Firmenfeier als Benefit steuerlich absetzen

Mit einer großen Firmenfeier als Benefit verwöhnen Sie einmal oder mehrmals im Jahr Ihre großartigen Mitarbeiter und drücken gleichzeitig Ihre Dankbarkeit aus. Welche steuerlichen Vorteile Sie dabei in Anspruch nehmen können, erklären wir Ihnen auf dieser Infoseite.

Aktualisiert: Januar 2023

Warum sollte man eine Firmenfeier veranstalten?

Planen und veranstalten Sie in regelmäßigen Abständen Firmenfeiern, hat das gleich mehrere Vorteile. Der wohl wichtigste dabei ist, dass Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern Ihren Dank ausdrücken. Gleichzeitig sorgen Sie mit einem Firmenevent für eine gute Stimmung im Betrieb, da sich Ihre Mitarbeiter wertgeschätzt fühlen.

Doch eine Firmenfeier hat noch einen weiteren Nutzen: Sie unterstützt die Teambildung, Mitarbeitermotivation und Unternehmensbindung. Während der Arbeitszeit sind Kollegen dauerhaft beschäftigt und kennen sich gegenseitig nur vom „Arbeitsklima“. Auf einer Betriebsfeier hingegen bleibt auch mal Zeit, sich über private Themen und Interessen auszutauschen. Das verbindet!

Das Ergebnis: Zufriedene Mitarbeiter sind unterm Strich produktiver und bleiben Ihnen treu.

Tipp: Sorgen Sie dafür, dass ein Firmenevent gut geplant wird. Nur so stellen Sie sicher, dass die Wertschätzung bei Ihren Mitarbeitern ankommt.

Firmenfeier als Benefit

Was macht man an einer Firmenfeier? Auf die richtige Planung kommt es an!

Sie haben sich dazu entschlossen, für Ihre Mitarbeiter eine Betriebsfeier zu organisieren. Damit sie ein voller Erfolg wird, sollten Sie eine ausführliche Planung durchführen und dabei, die im Folgenden aufgeführten Punkte, auf jeden Fall berücksichtigen:

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Aktivität

Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Unternehmung der Firmenevent enthalten soll. So können Sie beispielsweise Ihre Firmenfeier in Wien stattfinden lassen und dort einen Ausflug mit anschließendem Essen planen. Oder wie wäre es mit einer sportlichen Aktivität? Firmenfeier Ideen gibt es zur Genüge.

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Einladung

Für die Einladung der Firmenfeier gestalten Sie eine schöne Karte, in der alle wichtigen Informationen aufgeführt sind:

  • Datum, Uhrzeit und Ort
  • Wo geht es hin?
  • Alle wichtigen Programmpunkte
  • Möglicher Dresscode für das Abendprogramm
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Verpflegung

Berücksichtigen Sie bei der Verpflegung alle Eventualitäten. Ist beispielsweise auch ein Angebot für Vegetarier und Veganer vorhanden? Möchten Sie ein leckeres Menü buchen, oder darf es doch lieber das klassische, reichhaltige Buffet sein?

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Weitere wichtige Informationen

Gibt es sonst noch wichtige Punkte, die berücksichtigt werden müssen? Organisieren Sie zum Beispiel eine Weihnachtsfeier für die Firma, ist die Wahl der Weihnachtsgeschenke für Ihre Mitarbeiter wichtig.

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Kosten und Steuern

Erstellen Sie eine genaue Kostenplanung mit allen enthaltenen Kostenpunkten. So vermeiden Sie böse Überraschungen. Gleichzeitig können Sie für Ihre Firmenfeier mögliche steuerliche Vorteile ermitteln.

Tipp: Falls gewünscht, können Sie die oben aufgeführten Punkte und noch weitere auch von einem Corporate Event Management planen lassen. Hierbei kümmert man sich um die vollständige Planung, bei der alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.

Planen Sie eine Firmenfeier? - Wir zeigen Ihnen wie Sie dabei Steuern sparen.

Ist eine Firmenfeier steuerlich absetzbar?

Das Schöne an einer Betriebsfeier ist, dass Sie die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen können. Dabei greift § 3. Abs. 1 EStG 1988: Hier ist festgelegt, dass Sachzuwendungen, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gewährt werden, bis zu einer Höhe von 186 € im Jahr von der Einkommenssteuer befreit sind. Das bedeutet, dass Sie pro Mitarbeiter Kosten in Höhe von 186 € im Jahr als steuerfreies Mitarbeitergeschenk absetzen können. Ein großer Vorteil, den Sie bei der Planung der Betriebsfeier nutzen können.

Sachzuwendung Firmenfeier

Gut zu wissen: Der steuerfreie Sachbezug in Höhe von 186 € ist nicht nur für Festangestellte in Vollzeit nutzbar. Er kann auch bei Auszubildenden, Werksstudenten und Minijobbern angewendet werden.

Was kostet eine Firmenfeier?

Wie hoch die Gesamtkosten für eine Firmenfeier ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Dazu zählen:

  • Anzahl der Gäste/Mitarbeiter
  • Location
  • Variable Kosten oder Fixpreis für Essen und Getränke
  • Weitere Unternehmungen im Zuge eines Ausfluges

Mieten Sie beispielsweise eine Location an, um die Weihnachtsfeier Ihrer Firma zu organisieren, liegen Sie pro Person inkl. Essen und Getränke bei etwa 80 Euro.

givve® ist Ihr Experte für steuerfreie Sachgeschenke.

Welche Sachzuwendungen sind bei einer Firmenfeier steuerfrei?

Bei den oben genannten Sachbezügen, welche sich auf § 3. Abs. 1 EStG 1988 beziehen, dürfen Sie jedem Mitarbeitenden im Rahmen einer Firmenfeier 186 Euro zukommen lassen. Wie diese Sachzuwendungen genau definiert sind, bleibt dabei Ihnen überlassen. Wird hier richtig geplant, bleibt die Betriebsfeier steuerfrei.

Sie können den genannten Betrag in verschiedener Form an die Mitarbeitenden übergeben:

  • Essen
  • Getränke
  • Abendprogramm

Darunter fallen auch die Kosten für Ausflüge, Anfahrt, Übernachtung, etc. All diese Dinge können Sie im Rahmen der Betriebsfeier steuerlich absetzen.

Alternativ können Sie den Betrag quasi als Bonus an Ihre Mitarbeiter weitergeben. Dann sind die restlichen Ausgaben der Firmenfeier jedoch nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Was spricht für eine Firmenfeier für Ihre Mitarbeiter?

Zufriedene Mitarbeiter sind wichtiger denn je. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel und unbesetzten Stellen ist es wichtig, die Bestandsmitarbeitenden im Unternehmen zu halten. Wollen Sie also langfristig erfolgreich in Ihrer Branche werden, benötigen Sie loyale und treue Mitarbeitende.

Die kompetenten und guten Mitarbeiter sind sehr gefragt und können sich in der Regel ihren Arbeitgeber aussuchen. Sie entscheiden sich zunehmend für Arbeitgeber, die interessante Benefits bieten, die über das klassische Grundgehalt hinausgehen.

Gleichzeitig wird das Angebot an modernen, attraktiven Unternehmen immer größer und der Kampf um gute Mitarbeitende somit härter.

Sie sollten deshalb keine Gelegenheit verpassen, Ihren Mitarbeitenden ein Argument zu geben, warum Sie bei Ihnen den richtigen Arbeitsplatz gefunden haben und diesen auch weiterhin behalten sollten.

Sie profitieren direkt von zufriedenen und loyalen Mitarbeitern. Denn hier wird einerseits die Motivation und Zufriedenheit in Ihrem Unternehmen gesteigert – was sich positiv auf die Produktivität auswirkt. Anderseits wird aber auch die Attraktivität für zukünftige Mitarbeitende gesteigert - wer arbeitet nicht gerne mit zufriedenen und motivierten Arbeitskollegen?

givve® bietet Ihnen nicht nur Lösungen für Ihre Firmenfeiern, sondern weitere attraktive Benefits für Mitarbeiter!

givve® unterstützt Sie bei Ihrer Firmenfeier

Planen Sie einen Firmenevent, unterstützt Sie givve® gerne dabei. Wir betreuen bereits zahlreiche Kunden, die das Modul 186 in Anspruch nehmen, um im Rahmen einer Betriebsfeier ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Sachzuwendung zu gewähren. Die Anwendung ist denkbar einfach und sehr flexibel. Mit unserer givve® Card können Sie bei einer Firmenfeier bis zu 186 € als Mitarbeitergeschenke vergeben. Einfach die Prepaidkarte aufladen und die Mitarbeiter setzten sie ganz nach Belieben ein. So kann sich jeder das passende Geschenk selbst aussuchen.

givve Card

Des Weiteren besteht beispielsweise die Möglichkeit, steuerfreie Sachzuwendungen, die im Rahmen einer Betriebsfeier ausgegeben werden, auch parallel zu steuerfreien Sachgeschenken zum Firmenjubiläum oder Dienstnehmerjubiläum zu gewähren.

Wir von givve® wissen, worauf es in puncto Steuern ankommt. Wir sorgen dafür, dass die steuerfreien Sachzuwendungen für Ihre Mitarbeiter einen echten Mehrwert bieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sie möchten eine Firmenfeier planen und gleichzeitig Steuern optimieren? Es ist unsere Leidenschaft, Benefit-Lösungen zu entwickeln und optimal zuzuschneiden. Gerne lassen wir Ihnen unverbindliche und kostenlose Informationen zukommen. Schon bald können Sie Ihre Betriebsfeier durchführen und schaffen für Ihre Mitarbeiter einen großartigen Mehrwert.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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