Arbeitgeber haben seit dem 1. Januar 2008 die Möglichkeit, steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zu gewähren. Nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) können pro Mitarbeiter bis zu 600 € jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei genutzt werden, sofern die Maßnahmen den Qualitätskriterien, der Zweckbindung und Zertifizierung gemäß § 20 und 20b SGB V entsprechen.
Zu den steuerlich begünstigten Gesundheitsmaßnahmen gehören unter anderem Bewegungsprogramme und sportliche Aktivitäten, Ernährungsangebote zur Förderung gesunder Ernährung, Stressbewältigung und psychische Gesundheitsförderung sowie Suchtprävention und Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken.
Nicht steuerlich begünstigt sind hingegen Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios, Massagen, Spinning-Kurse und gerätegestütztes Training sowie individuelle Freizeit- und Wellnessangebote, die keine direkte betriebliche Gesundheitsförderung beinhalten.
Maßnahmen, die nicht unter § 3 Nr. 34 EStG fallen, können möglicherweise als steuerfreier Sachbezug bis zu 50 € monatlich genutzt werden. Digitale Benefitprogramme wie die givve® Card ermöglichen eine flexible und unkomplizierte Verwaltung solcher Zuschüsse.