Mitarbeitergeschenke

Mitarbeitergeschenke sind ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur und dienen dazu, Wertschätzung gegenüber den Angestellten auszudrücken. Sie stärken die Bindung und Motivation der Mitarbeiter und haben einen direkten Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit. Gut durchdachte Geschenke können zu einer positiven Arbeitsatmosphäre beitragen und steuerliche Vorteile für beide Seiten bieten.

Aktualisiert: August 2024

Autorin: Nicola Weiß
Communications Manager

Langjährige Erfahrung im Benefit Bereich. Expertin für Mitarbeitermotivation und -bindung sowie New Work Themen wie Home Office und flexible Arbeitsgestaltung.

Was sind Mitarbeitergeschenke?

Mitarbeiter-Geschenke

Mitarbeitergeschenke sind zusätzliche Zuwendungen, die ein Arbeitgeber seinen Angestellten über das reguläre Gehalt hinaus gewährt. Sie können sowohl materieller als auch immaterieller Natur sein und werden in verschiedenen Formen gegeben, wie:

  • Sachgeschenke: Gegenstände wie Elektronik, Bücher oder Wellnessprodukte.
  • Gutscheine: Flexible Geschenke, die den Mitarbeitern erlauben, selbst zu entscheiden, wofür sie den Gutschein einlösen.
  • Finanzielle Zuwendungen: Einmalzahlungen oder Boni, die zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden.

Mitarbeitergeschenke werden oft zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen oder auch zu Weihnachten vergeben. Diese Gesten sollen die Wertschätzung des Arbeitgebers zeigen und die langfristige Motivation und Loyalität der Mitarbeiter stärken.

Bei der Vergabe von Mitarbeitergeschenken müssen häufig steuerliche Aspekte beachtet werden. Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diese steuerlichen Implikationen kennen und verstehen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie durch gezielte Mitarbeitergeschenke nicht nur die Motivation Ihrer Belegschaft steigern, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Mitarbeitergeschenke steuerfrei – welche Optionen gibt es?

Unter bestimmten Bedingungen können Mitarbeitergeschenke steuerfrei gewährt werden, was sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Wert des Geschenks eine bestimmte Freigrenze nicht überschreitet

Die steuerlichen Regelungen ermöglichen es Unternehmen, ihre Mitarbeiter zu belohnen, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen zu verursachen. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und zu beachten, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten steuerfrei – was ist zu beachten?

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind eine weit verbreitete Praxis und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein. Dabei sollten die speziellen Regelungen beachtet werden:

  • Freibeträge: Der Wert der Weihnachtsgeschenke muss innerhalb eines festgelegten Freibetrags liegen, der jährlich angepasst werden kann.
  • Steuerpflicht bei Überschreitung: Werden die Freibeträge überschritten, wird das gesamte Geschenk steuerpflichtig, was zusätzliche Kosten für beide Seiten verursachen kann.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Um sicherzustellen, dass die Geschenke gut ankommen und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern, sollten die persönlichen Vorlieben der Mitarbeiter berücksichtigt werden.

Durch sorgfältige Planung und Einhaltung der Freigrenzen können unnötige Steuerzahlungen vermieden und gleichzeitig die Motivation der Mitarbeiter erhöht werden.

Wie hoch ist die Freigrenze für Mitarbeitergeschenke?

Welche Freigrenzen müssen bei Mitarbeitergeschenken beachtet werden?

Die Freigrenze für Mitarbeitergeschenke gibt den maximalen Wert an, bis zu dem Geschenke steuerfrei bleiben. In Deutschland liegt diese Grenze aktuell bei 60 Euro pro Anlass. Es ist wichtig zu beachten:

  • Pro Anlass: Der Freibetrag gilt pro Anlass, nicht pro Jahr, was bedeutet, dass mehrere Geschenke innerhalb eines Jahres steuerfrei bleiben können, solange sie jeweils die Freigrenze nicht überschreiten.
  • Steuerpflicht bei Überschreitung: Wird die Freigrenze überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Eine genaue Prüfung und Dokumentation der Mitarbeitergeschenke können helfen, steuerliche Risiken zu minimieren und zusätzliche Belastungen zu vermeiden.

Grenze bei Mitarbeitergeschenken – wann wird eine Steuer fällig?

Wird die Freigrenze für Mitarbeitergeschenke überschritten, müssen die Geschenke versteuert werden. Dies betrifft sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Die Steuerpflicht tritt in Kraft, sobald der Wert des Geschenks die Freigrenze überschreitet. Dabei wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Je nach Art und Wert des Geschenks kann die Höhe der Steuer variieren.

Es ist wichtig, dies bei der Planung der Geschenke zu berücksichtigen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Geschenke können helfen, steuerliche Risiken zu minimieren.

Bis wann gelten Mitarbeitergeschenke als steuerfrei?

Mitarbeitergeschenke steuerlich optimal gestalten mit givve®

Mit der givve® Card bieten wir Ihnen eine einfache und steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, Mitarbeitergeschenke zu gestalten. Die Vorteile der givve® Card als steuerfreier Sachbezug sind vielfältig:

  • Steuerfreie Geschenke: Mit der givve® Card können Sie steuerfreie Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter gewähren.
  • Flexibilität: Ihre Mitarbeiter können selbst entscheiden, wofür sie die Karte verwenden, was die Zufriedenheit
  • Einfache Handhabung: Die givve® Card ist leicht zu verwalten und bietet eine klare Übersicht über alle Ausgaben.

 

Zusammenfassend bietet die givve® Card eine ideale Lösung, um steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die Motivation und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zu steigern

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie eine maßgeschneiderte Lösung? Unsere Experten beraten Sie gerne umfassend und unverbindlich.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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