Persönliche Anlässe
Klassische Anlässe sind immer eine gute Gelegenheit, um eine kleine Anerkennung zu überreichen:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt des Kindes
- Dienstjubiläum
- Beförderung
Jeder Mensch freut sich über Geschenke, so auch Ihre Mitarbeitenden. Ihr Personal ist die tragende Säule des Unternehmens. Die Zufriedenheit Ihrer Angestellten trägt daher maßgeblich zum Erfolg Ihrer Firma bei.
Aktualisiert: Januar 2023
Mitarbeitergeschenke sind zum einen eine gute Möglichkeit, als Arbeitgeber Wertschätzung auszudrücken. Zum anderen bieten sie zugleich die Option, Steuern zu sparen und bringen weitere Vorteile sowie eine bessere Mitarbeiterbindung und ein nachhaltig besseres Arbeitgeberimage. Für Sie bedeutet dies, dass Sie auf vielen Ebenen profitieren können.
Erfahren Sie bei uns, wie Sie Geschenke für Mitarbeiter als Erfolgsfaktor nutzen können!
Es gibt viele Gelegenheiten, zu denen Sie Ihre Mitarbeitenden mit einem Geschenk überraschen können. Dies ist ein weiterer Vorteil. Denn Sie sind in der Lage, hier individuelle Konzepte für Ihre Firma umzusetzen.
Klassische Anlässe sind immer eine gute Gelegenheit, um eine kleine Anerkennung zu überreichen:
Betriebsveranstaltungen bieten sich ebenfalls an, um einzelnen Mitarbeitenden oder der gesamten Belegschaft eine Freude zu machen:
Eine weitere Option sind Aufmerksamkeiten, die in den Arbeitsalltag integriert werden:
Werden die Mitarbeitergeschenke richtig eingesetzt, können Sie auch einen Steuervorteil sichern. Denn abhängig vom Anlass können Mitarbeitergeschenke steuerfrei sein. Dadurch haben Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer einen greifbaren geldwerten Vorteil. Damit dieser auch greift, ist es wichtig, die Vorgaben für die Mitarbeitergeschenke genau einzuhalten.
Geschenke bzw. Sachzuwendungen können bis zu 186 € im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei sein - dies ist jedoch abhängig von zwei Faktoren:
Geschenke und Sachzuwendungen können an alle Mitarbeitenden, wie auch Auszubildenden, Werkstudenten und Minijobber, überreicht werden. Wird die Freigrenze von 186 € überschritten, muss die Differenz voll versteuert werden.
Es ist möglich, zusätzlich zu steuerfreien Sachgeschenken zu Firmenjubiläen sowie zu Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen zu gewähren.
Für steuerfreie Sachgeschenke zu Jubiläen gelten die gleichen Regelungen wie bei den steuerfreien Sachbezügen. Zu den möglichen Jubiläen zählen:
Wenn ein Arbeitnehmerjubiläum und Firmenjubiläum in dasselbe Jahr fallen, kann der Freibetrag zwei Mal gewährt werden.
Auch hier gilt, dass das steuerfreie Sachgeschenk zum Jubiläum kann zusätzlich zu steuerfreien Sachbezügen und Aufmerksamkeiten gewährt werden.
Aufmerksamkeiten können den Mitarbeitenden während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen:
Aufmerksamkeiten gelten als Sachbezug und sind somit steuerfrei.
Unsere givve® Produkte können perfekt als Mitarbeitergeschenk genutzt werden. Dank der einfachen wie durchdachten Nutzung lassen sich die Produkte leicht in den Arbeitsalltag integrieren und sie ersparen Ihnen viel Aufwand.
Die givve® Card ist eine flexible Prepaid-Karte, die für steuerfreie Sachbezüge und Sachgeschenke genutzt werden kann. Sie bietet Ihnen tolle Features, wie ein eigenes Kartendesign und verschiedene Setup Möglichkeiten. Profitieren auch Sie von den vielen Vorzügen der givve® Card:
Nutzen Sie das Modul 186 für Ihr Unternehmen: für Mitarbeitergeschenke in der Form von steuerfreien Sachzuwendungen.
Auch das Modul Jubiläum überzeugt mit einer einfachen Handhabung: für steuerfreie Sachgeschenke zu Jubiläen.
Behalten Sie bei beiden Optionen alle Ausgaben im Überblick. So verhindern Sie eine unnötige Steuerlast für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden. Die digitale Plattform minimiert den Verwaltungsaufwand und ist somit besonders kosteneffizient.
Alternativ zur givve® Card können Sie auch digitale Essensmarken als Mitarbeitergeschenk nutzen - ganz einfach mit unserer givve® Lunch App für Essenszuschüsse. givve® Lunch ist einfach in der Anwendung, bietet viel Flexibilität für Ihre Mitarbeiter und erfüllt alle steuerrechtlichen Anforderungen.
Die App macht es Ihren Mitarbeitenden möglich, den Bon für das Mittagessen einfach abzufotografieren und direkt einzureichen. Die Verwaltung findet ohne großen Aufwand in einem zentralen System statt. Der Essenszuschuss wird automatisch verrechnet und von Ihnen im Anschluss ausbezahlt. Von der Nutzung der App profitieren nicht nur Sie und Ihre Mitarbeiter. Stärken Sie gleichzeitig lokale Gastronomie-Unternehmen.
Mit Mitarbeitergeschenken machen Sie nicht nur Ihren Arbeitnehmern eine Freude. Sie als Arbeitgeber profitieren langfristig von den vielen Vorteilen:
Auch für ein positives Employer Branding sind Mitarbeitergeschenke der richtige Weg. Sichern Sie sich das Interesse von qualifizierten Fachkräften Ihrer Branche und halten Sie ein erstklassiges Personal in Ihrer Firma.
Mitarbeitergeschenke bringen wichtige Vorteile für Arbeitgeber - mit der Hilfe unserer givve® Card und givve® Lunch App gelingt es mit wenig Aufwand!
Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.