Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird seit dem 1. Januar 2008 steuerlich unterstützt. Dafür können bis zu 600 € pro Jahr und pro Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei aufgewandt werden (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz). Dies gilt für Maßnahmen, die hinsichtlich ihrer Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der § 20 und 20b SGB V genügen. Dazu zählen unter anderem die Folgenden:
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsangebote
- Stressbewältigung
- Suchtprävention
Kurse, die zertifiziert sind, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Ein Unternehmen muss die Voraussetzungen für den Kurs genau prüfen und entsprechende Dokumente zum Lohnkonto hinzufügen.
Das Bezahlen von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein oder das Fitnessstudio, Massagen, Spinning-Kurse und ein überwiegend gerätegestütztes Training fallen steuerlich gesehen nicht in die betriebliche Gesundheitsförderung. Die oben genannten Maßnahmen fallen dann eventuell unter den 50 Euro Sachbezug. Um hier die Kosten bestmöglich zu optimieren, sind leicht zu verwaltende Benefitprogramme wie die givve® Card ein wichtiges Werkzeug.