givve® Card Essenszuschuss

Steuern sparen und Mitarbeiter motivieren mit der givve® Card für Essenszuschüsse.

Essenszuschuss? Ja, klar!

Arbeitgeber können das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 7,23 Euro bezuschussen. Mit der givve® Card Essenszuschuss ist das für Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei umsetzbar. Investieren auch Sie mit dem Essenszuschuss in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Der Essenszuschuss fördert ein positives Betriebsklima, steigert Motivation und Produktivität und zeigt, dass Sie als Arbeitgeber das Wohl Ihres Teams ernst nehmen. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung - ganz einfach und schmackhaft beim Mittagessen.

Karteneinsatz & Region

Die givve® Card Essenszuschuss kann innerhalb der festgelegten Region in allen Restaurants, Imbissen, Gaststätten, Fast-Food-Restaurants und Cafés genutzt werden, die Mastercard akzeptieren. Ebenso bei angeschlossenen Bäckereien und zur Online-Zahlung bei bestimmten Lieferdiensten. 

Die festgelegte Region für den physischen Karteneinsatz wird durch einen 2er PLZ Bezirk und alle unmittelbar angrenzenden 2er PLZ Bezirke dynamisch definiert. Die Region ist je Karte individuell einstellbar.

Wir arbeiten aktuell an der weiteren Anbindung von Supermärkten, Bäckereien und Metzgereien. 

 

 

So einfach geht's

Euro Euro symbol

1. Schritt

Sie beladen monatlich die Karten mit einem Vorschuss.

Card use Card use symbol

2. Schritt

Ihr Mitarbeiter geht essen und bezahlt mit der Karte.

Invoice Invoice symbol

3. Schritt

Die Abrechnung erfolgt automatisiert in der nächsten Lohnabrechnung.

givve® Card Essenszuschuss – eine gute Entscheidung

Application area Application area symbol

Vielfältig einsetzbar

Ob Restaurants, Imbisse, Cafés, Fast-Food-Restaurants oder Gaststätten in Ihrer Wunschregion, die Mastercard akzeptieren: Mit der givve® Card kann fast überall flexibel bezahlt werden.

givve® card givve® card symbol

Vorschuss statt Vorleistung

Ihre Mitarbeiter erhalten einen Vorschuss vom Arbeitgeber und müssen nicht für den Essenszuschuss in Vorleistung gehen. Die Abrechnung erfolgt automatisiert und ohne Aufwand.

Lock Lock symbol

Steuerkonform

Vom Finanzamt als erste Essenszuschuss Prepaid Karte in Deutschland bestätigt. Durch die Beschränkung der Karte, wird der Einsatz für zuschussfähige Artikel sichergestellt.

Spare Spare symbol

Steuern sparen

Jetzt können Arbeitgeber ihre Steuerlast bis auf € 0,00 (!) reduzieren. Die givve® Card macht's möglich.

Personalized Personalized symbol

Kein Aufwand

Keine Belegeinreichung und -prüfung notwendig. Einfache Integration in bestehende Prozesse Ihrer Buchhaltung.

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Wirtschaftlich

Das Mittagessen wird nur bei tatsächlichem Konsum gefördert. Nicht genutzte Erstattungen können in den Folgemonat/-jahr übertragen werden und verfallen nicht.

givve Lunch Herausforderung

givve® Card Essenszuschuss vs. App & Papier

2019 waren wir einer der ersten Anbieter, die mit der givveLunch App eine intelligente Lösung für den Essenszuschuss entwickelt und erfolgreich angeboten haben. Wir kennen die Vor- und Nachteile dieser App Lösung, welche bereits eine deutliche Verbesserung zur klassischen Papier-Essensmarke ist.

Deshalb sind wir nun der erste Anbieter in Deutschland, der den Essenszuschuss auf die Karte bringt - denn die Vorteile eines kartenbasierten Essenszuschusses überwiegen deutlich. Sehen Sie sich hier die wichtigsten Vorteile der Karte givveCard Essenszuschuss an.

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Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

  • 7,23 € Essenszuschuss

    Insgesamt können Arbeitgeber in 2024 bis zu 7,23 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter bezuschussen. Der Zuschuss setzt sich aus 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert) und 3,10 € steuerfreien Zuschuss zusammen.

  • 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert)

    Zunächst muss der Pflichtanteil von 4,13 € erbracht werden. Um den Steuervorteil zu erhalten, empfiehlt givve® die Pauschalversteuerung (25%) durch den Arbeitgeber. Der Pflichtanteil kann aber auch vom Mitarbeiter versteuert werden.

  • 3,10 € steuerfreier Zuschuss

    Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuerfrei.

  • Ab 11,36 € steuerfrei

    Kostet die Mahlzeit des Mitarbeiters 11,36 € oder mehr, ist der Essenszuschuss steuerfrei.

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