Wann sind Mitarbeitergeschenke steuerfrei?
Für Sie als Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit, Mitarbeitergeschenke steuerfrei zu nutzen. Geschenke (z.B. Weihnachtsgeschenke) gelten bis zu einem Freibetrag von 186 € jährlich pro Mitarbeiter als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendungen. Seit 2016 gilt ein Freibetrag von 186 Euro (vgl. § 49 Abs. 3 Z 17 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Die Kosten für Geschenke pro Person müssen dafür im Laufe des Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wird der Steuerfreibetrag überschritten, fällt die volle Steuerlast an.