givve Card Modul 44

Modul 186

Mitarbeitergeschenke in Form von steuerfreien Sachzuwendungen sind eine beliebte Art monetärer Mitarbeiterbenefits. Auch bei unseren Kunden erfreut sich das Modul 186 auf Grund seiner Anwendungsflexibilität großer Beliebtheit.

Ein Mehrwert für alle

Durch Mitarbeitergeschenke und Sachzuwendungen bis zu 186 Euro drücken Sie Ihren Angestellten Ihre Wertschätzung aus. Zufriedene Mitarbeiter sind produktiver und bleiben Ihnen treu. Das Geld kommt netto wie brutto beim Mitarbeiter an und dieser kann frei darüber verfügen, um sich seine individuellen Wünsche zu erfüllen. Die beliebten steuerfreien Sachzuwendungen sind daher ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gift Gift symbol

Modul 186

Mitarbeitergeschenke als steuerfreie Sachzuwendungen nach § 3. Abs. 1 EStG 1988

  • 186 € pro Mitarbeiter und Jahr
  • Als steuerfreies Sachgeschenk
  • Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung

Ihre Vorteile auf einen Blick

Application area Application area symbol

Attraktiver Benefit

Ihre Mitarbeiter erhalten ein digitales, innovatives und in der Anwendung einfaches Produkt, das weltweit einsetzbar ist.

Load Load symbol

Guthaben ansparen

Es soll etwas teureres sein? Kein Problem für die givve® Card! Ihre Mitarbeiter können das Guthaben einfach ansparen.

Checklist Checklist symbol

Geringer Verwaltungsaufwand

Alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Abwicklung sind gegeben. Verschwenden Sie keine Zeit für die Verwaltung!

Valuable Valuable symbol

Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

Info Info symbol

Gut zu wissen

  • Für alle

Der steuerfreie Sachbezug ist für alle Mitarbeiter umsetzbar, auch für Minijobber, Auszubildende und Werksstudenten.

 

  • Zusätzlich zum Obstkorb, Kaffee und Co.

Der monatliche Sachlohn von 186 Euro kann auch zusätzlich zu einem Obstkorb oder ähnlichem gewährt werden. Sogenannte Aufmerksamkeiten wie Getränke und Genussmittel (Kaffee, Wasser, Gebäck, Obst) gelten als Sachmittel und fallen nicht unter den steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

  • Freigrenze

Die rechtliche Freigrenze von 186 Euro darf nicht überschritten werden, sonst muss alles, was darüber liegt (die Differenz) versteuert werden.

 

  • Steuerfrei

Nach § 3. Abs. 1 EStG 1988 sind Sachzuwendungen, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gewährt werden, bis zu einer Höhe von 186 € pro Jahr von der Einkommenssteuer befreit.

Hierbei gilt folgendes zu beachten:

Sachzuwendungen sind Sachbezüge aller Art. Es darf sich um keine individuelle Entlohnung handeln. Die Abhaltung einer besonderen Betriebsfeier ist nicht Voraussetzung dafür, dass Sachzuwendungen steuerfrei sind. Auch ohne besondere Betriebsfeier wird z.B. die Verteilung von Weihnachtsgeschenken als Betriebsveranstaltung anzusehen sein. Es genügt bereits, wenn die Übergabe der Geschenke der eigentliche Anlass und Inhalt der Veranstaltung ist. Siehe dazu Beispiel Rz 10079.

 

  • Kombination

Steuerfreien Sachzuwendungen, die im Rahmen von Betriebsfeiern ausgegeben werden, können auch parallel zu steuerfreien Sachgeschenken zu Jubiläen, gewährt werden.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns! 

givve® Infothek

Viele weitere interessante Artikel zu givve® und unseren Produkten finden Sie in der brandneuen Infothek.

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.