Allgemeines
Der Essenszuschuss für Arbeitnehmer ist ein steuerfreier und sozialversicherungsfreier Benefit. Durch die Gesetzesänderung in Österreich vom 01.07.2020 hat sich der Freibetrag beinahe verdoppelt.
Eine Barauszahlung der Essenszuschüsse ist dabei nicht möglich, dann wäre der Zuschuss nicht steuerfrei. Ein Großteil der jungen und qualifizierten Arbeitnehmer achten bei Bewerbungen vermehrt auf Benefits des Unternehmens - auch der Essenszuschuss fällt darunter und sollte daher nicht außer Acht gelassen werden.