Richtig umgesetzt, kommen die persönlichen Geschenke netto wie brutto beim Mitarbeiter an. Nach § 49 Abs. 3 Z 10 ASVG sind 186€ als Sachgeschenk für Dienstnehmerjubiläen steuerfrei. Sie sind also von der Einkommenssteuer befreit und verursachen weder für das Unternehmen noch für die Angestellten Steuerkosten.
Unter Sachgeschenke fallen eine Reihe von Gütern. Dazu zählen etwa Blumen, Bücher, Stifte, Kleidungsstücke und jegliche andere Art von Geschenken.