Essenszuschuss

Der Essenszuschuss für Arbeitnehmer - ein steuerfreier Benefit, der allen schmeckt. Haben Sie Fragen zum Thema Essenszuschuss? Wir beraten Sie gerne!

Aktualisiert: Januar 2024

Allgemeines

Der Essenszuschuss für Arbeitnehmer ist ein steuerfreier und sozialversicherungsfreier Benefit. Durch die Gesetzesänderung in Österreich vom 01.07.2020 hat sich der Freibetrag beinahe verdoppelt.

Eine Barauszahlung der Essenszuschüsse ist dabei nicht möglich, dann wäre der Zuschuss nicht steuerfrei. Ein Großteil der jungen und qualifizierten Arbeitnehmer achten bei Bewerbungen vermehrt auf Benefits des Unternehmens - auch der Essenszuschuss fällt darunter und sollte daher nicht außer Acht gelassen werden.

Essenszuschuss

Ein gesetzlicher Anspruch auf den Essenszuschuss besteht bisher nicht, dennoch bringt er viele Vorteile für das Unternehmen mit sich. Klassische Fragen wie “Wie hoch ist der Zuschussbetrag?” und “Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Einlösung der Zuschüsse?” beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.

Wie hoch ist der Freibetrag für den Essenszuschuss in Österreich?

Die Rechtsgrundlage für den Freibetrag bilden die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002, Randzahlen 93 bis 99. Eine gesetzliche Änderung ist zum 01.07.2020 in Kraft getreten, in Folge der COVID-19-Pandemie. Seither gelten folgende Vorgaben für den Essenszuschuss:

Möglichkeit 1: Essenszuschuss für Restaurant/Kantine

Hier liegt der maximale steuerfreie Zuschuss bei 8 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter. Voraussetzung ist, dass es eine betriebseigene Kantine oder ein externes Restaurant gibt, in welchem Mahlzeiten vor Ort konsumiert werden können.

Rechtlich betrachtet kann der erhöhte Zuschuss von 8 € nur bei Gastgewerbebetrieben gewährleistet werden. Die Mahlzeiten umschließen sowohl Speisen als auch Getränke. In Folge der Gesetzesänderung 2020 kann auch der Lieferservice oder die Abholung zum Verzehr zu Hause mit 8 € pro Tag steuerfrei bezuschusst werden – um Personen zu stützen, die im Homeoffice tätig sind.

Pro Tag darf nur eine Essensmarke ausgegeben werden, jedoch dürfen diese gesammelt und beispielsweise an späteren Tagen oder am Wochenende eingelöst werden. Unerheblich ist es, wer den Bon einlöst. Dies bedeutet auch für Begleitpersonen des Arbeitnehmers dürfen die Essensgutscheine eingelöst werden.

Möglichkeit 2: Essenszuschuss für Lebensmittel

Hier liegt der maximale steuerfreie Zuschuss bei 2 € pro Arbeitstag und Person. Eingeschlossen sind hierbei Käufe von Lebensmitteln oder der Kauf von Speisen bei reinen Handelsbetrieben (z.B. Bäckereien oder Supermärkte).

Wichtig: Auf Dienstreisen sind Lebensmittelgutscheine ungeachtet des Tagesgeldes steuerfrei gewährbar!

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Wie kann der Essenszuschuss umgesetzt werden?

Wichtig: Ein steuerfreier Essenszuschuss darf nicht bar ausgezahlt werden, sondern muss an den Zweck geknüpft sein – also an den Kauf einer Mahlzeit oder von Lebensmitteln. Der Essenszuschuss kann dabei auch klassisch in Papierform und als Essensgutschein ausgegeben werden.

Andere Möglichkeiten sind die Bereitstellung einer Essenskarte oder die Verwendung einer App – etwa eine digitale Lösung wie givve® Lunch.

Seit 2020 ist der steuerfreie Essenszuschuss nicht mehr an die Lokalität gebunden, d.h. auch Außendienstmitarbeiter können den Essensbon flexibel in ganz Österreich einlösen.

Der Essenszuschuss gilt dabei auch an Wochenenden und darf gesammelt eingelöst werden.

Essenszuschuss im Homeoffice

Die Covid-19-Pandemie hat Gesetzgeber dazu veranlasst, bestehende Richtlinien zu optimieren. Ein steuerfreier Essenszuschuss ist seit dem Inkrafttreten der aktualisierten Lohnsteuerrichtlinien auch für Arbeitnehmer im Homeoffice attraktiv. Die Inanspruchnahme von Lieferdiensten oder das Abholen von Speisen sind ausdrücklich für die Jahre 2020 und 2021 bezuschussbar.

2021: Beschluss durch Gesetzgeber, den steuerfreien Zuschuss-Satz von 8 € pro Tag für abgeholte oder durch Lieferdienste gelieferte Mahlzeiten auch über das Jahr 2022 hinaus beizubehalten. Die relevante Rechtsgrundlage stellt § 3 Abs. 1 Z 17 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.

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Welche Vorteile bietet der Essenszuschuss?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen, da der Essenszuschuss steuer- und sozialversicherungsbefreit ist. Es ist eine attraktive Alternative zu einer simplen Gehaltserhöhung, die steuerpflichtig ist. Benefits gelten außerdem als wichtiges Signal im Recruiting-Prozess. Denn viele Arbeitnehmer wünschen sich zusätzliche Anreize, wie beispielsweise Essenszuschüssen oder weitere Sachbezüge.

Sie bieten auch die Möglichkeit zur Stärkung des Teamgeistes in der Belegschaft, zum Beispiel durch gemeinsames Mittagessen. Mitarbeiter im Homeoffice fühlen sich gut umsorgt und nicht vom täglichen Geschehen ausgeschlossen.

Auch die Stärkung der Mitarbeiterbindung und der Ausbau des Employer Brandings können durch diesen Benefit profitieren. Darüber hinaus stellen Sie als Unternehmen sicher, dass Ihre Mitarbeiter Zugang zu gesundem Essen während der Arbeitszeit haben.

Den Essenszuschuss mit givve® an Ihrer Seite meistern

Nutzen Sie die givve® App, um den Essenszuschuss ohne großen Aufwand digital und mit einfacher Handhabung umzusetzen. Die praktische App erlaubt es Ihren Mitarbeitenden, Belege schnell und unkompliziert zu scannen und hochzuladen. Die Daten werden sofort erfasst und stehen für die Auswertung digital zur Verfügung.

Mitarbeiter und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen. Die Mitarbeitenden müssen sich keine Papiermarken abholen und diese wieder abgeben. Hierbei spart sich das Unternehmen den Aufwand, um diese physischen Marken zu prüfen.

Tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes und grenzen Sie sich von Ihrer Konkurrenz ab mit givve®!

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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