Für die steuerfreie Vergabe von Geschenken an Mitarbeiter gelten im deutschen Steuerrecht klare und einzuhaltende Vorgaben. Der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen regelmäßigen Sachbezügen und anlassbezogenen Aufmerksamkeiten für Beschäftigte. Die korrekte Einhaltung der geltenden Freigrenzen schützt Arbeitgeber vor nachträglichen Lohnsteuer-Nachzahlungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.