Bis heute setzen viele Firmen auf die Ausgabe von Papiermarken, der damit verbundene Aufwand ist jedoch recht hoch. Um Mitarbeitern den Essenszuschuss zukommen zu lassen, gibt es heute auch moderne digitale Lösungen per App.
Essensmarken können von Unternehmen direkt an ihre Mitarbeiter ausgegeben werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Als Arbeitgeber können Sie bis zu 8,00 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter aufwenden. Diese können die Angestellten für Mahlzeiten nutzen, die nicht nach Hause mitgenommen und nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte konsumiert werden. So ist es etwa nicht möglich, Lebensmittel im Supermarkt damit zu kaufen.
Diese Regelung gilt für ein Vollmenü, welches einem üblichen Kantinenessen entspricht und eine Suppe oder andere Vorspeisen und ein Hauptgericht umfasst. - Alternativ dazu können 2 € für Lebensmittel erstattet werden, die nicht direkt konsumiert werden können. Dies gilt z. B. in folgenden Bereichen:
- Lebensmittel aus Lebensmittelgeschäften
- Waren aus Konditoreien und Bäckereien
- Essen von Fast-Food-Ketten
- Wurststände
- Fleischhauereien
- Geschäfte ohne Angebote für Vollmenüs
Der erstattbare Betrag wurde während der Corona-Krise erhöht, um Mitarbeiter aktiv zu entlasten. Das gilt auch für Mitarbeiter im Homeoffice und in der Kurzarbeit. Ihnen können Essenszuschüsse in vollem Umfang gewährt werden.
Wenn alle rechtlichen Gegebenheiten beachtet werden, sind Essenszuschüsse für Unternehmen komplett steuerfrei umsetzbar.