Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter

Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen eine kleine Freude zu machen, ist ein wunderbares Mittel, um Ihre Wertschätzung auszudrücken. Wir zeigen Ihnen was es dabei zu beachten gibt und wie Mitarbeitergeschenke steuerfrei werden.

Aktualisiert: Januar 2024

Autorin: Nicola Weiß
Communications Manager

Langjährige Erfahrung im Benefit Bereich. Expertin für Mitarbeitermotivation und -bindung sowie New Work Themen wie Home Office und flexible Arbeitsgestaltung.

Wertschätzung zeigen

Sie möchten Geschenke für Angestellte steuerfrei realisieren, sind sich aber nicht sicher, welcher Weg der beste ist? Schon mit einer kleinen Geste an Ihre Mitarbeiter können Sie Ihrer Wertschätzung Ausdruck verleihen. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihren Angestellten Geschenke zu überreichen, die für beide Seiten effizient sind. Denn wenn Sie sich hier für einen passenden Weg entscheiden, sind die Geschenke für Mitarbeiter nicht nur steuerlich optimiert, sondern sind auch wertvoll für die Mitarbeitermotivation.

Mitarbeiter-Geschenke

Wann sind Geschenke an Mitarbeiter steuerfrei?

Nicht jedes Geschenk an einen Angestellten ist automatisch steuerfrei. Unter anderem müssen der Anlass und der Wert des Geschenkes betrachtet werden. Wenn es einen persönlichen Anlass für ein Geschenk gibt, ist dies bis zu einem Wert von 60 Euro für beide Seiten steuerfrei.

Zu einem persönlichen Anlass zählen:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Geburt
  • Promotion
  • Mitarbeiterjubiläum
  • Beförderung
  • Rückkehr aus der Elternzeit/längerer Krankheit

Ein klassisches Beispiel ist hier das Mitarbeiterjubiläum. Sie können Ihren Mitarbeiter mit einem Geschenk im Wert von 60 Euro bedenkenlos beglücken. Ob es dann nun die obligatorische Uhr wird oder ein Geschenk, das etwas persönlicher ist, bleibt ganz Ihnen überlassen. Mit einer effektiven Mitarbeitermotivation im Hinterkopf bietet es sich jedoch immer an, ein individuelles Geschenk auszusuchen.

Gibt es auch steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter?

Die Freigrenze von 60 € gilt nur für Geschenke zu persönlichen Anlässen und ist nicht zu verwechseln mit einem gesellschaftlichen bzw. kulturellen Ereignis, wie z.B.: Weihnachten, Ostern oder einem Firmenereignis (z.B. Firmenjubiläum). Dennoch gibt es eine Möglichkeit Ihren Mitarbeitern steuerfreie Weihnachtsgeschenke zu überreichen. 

Was ist der Unterschied zwischen Sachbezügen und steuerfreien Geschenken für Mitarbeiter?

50 € Sachbezug

Eine Alternative zum klassischen Geschenk bzw. einer Aufmerksamkeit für Mitarbeiter sind Sachbezüge. Sachbezüge sind Gehaltsextras ohne einen besonderen Anlass. Diese bleiben pro Monat bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Hier ist es wichtig, dass der Wert von 50 Euro nur monatlich zu betrachten ist – es geht hier nicht um einen Jahreswert. Werden die 50 Euro auch nur um 10 Cent in einem Monat überschritten, fällt auf das gesamte Jahr die relevante Steuerlast.

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Modulteaser 60

Geschenke zu persönlichem Anlass

Bei einem persönlichen Anlass kann der Arbeitgeber eine Aufmerksamkeit gewähren. Dies umfasst steuerfreie Geschenke bis zu 60 . Diese sind zusätzlich zu den 50 € Sachbezügen möglich. Sachbezüge sind also auf 50 Euro pro Monat begrenzt. Die Aufmerksamkeiten sind theoretisch auch mehrmals pro Monat möglich – wenn mehrere persönliche Anlässe zeitnah aufeinander fallen.

Wie oft können steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter gemacht werden?

Im Gegensatz zu Sachbezügen sind auch mehrere Geschenke in einem Monat möglich. Wenn zum Beispiel der Geburtstag, das Mitarbeiterjubiläum und die Geburt des Kindes in einen Monat fällt, kann der Arbeitgeber dreimal steuerfrei Geschenke für 60 Euro überreichen. Es gibt keine Obergrenze an steuerfreien Geschenken an Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen.

Tabelle Vergleich Sachbezug und Sachgeschenk

Möchten Sie mehr erfahren zu steuerfreien Geschenken?

Welche Geschenke an Mitarbeiter sind steuerfrei?

In welcher Form die Geschenke und Sachbezüge übergeben werden, bleibt nahezu komplett dem Arbeitgeber überlassen. In beiden Fällen ist es nicht möglich, Bargeld zu überreichen. Dies würde unter die normale Lohnsteuer fallen. Darüber hinaus gibt es jedoch keine Einschränkungen.

Sachgeschenke – Bücher, Blume und Co.

Wer seine Mitarbeiter gut kennt, der kann sich für persönliche Geschenke entscheiden, von denen der Arbeitgeber weiß, dass sie eine Freude bereiten. Blumen, Wein, Schokolade oder Bücher sind dabei immer gern gesehen. Zu speziellen Anlässen, wie der Geburt eines Kindes, können es dann auch passende Geschenke, wie Strampler oder Babyspielzeug, sein. Es ist wichtig zu bedenken, dass ein persönliches Geschenk, über das sich der Arbeitgeber Gedanken gemacht hat, sehr gut bei den Mitarbeitern ankommt.

Gutscheine schenken

Vor allem in größeren Firmen ist es jedoch nicht immer möglich, für jeden Mitarbeiter persönliche Geschenke zu wählen. In diesem Fall ist ein Warengutschein oder Gutscheine mit einem bestimmten Geldbetrag eine gute Wahl. Hierbei eignen sich vor allem flexibel einsetzbare Prepaid-Karten, wie z.B. die givve® Card

givveCard Geschenk

Mit der givve® Card können sich die Mitarbeiter ihr Geschenk einfach selbst aussuchen. Die Karte ist nicht an bestimmten Händler gebunden wie bei Gutscheinen. Je nach gewähltem Einsatzbereich kann die Karte flexibel zum Bezahlen verwendet werden. Dank einer einfachen Verwaltung und einer leichten Anwendung ist diese Karte für alle Beteiligten eine sehr gute Option.

 

Vorteile der givve® Card für steuerfreie Geschenke

  • Das Aufladen der Karte kann durch ein zentrales System verwaltet werden.
  • Das Guthaben der Karte lässt sich ansparen, um größere Anschaffungen zu tätigen.
  • Für Arbeitgeber ist die givve® Card ein erstklassiges Werkzeug für die Mitarbeiterbindung.
  • Durch ein individuelles Kartendesign lässt sich auch die Arbeitgebermarke stärken, sprich aktives Employer Branding.

Entdecken Sie die vielen Möglichkeiten der givve® Card für steuerfreie Geschenke an Ihre Mitarbeiter!

Welche Vorteile haben steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter allgemein?

Mitarbeitergeschenke sind ein guter Weg, um eine nachhaltige und bedeutungsvolle Bindung zum Arbeitgeber zu schaffen. Das erhöht die Mitarbeitermotivation und führt dazu, dass Angestellte ein positives Image der Firma nach außen tragen. Aber auch darüber hinaus haben die Geschenke für Mitarbeiter viele Vorteile zu bieten.

Spare Spare symbol

Steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeiter

Richtig umgesetzt sind die Geschenke für Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Hier ist es wichtig, sich an die relevanten Vorgaben und Obergrenzen zu halten.

Valuable Valuable symbol

Mitarbeiter wertschätzen

Mit einer kleinen Aufmerksamkeit kann dem Mitarbeiter viel Wertschätzung ausgedrückt werden. Das verbessert die Motivation und somit oft auch die Leistung der Mitarbeiter.

Sales Sales symbol

Stärkung der Arbeitgebermarke

Verbessern Sie aktiv das Image Ihres Unternehmens – sowohl intern als auch extern. Die Geschenke sind ein attraktiver Benefit für Mitarbeiter neben z.B. Lohnerhöhungen. Ideal, um bei Bestandsmitarbeitern und potenziellen Kandidaten einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter mit givve®

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter mit einem Geschenk begeistern möchten und dies zum steuerlichen Vorteil von beiden Seiten, dann ist das Modul Geschenk der givve® Card die richtige Option für Sie. Sie haben die Möglichkeit, die Karten zentral und ohne einen großen Aufwand zu verwalten. Auf Wunsch werden die Karten mit Ihrem Logo oder einem vollflächigen Kartendesign veredelt. 

Nutzen Sie die Karte, um auch Ihre Mitarbeiter zu speziellen Anlässen mit etwas ganz Besonderem zu überraschen!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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