Essensbons

Essensbons sind eine schöne Art der Wertschätzung für Ihre Mitarbeiter und vor allem auch ein beliebter Benefit für alle Mitarbeiter – im Unternehmen sowie im Homeoffice.

Aktualisiert: Januar 2023

Wie ist die rechtliche Lage für Essensbons?

Essensbons für Mitarbeiter sind ein Werkzeug, das seit Langem genutzt wird, um das Arbeitsumfeld zu optimieren. Auch als Essensmarken bekannt, wird dieser Benefit ausgegeben, um die Kosten für das Essen während der Arbeitszeit zu reduzieren

Das Herausgeben von Essensbons ist vom Bundesministerium für Finanzen geregelt. Alle Details dazu lassen sich in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 vom Bundesministerium Finanzen nachlesen. Zusammenfassend besagen die Vorgaben, dass der Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Tag einen Betrag von bis zu 8 Euro steuerfrei aufbringen kann. Wo und in welcher Form Essensbons genutzt werden können, ist ebenfalls genau definiert.

Welche Arten von Essensbons gibt es?

Essensbons lassen sich in zwei Arten einteilen. Zum einen gibt es Essensbons für die Gaststätte und zum anderen Essensbons, die als Lebensmittelgutschein ausgehändigt werden. Diese Essensbons für Mitarbeitenden müssen jeweils anders behandelt werden.

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Essensbons für Gaststätten

Der Essensbon für die Gaststätte kann, wie der Name schon sagt, in einer Gaststätte genutzt werden. Die Gaststätte ist als ein Ort definiert, an dem die Mahlzeit an Ort und Stelle verzehrt wird. Eine Imbissbude ohne Sitzplätze gilt entsprechend nicht als Gaststätte. Jedoch lässt sich der Essensbon für die Gaststätte auch im eigenen Betrieb verwenden, wenn dieser z.B. eine Kantine hat.

Für den Essensbon für Gaststätten gilt ein Zuschusswert von 8 € pro Person und Arbeitstag. Durch Corona wurden ein paar Änderungen angestoßen. Wodurch dieser Essensbon sich nun auch für Lieferservices oder Abholungen nutzen lässt. Somit ist er jetzt auch für Mitarbeiter im Homeoffice brauchbar. Essensbons im Homeoffice unterliegen steuerrechtlich den gleichen Regelungen.

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Essensbons als Lebensmittelgutschein

Dieser Essensbon kann bspw. in Supermärkten, Imbissen oder Bäckereien verwendet werden. Eben überall dort, wo man Nahrung kaufen kann, sie aber nicht vor Ort verzehrt. Bei dieser Option beträgt der Zuschusswert 2 € pro Person und Arbeitstag.

Egal, bei welcher Art gilt: Wird der Freibetrag überschritten, ist es ein steuerpflichtiger Sachbezug. Daher ist es wichtig, ein System zu verwenden, mit dem die Bezuschussung der Essensbons leicht zu verwalten ist.

Wann können die Essensbons verwendet werden?

Essensbons können an jedem Arbeitstag benutzt werden. Jedoch greift pro Tag nur ein Essensbon. Dies bedeutet, Mitarbeitenden können entweder einen Gaststättengutschein oder einen Lebensmittelgutschein pro Tag verwenden. Die beiden Essensbons können nicht miteinander kombiniert werden.

Essensbons generell sind jedoch sammelbar und können auch kumuliert eingelöst werden. Zudem dürfen die Essensbons auch am Wochenende genutzt werden, solange es sich um einen Arbeitstag handelt. Auf Dienstreisen zählen Essensbons zum Tagesgeld, außer sie werden als Lebensmittelgutschein verwendet. In diesem Fall bleiben sie steuerfrei zum gesamten Tagesgeld.

Wer ist berechtigt, um Essensbons zu erhalten?

Die Essensbons dürfen alle Arbeitnehmenden erhalten. Dabei ist es egal, ob eine Vollzeit- oder Teilzeit-Anstellung vorliegt. Darüber hinaus ist auch die Anstellungsform nicht relevant. Azubis, Minijobber oder auch freie Mitarbeiter dürfen Essensbons erhalten.

Wie funktionieren Essensbons für Mitarbeiter im Homeoffice?

Die Essensbons sind steuerfrei und auch für Mitarbeitende im Home Office nutzbar. Sie sind ein beliebter Benefit, da sie sehr flexibel nutzbar sind.

Denn sie können im Restaurant, aber auch für den Lieferservice oder für den Einkauf im Supermarkt oder Imbiss genutzt werden.

Es gilt die gleiche Regelung wie bei Mitarbeitern vor Ort:

  • 8 € Essensbons steuerfrei pro Tag / Mitarbeiter für Lokale und Lieferdienste
  • 2 € Essensbons steuerfrei pro Tag / Mitarbeiter für Supermärkte, Bäckereien, Metzger, etc.

Es gibt viele Vorteile der Nutzung von Essensbons im Homeoffice:

  • Gesunde Mahlzeiten möglich, ohne dabei aufwendig kochen zu müssen
  • Falls vor Ort beim Betrieb eine Kantine / Mensa / o. Ä. vorhanden ist, kann diese für Mitarbeiter im Homeoffice ausgeglichen werden
  • Mitarbeitermotivation steigt
  • Produktivität durch gesunde Ernährung steigt
  • Mitarbeitende fühlen sich wertgeschätzt

Wie können die Essensbons an die Mitarbeiter ausgegeben werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Essensbons an die Mitarbeiter auszugeben. Dies können altmodische Essensbons aus Papier sein oder auch Plastikkarten.

Eine moderne Lösung ist eine App, wie z. B. givve® Lunch.

Machen Sie allen Ihren Mitarbeitern eine Freude mit steuerfreien Essensbons.

Welche Vorteile haben Essensbons?

Essensbons bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine ganze Reihe von Vorteilen.

Steuervorteile sinnvoll nutzen mit givve.
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Essensbons steuerfrei nutzen

Bis zum festgesetzten Freibetrag sind Essensbons sowohl steuer- als auch sozialversicherungsbefreit. Damit stellen sie einen kostenoptimierten Benefit für Arbeitnehmende und das Unternehmen dar. Erhöhen Sie für Ihre Angestellten aktiv das Gehalt, ohne dass sich die Steuerlast ändert.

Sie werden als Arbeitgeber attraktiver für potenzielle Angestellte, da dieser Benefit einen echten Mehrwert für die Angestellten gibt. Auch für die allgemeine Wertschätzung der Angestellten sind Essensbons eine hilfreiche Möglichkeit. Benefits für Mitarbeitende sind ein wichtiges Tool der Mitarbeitergewinnung.

Die Nutzung kann die Motivation der Angestellten steigern und kräftigt gleichzeitig die Mitarbeiterbindung. Dies ist in den Zeiten von Personalmangel besonders wichtig, um hoch qualifiziertes Personal im Unternehmen zu halten und für das Unternehmen anzuwerben.

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Essensbons für eine gesunde Ernährung

Durch eine größere Auswahl beim Essen werden auch gesunde Optionen für die Mitarbeitenden attraktiver. Dies kann zur allgemeinen Gesundheit des Personals beitragen, was wiederum zu einem besseren Arbeitsklima führt und sogar die Anzahl der Krankentage reduzieren kann. Eine gesunde Ernährung ist auch für die mentale Gesundheit ausschlaggebend. Körperlich gesunde Personen sind häufig belastbarer und können so mehr Leistung für das Unternehmen bringen.

Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz mit givve.
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Digitale Essensbons als umweltschonende Lösung

Die Nutzung digitaler Essensbons ist nicht nur ein Corporate Benefit für Mitarbeitende. Sie ist auch zeitgemäß und eine nachhaltige Wahl. “Think before you print“ – die digitalen Essensbons sparen Papier und schonen so die Umwelt.

Motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden und zeigen Sie ihnen Ihre Wertschätzung mit Essensbons – jetzt unverbindlich bei givve® beraten lassen!

Digitale Essensbons für Ihre Mitarbeiter mit givve® Lunch

Essensbons sind ein einfacher Weg, Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert zu bieten. Mit der givve® Lunch App kann dies ganz unkompliziert geschehen. Denn die Vorteile liegen für Sie und Ihre Angestellten klar auf der Hand:

  • Unkomplizierte Anwendung für Mitarbeiter
  • Einfache Verwaltung für Arbeitgeber
  • Erfüllt alle steuerrechtlichen Anforderungen
  • Anbindung an Buchhaltung
  • Einfach Beleg scannen und einreichen
  • Top-Benefit für die Mitarbeiterbindung

 

Mit givve® Lunch können Sie Ihre Mitarbeitenden unkompliziert digitale und steuerfreie Essensbons als Corporate Benefit aushändigen – lassen sich jetzt unverbindlich beraten!

givve Lunch App

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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