Steuerfreier Sachbezug

Alles wissenswerte zur Umsetzung von steuerfreien Sachbezügen. Wir erklären rechtliche Grundlagen, Details zur Versteuerung, die beliebtesten Formen von Benefits und Ihre Vorteile bei givve®.

Aktualisiert: Juli 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Gehaltsnebenleistung anbietet, sogenannte Benefits. Hierunter fallen auch geldwerte Vorteile zu Gunsten des Empfängers. 

Einnahmen sind generell alle Güter, die nach § 8 EStG in Geld oder Geldwert bestehen. Der Wert eines Sachbezugs gehört demnach zum steuerpflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat wird der Sachbezug allerdings nicht zum Arbeitslohn dazu gerechnet.

Beim Sachbezug für Mitarbeiter wird unterscheiden zwischen Sachleistungen die lediglich steuerbegünstigt sind, z.B. ein Dienstwagen und solchen, die komplett steuerfrei sind, sogenannten steuerfreien Sachbezügen.

Beliebteste Formen des steuerfreien Sachbezugs

50 Euro Sachbezug

Die in Deutschland meist genutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind Warengutscheine und Geldkarten im Rahmen der 50 Euro Freigrenze.

Steuerfreie Sachgeschenke

Auch Steuerfreie Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen werden gerne eingesetzt, hier gilt eine Freigrenze von 60 Euro

Weitere Sachbezüge

Gesundheitsförderung

Kommunikation & mobile Endgeräte

Verpflegungszuschuss & Ernährung

Fahrtkostenzuschuss & Mobilität

Kindergartenzuschuss

Weihnachtsgeschenke

Press Press symbol

Aktuelles zum steuerfreien Sachbezug 2024

Seit dem 01.01.2022 gibt es Änderungen im Bereich der steuerfreien Sachbezüge. Ab dem 01.01.2024 wurden die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung erneut angehoben. Der Sachbezugswert für Verpflegung wurde auf 313€ pro Monat angehoben, wobei pro Tag 2,17€ für Frühstück und 4,13€ für Mittag- oder Abendessen zur Verfügung stehen. Der Wert für Unterkunft oder Miete wurde von 265€ auf 278€ pro Monat erhöht, was kalendertäglich 9,27€ entspricht.

Steuerfreier Sachbezug - 50 Euro Freigrenze

Die 50 Euro Freigrenze ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 Euro als steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Diese Regelung ersetzt die bisherige 44 Euro Freigrenze und bietet sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern mehr Flexibilität und Vorteile.

Im Folgenden führen wir Ihnen ein Rechenbeispiel auf und verdeutlichen damit die Ersparnisse und Vorteile, die durch den steuerfreien Sachbezug entstehen können:

Steuerfreier Sachbezug - 44 Euro Freigrenze
Steuerfreie Sachgeschenke givve Card

Steuerfreie Sachgeschenke

Steuerfreie Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen nach R 19.6, Abs. 1 LStR sind eine häufig genutzte Form von Sachzuwendungen. Für Sachgeschenke an Mitarbeiter gilt eine Freigrenze von 60 Euro. Darunter fallen z.B. Geburtstage, Hochzeiten oder die Geburt des eigenen Kindes.

Sachgeschenke mit dem givve® Card Modul Geschenk. 

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit 50 € steuerfreiem Sachbezug oder Sachgeschenken zum persönlichen Anlass!

Weitere Beispiele zum steuerbegünstigtem bzw. steuerfreien Sachbezug für Arbeitnehmer

Im folgenden Abschnitt  finden Sie eine Übersicht aller gängigen und beliebten Sachbezüge für Arbeitnehmer. Wir erklären Ihnen, wie diese funktionieren und was es bei der Umsetzung zu beachten gibt. 

Gesundheitsförderung

  • Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG  und § 20 und 20b SGB V zur Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit im Allgemeinen, bis zu 600 € im Jahr. Hierbei können beispielsweise Kurse wie Yoga, Pilates, Rückenschulungen o.ä., die von der Krankenkasse als förderungswürdig eingestuft werden, bezuschusst werden. Auch das Schaffen von gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz, beispielsweise durch höhenverstellbare Tische und ergonomische Bürostühle, fällt hierunter. Außerdem gehören Maßnahmen wie Bewegungsworkshops, Fachvorträge zur gesunden Ernährung oder Entspannungseinheiten zur steuerbegünstigten Gesundheitsförderung.
  • Erholungsbeihilfe als Zuschuss zu den Erholungskosten mit  25% Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

Kommunikation & mobile Endgeräte

Verpflegungszuschuss & Ernährung

Fahrtkostenzuschuss & Mobilität

  • Fahrtkostenzuschuss kann für die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Privatwohnung gewährt werden, in der Regel mit 15% Pauschalversteuerung
  • Ein Jobticket für die Nutzung von öffentlichem Personennahverkehr (für private und berufliche Fahrten) kann komplett steuerfrei gewährt werden. 

Kindergartenzuschuss

  • Ein Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. 

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

  • Im Rahmen von Betriebsfeiern, wie zum Beispiel einer Weihnachtsfeier ist es möglich den Mitarbeitern Geschenke im Rahmen des 110 Euro Freibetrags (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG) für Betriebsveranstaltungen zu machen.
  • Hier ist also die Feier selbst die Grundlage für die Kostenübergabe. Dieser Freibetrag über 110 Euro gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr, z.B. Weihnachtsfeier und Sommerfest. 
  • Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter zählen nicht zu den steuerfreien Sachgeschenken zu persönlichen Anlässen nach R 19.6, Abs. 1 LStR. 

Unterkunft

  • Die Bereitstellung von Unterkunft oder Zuschüssen zur Miete ist eine attraktive Form des steuerfreien Sachbezugs gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 3 Nr. 16 EStG.
  • Seit dem 01.01.2024 beträgt der monatliche Sachbezugswert für Unterkunft 278 Euro, kalendertäglich 9,27 Euro. Diese Leistung ist steuerfrei, wenn die Unterkunft beruflich veranlasst ist, beispielsweise bei Versetzungen oder befristeten Arbeitseinsätzen.
  • Die Steuerfreiheit gilt in der Regel für bis zu zwei Jahre. Der Arbeitgeber muss die berufliche Veranlassung und Nutzung nachweisen können, und der geldwerte Vorteil muss im Lohnabrechnungssystem korrekt erfasst werden.
  • Nebenkosten wie Strom und Wasser können ebenfalls steuerfrei sein, sofern sie im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Unterkunft stehen.

Steuerfreie Sachbezüge mit der givve® Card

Wie werden Sachbezüge abgerechnet?

Die Abrechnung von Sachbezügen erfolgt nach einem vereinfachten Schema. Hierbei wird der Sachbezug als geldwerter Vorteil zum Bruttolohn hinzuaddiert und erhöht somit das Gesamtbrutto. Von diesem Gesamtbrutto werden die Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen. Der Sachbezug selbst wird vom Nettogehalt abgezogen, da er nur der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll.

  • Bruttolohn/ Bruttogehalt
  • + Sachbezug (geldwerter Vorteil)
  • = Gesamtbrutto
  • - Lohnsteuer
  • - Kirchensteuer
  • - Solidaritätszuschlag
  • - AN- Anteil zur Sozialversicherung
  • = Nettolohn/ Nettogehalt
  • - Sachbezug (geldwerter Vorteil)
  • = Auszahlungsbetrag
Legal Legal symbol

Rechtliche Voraussetzungen steuerfreier Sachbezug

Wann ist ein Sachbezug steuerfrei? Hier lesen Sie alles zu den rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung von steuerfreien Sachbezügen an Arbeitnehmer. Erfahren Sie, was Sie bei der Versteuerung von Sachbezügen beachten müssen. 

Was muss beachtet werden?

  • Der Sachbezug kann für alle Mitarbeiter eines Unternehmens eingesetzt werden, das gilt auch für Teilzeitkräfte, Auszubildende und Minijobber.
  • Um den Grundsatz des Sachbezugs zu gewährleisten, muss ein Bargeldbezug ausgeschlossen sein. 
  • Der steuerfreie Sachbezug kann nur zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Seit 2020 ist keine Gehaltsumwandlung mehr möglich.
  • Wenn die rechtliche Freigrenze (50 Euro pro Monat) überschritten wird, muss der gesamte Betrag versteuert werden. 
  • Seit 2022 liegt die Freigrenze bei 50 Euro pro Monat.
  • Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nur noch als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen UND den Regelungen von § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) vom ZAG entsprechen.
  • Es gilt das Zuflussprinzip, demnach muss nachgewiesen werden können, wann der Sachbezug geleistet wurde. Die 50 Euro müssen immer in dem Monat ausgezahlt werden für den sie bestimmt sind. Es ist nicht möglich Beträge zu sammeln und einmal im Jahr an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Versteuerung von Sachbezügen

  • Wie funktioniert die Entgeltabrechnung, wenn Arbeitnehmer Sachbezüge erhalten?
  • Steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen immer in der Lohnabrechnung festgehalten werden, selbst wenn die 50 Euro Freigrenze eingehalten wird.
  • Dabei müssen die Höhe der gezahlten Leistung sowie der Tag der Ausgabe dokumentiert werden.
  • Gutscheine und Karten dürfen nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen dienen.
  • Darüber hinaus greifen die Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) und § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) des ZAG.

Übersicht Ihrer Vorteile: Steuerfreie Sachbezüge mit givve®

Spare Spare symbol

Steuervorteile

Alle Module der givve® Card sind für den Einsatz als Sachbezüge und Sachzuwendungen optimiert.

Progressive Progressive symbol

Fortschrittlich

Alle Prozesse von der Implementierung bis zur Nutzung sind durchgehend digitalisiert und automatisiert.

Flexible Flexible symbol

Flexibel

Die Module sind frei wählbar und können kombiniert werden, passend für den jeweiligen Einsatzbereich.

givve® card givve® card symbol

Individualität

Personalisierbare Karte, mit der Möglichkeit das eigene Logo oder ein vollflächiges Kartendesign einzubringen.

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter von einem Gehaltsextra profitieren und Sie von den Vorteilen des Sachbezugs für Arbeitgeber

  • Mit dem steuerfreien Sachbezug sparen Sie Lohnnebenkosten.
  • Ihre Arbeitnehmer profitieren von einer gesteigerten Kaufkraft
  • Durch die Ausgabe von Sachbezügen können Sie als Unternehmen aktives Employer Branding betreiben und so die Attraktivität Ihrer Arbeitgebermarke verbessern.
  • Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter durch regelmäßige Gehaltsextras und binden Sie sie ans Unternehmen. Auch neue Arbeitnehmer können Sie so anlocken. Dadurch wird die allgemeine Arbeitsleistung verbessert.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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