Bezahlkarte für Leistungsempfänger

Wir stellen die givve® Card als Bezahlkarte für Asylbewerber deutschlandweit als skalierbares, standardisiertes und gleichzeitig individuell einstellbares Produkt zur Verfügung.

✓ Einheitliche Lösung, ohne Risiko und voll flexibel.
✓ Umsetzungszeit: Ab 2 Wochen.
✓ Erste Bezahlkarten werden am 01.12.23 an Asylbewerber übergeben.

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Was ist eine Bezahlkarte bzw. SocialCard?

Eine Bezahlkarte ermöglicht Leistungsempfänger wie Asylbewerbern und Empfänger anderer Sozialleistungen den Zugang zu finanziellen Hilfeleistungen. Sie bietet dabei viele Vorteile:

  • Direkter, sicherer Erhalt der finanziellen Unterstützung
  • Wahrung der Diskretion
  • Förderung der Integration im regulären Zahlungsverkehr
  • Einfache Verwaltung
  • Verhindern des Missbrauchs von Sozialleistungen
  • Verringerung des Aufwands, da keine ressourcenintensive Bargeldausgabe erfolgt

Hintergrund: Die Politik fordert Bezahlkarten statt Geldleistungen

Im Oktober wurde nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Frankfurt am Main verkündet, dass die Bundesländer eine gemeinsame Ausrichtung in der Migrationspolitik anstreben, insbesondere was ihren Wunsch nach einer Bezahlkarte für Geflüchtete betrifft. Olaf Scholz kündigte an: Deutschland möchte moderner werden. In Bezug auf die Asylpolitik unterstützt er die Entwicklung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. 

Bund und Länder haben nach dem Migrationsgipfel Anfang November im Kanzleramt die Einführung von bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte angekündigt. Eine Arbeitsgruppe soll diese bis Ende Januar 2024 erarbeiten. 

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Erste Piloten sind gestartet - zum 01.12.23 erhalten erste Asylbewerber ihre Bezahlkarten

Unsere Technologie macht es möglich die givve® Card bereits heute als Bezahlkarte für Asylbewerber deutschlandweit als skalierfähiges, standardisiertes und gleichzeitig individuell einstellbares Produkt zur Verfügung zu stellen. Mit dieser attraktiven Lösung können wir innerhalb weniger Tage Bezahlkarten bereitstellen. Wir befinden uns bereits in mehreren Bundesländern sowie Kommunen in laufenden Gesprächen und bei einigen sogar schon in der konkreten Umsetzung.

Unterstützt durch Mastercard

Mastercard ist eine der weltweit größten Gesellschaften für Zahlungskarten und stellt bei der givve® Card das Netzwerk für den Zahlungsverkehr zur Verfügung.

Internationale Expertise mit Bezahlkarten

Der givve® Mutterkonzern, die Groupe Up, ist in 23 Ländern tätig und stattet u.a. bereits in Frankreich, Belgien, Italien und Rumänien Geflüchtete oder Sozialhilfeempfänger mit Bezahlkarten aus. Allein in Frankreich erhalten über 100.000 Asylsuchende monatlich Sozialhilfe auf eine digitale Bezahlkarte der Groupe Up. Pro Jahr werden 450 Millionen Euro auf diese Prepaid Mastercards geladen. Auftraggeber ist das französische Amt für Einwanderung und Integration, welches durch den Einsatz der Karten weniger Aufwand und mehr Sicherheit bei der Versorgung von Geflüchteten erlangt.

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Herausforderung Binnenmigration

Ziel müssen einheitliche Standards für die Lösung einer Bezahlkarte sein. Werden pro Bundesland unterschiedliche Leistungen angeboten (Bargeld, Bezahlkarten mit unterschiedlichen Leistungen oder Sachleistungen), steigt die Wahrscheinlichkeit der Binnenmigration. 

Die givve® Card als Sozialkarte kann bereits heute als bundesweit einheitliche Lösung angeboten werden. Sie kann in der Nutzung auf das jeweilige Bundesland (oder auch kleinere, regionale Gebiete wie Landkreise) beschränkt werden, was gleichzeitig die jeweilige Region wirtschaftlich fördert. So kann die Ursache der Binnenmigration erfolgreich ausgeschlossen werden.

 

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich!

Die Karte

Die Karten werden personalisiert mit Vor- und Nachnamen des Leistungsempfängers, wodurch Weitergabe, Verkauf und Missbrauch verhindert und eine einfache Zuordnung möglich ist. Im Gegensatz zur givve® Card sind unpersonalisierte Zahlungsmittel mit voller Anonymität in Deutschland nur für Zahlungstransaktionen mit Limits von 150 Euro (Präsenzzahlungen) und 50 Euro (Internet/E-Commerce) zulässig und nicht wiederaufladbar. Die Personalisierung sorgt beim Kartennutzer außerdem für ein gutes Gefühl der Akzeptanz und Integration.

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Wiederaufladbare Prepaid Mastercard

Kein wiederholtes, zeitintensives Schlangestehen für Leistungsempfänger und kein administrativer Aufwand für Behörden bei der Bargeldauszahlung.

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Integration

Förderung freier Entscheidung durch flexible Einsatzmöglichkeiten der Karte. Mehr Zeit für Integration durch Zeitersparnis bei Bargeld- bzw. Gutscheinausgabe.

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Keine Diskriminierung oder Stigmatisierung

Dank neutralem Design ist es nicht ersichtlich, dass die Karte von einer Behörde stammt und kann so unauffällig eingesetzt werden, wie jede andere reguläre Bezahlkarte.

Das Guthaben

Durch die Vielzahl der Mastercard Akzeptanzstellen ist die Karte so flexibel einsetzbar wie Bargeld. Aus diesem Grund ist keine Bargeldabhebung notwendig und wir stellen sicher, dass Hilfsgelder zweckgebunden für den täglichen Bedarf der Leistungsempfänger eingesetzt werden. Damit verhindern wir zum Beispiel, dass das Guthaben für unerwünschte Zwecke (z.B. Drogenkonsum oder Glücksspiel) eingesetzt oder ins Ausland transferiert wird oder erschweren ein etwaiges Bezahlen von Schleppern.

Sollte die Funktion der Bargeldabhebung benötigt werden, kann die givve® Card technisch entsprechend eingestellt werden. 

Außerdem können Behörden bestehende Guthaben auch zurück transferieren, beispielsweise wenn Guthaben über einen längeren Zeitraum ungenutzt auf der Karte liegt.

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Kein Dispo

Da die Karte nicht überzogen werden kann, besteht kein wirtschaftliches Risiko für Leistungsempfänger oder Behörde.

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Ansparen von Ladebeträgen

Aufladungen verfallen nicht und können vom Nutzer angespart werden, um eine größere Anschaffung zu tätigen.

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Guthaben ist insolvenzgeschützt

Das Guthaben wird auf Sicherungskonten in Übereinstimmung mit den europäischen E-Geld-Verordnungen bei unabhängigen Banken eingelagert.

Die Möglichkeiten

Die givve® Card kann an allen Mastercard Akzeptanzstellen in der gewählten Region genutzt werden. Durch das vielfältige Mastercard Akzeptanznetzwerk wird der Leistungsempfänger nicht in der Nutzung eingeschränkt und kann in zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs bezahlen: Supermärkte, Apotheken, Gastronomie, Freizeitparks, Fachgeschäfte, Frisöre uvm. 

Dadurch findet kein Eingriff in die Ausübung der persönlichen Lebensgestaltung und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts statt.

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Größte Auswahl

Voll flexibel bei allen Mastercard Akzeptanzstellen einsetzbar und dadurch fast wie Bargeld zu nutzen.

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Förderung der Region

Das Guthaben bleibt in der gewählten Region: Bei kleinen, inhabergeführten Unternehmen oder großen Marken.

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Karten-Einstellung

Ausschluss bestimmter Händler oder Kategorien (z.B. Glücksspiel) sowie Freischaltung von Funktionen, wie z.B. Interneteinkäufen möglich.

Regionale Einstellungen - Ihre Möglichkeiten

Deutschland / Bundesweit

Kartennutzer können bundesweit mit Ihrer givve® Card bezahlen. Durch das Mastercard Netzwerk ist das bei bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern, als auch großen Top-Marken möglich. So bleiben die Hilfsgelder in der Bundesrepublik und fördern die heimische Wirtschaft.

Bundesland

Kartennutzer können im jeweils gewählten Bundesland mit ihrer givve® Card bezahlen. Dank des Mastercard Netzwerkes ist das bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern als auch großen Top-Marken möglich. So stärken Sie zielgerichtet die Wirtschaft in Ihrem Bundesland.

Kreisfreie Stadt oder Landkreis

Kartennutzer können in der gewählten kreisfreien Stadt oder dem Landkreis mit ihrer givve® Card bezahlen. Durch das Mastercard Netzwerk ist das bei bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern als auch großen Top-Marken. So stärken Sie zielgerichtet Ihre regionale Wirtschaft.

Gemeinden / Orte

Kartennutzer können in bestimmten Gemeinden und Orten bezahlen. Durch das Mastercard Netzwerk ist das bei bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern als auch großen Händlern möglich. So stärken Sie zielgerichtet Ihre örtliche Wirtschaft.

Einfache Verwaltung

Das Verwalten der givve® Cards ist einfach und spart der Behörde Zeit und Aufwand:

  • Intuitives Online Portal zur Kartenverwaltung
  • Automatisierte Ladeaufträge
  • Bestellung und Aufladung der Karten mit wenigen Klicks 
  • Aufwändiges Austeilen von Bargeld / Schecks entfällt

Einfache Kartennutzung

Auch der Leistungsempfänger kann die givve® Card einfach nutzen:

  • Kein fester Wohnsitz oder Bankkonto notwendig
  • Guthaben und Transaktionen per App oder Webportal einsehen
  • Kein zeitintensives Anstehen bei Bargeld- oder Scheckausgaben

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

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90% Aufwand einsparen? Kontaktieren Sie uns!

Das Einführen einer Geldkarte für Leistungsempfänger im öffentlichen Sektor erfordert in der Regel eine Ausschreibung. Wir bieten Ihnen hier als Orientierungshilfe ein kostenloses Whitepaper zum Thema Ausschreibung an, mit der Sie ca. 90% des Aufwandes bei der Vorbereitung der Vergabe einsparen. Darin führen wir Sie durch die Phasen einer Ausschreibung und geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Zeit und Ressourcen bei der Umsetzung sparen. 

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Steigern Sie Ihre Attraktivität als kommunaler Arbeitgeber mit einer Sachbezugskarte für Ihre Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (siehe auch § 18 a TVöD-VKA).

Bitte beachten:

Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.