Um die Benefits finanziell für beide Seiten zu optimieren, gilt es eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zu beachten. So fallen einige Zuwendungen unter den Sachbezug und sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer profitiert dann in voller Höhe von den Benefits.
Der Personalrabatt Freibetrag liegt bei maximal 20 % und ist unter dieser Grenze ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die 20 %-Grenze überschritten, bleiben die Rabatte bis zu 1000€/Jahr steuerfrei.
Weitere Vorgaben sind unter anderem die Folgenden:
- Aufmerksamkeiten zum Firmenjubiläum oder Dienstnehmerjubiläum bleiben bis zu 186 € steuerfrei.
- Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung wie z.B. an Weihnachten oder zu einer anderen Firmenfeier, bleiben ebenfalls bis zu 186€/Jahr steuerfrei.
- Snacks, Getränke, Obst: Alles was keine komplette Mahlzeit ist, ist steuerfrei.
- Firmenhandy und der Firmenlaptop sind steuerfrei; auch für die private Nutzung!
Wichtig: Angebote wie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Es darf keine individuelle Entlohnung sein. Eine Betriebsveranstaltung muss ein spezieller “Anlass” sein. Als Betriebsveranstaltung gilt z.B. allerdings schon das Verteilen von Weihnachtsgeschenken.