. Maßnahmen müssen bewilligt sein. Nicht begünstigte Maßnahmen können über die 50-Euro-Freigrenze geltend gemacht werden.
  • Kindergartenzuschuss – aktuell unterliegt der Steuerfreibetrag für den Kindergartenzuschuss keiner Höchstgrenze.
  • Gutscheine für Mitarbeiter – im Rahmen des 50 Euro Sachbezugs.
  • Personalrabatte – der jährliche Rabattfreibetrag liegt bei 1810 Euro pro Person.
  • Betriebsfeiern – Steuerfreibetrag von 110 Euro pro Person zwei Mal jährlich.
  • Diensthandy / Laptop – rein geschäftlich genutzte Geräte können zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden.
  • Geschenke an Mitarbeiter – zu besonderen Anlässen wie Geburtstage oder Jubiläen können Sachgeschenke im Wert von bis 60 Euro steuerfrei übergeben werden. Zuzüglich können über die 50-Euro-Freigrenze Geschenke überreicht werden.
  • Zuwendungen für das Essen (auch Kantinenessen, Frühstück, Restaurantschecks, usw.)
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Nicht steuerfreie Leistungen in der Übersicht

Aber auch nicht steuerfreie Leistungen können als Benefit dienen. Ob sich diese anbieten, hängt von vielen Faktoren ab. Wichtig ist, dass die Benefits für beide Seiten optimiert sind. Zu den nicht steuerfreien Leistungen gehören unter anderem diese:

  • Gehaltserhöhung
  • Urlaubstage (Steuer greift im Rahmen von Auszahlungen)
  • Bonuszahlungen
  • Prämienzahlungen
  • Sämtliche Zahlungen und Zuschüsse, die über angegebene Freibeträge hinausgehen

Erfahren Sie alles rund um steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber.

Was gibt es bei steuerfreien Leistungen durch Arbeitgeber zu beachten?

Um die passenden steuerfreien Leistungen zu nutzen, sollten Sie mit einer durchdachten Planung beginnen: Welche Incentives passen zu Ihrem Unternehmen und was motiviert Ihre Mitarbeitenden?

Zudem gibt es einige Voraussetzungen, die steuerfreie Arbeitgeberleistungen erfüllen müssen.

Die Leistungen werden zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Dies bedeutet, das Gehalt darf nicht entsprechend gesenkt werden. Die Zuwendung muss vor der Fälligkeit der Lohnzahlung vereinbart worden sein und sie muss arbeitsrechtlich zulässig sein.

Die Arbeitnehmerleistung muss außerdem langfristig wirksam sein und es bedarf einer detaillierten Dokumentation. Sie müssen etwa die Ausgaben auflisten für die Betriebsprüfung. Entsprechend sind auch die Belege zu sammeln. Sie dienen als Nachweis, dass beispielsweise Gutscheine nicht in Bargeld umgetauscht werden.

Die Leistung darf nicht an eine Rückfallklausel gekoppelt sein. Diese könnte etwa besagen, “Wenn die Leistung wegfällt, erhält der Mitarbeiter mehr Bruttolohn”.

Sind Sie sich unsicher, wie Sie Arbeitgeberleistungen steuerfrei umsetzen können? Wir beraten Sie gerne unverbindlich!

Nutzen Sie Arbeitgeberleistungen steuerfrei mit givve®!

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind ein attraktiver Benefit für die Arbeitnehmer. Auch das Personal im Homeoffice kann davon profitieren.

Nutzen Sie mit givve® eine einfache und rechtskonforme Verwaltung für Arbeitgeber. Außerdem bieten wir individuelle Lösungen für alle relevanten Bereiche.

Ihre Mitarbeitenden können die Benefits durch die große Vielfalt der Akzeptanzpartner nach den eigenen Wünschen nutzen.

givve® Card - flexible Prepaidkarte

Laden Sie die Prepaidkarte monatlich mit den jeweiligen Benefits für Ihre Mitarbeitenden auf. Dank Anbindung an das Mastercard Netzwerk können sie dann an einer Vielzahl von Akzeptanzstellen mit der Karte einzukaufen. Durch das digitale System lassen sich die Buchungen leicht durchführen und verwalten – dies minimiert die Fehleranfälligkeit. Denn sobald Freigrenzen überschritten werden, fallen Lohnsteuern und Sozialabgaben an!

Die praktischen Karten können im Firmendesign gestaltet werden und sie lassen sich auf neue Mitarbeitende übertragen.

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givve® Lunch - digitale Essensmarke

Beliebte steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind die Essenszuschüsse. Diese können über die digitale givve® Lunch App ganz einfach verwaltet werden. Ihre Mitarbeitenden genießen im Restaurant, im Imbiss oder auch vom Lieferservice im Büro ihre Mahlzeit und scannen den Zahlungsbeleg anschließend mit der App ein. Die Belege werden automatisch für den jeweiligen Mitarbeiter hinterlegt, damit sie in der Verwaltung für die Verarbeitung vorliegen – einfach und unkompliziert. Auch Mitarbeiter im Homeoffice können die App etwa für Einkäufe in Lebensmittelgeschäften nutzen.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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