Sicherheit

Für givve® steht Sicherheit an erster Stelle, um unseren Geschäftskunden und allen Nutzern unserer Produkte eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen und nutzen fortschrittliche Technologien.

Starke Partner

Die givve® Card wird vom „Issuer“ DiPocket herausgegeben. Die Karte nutzt das Zahlungsnetzwerk von Mastercard®, jedoch nicht das gesamte Akzeptanznetzwerk - sie kann im Rahmen des eingestellten Setups eingesetzt werden. Das Netzwerk ist je Setup der Karte technisch stark eingeschränkt, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. DiPocket nutzt als technischen Dienstleister die Thredd Group Limited, ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Thredd sorgt zuverlässig dafür, dass mit den givve® Karten jederzeit im Mastercard Netzwerk bzw. der entsprechenden Kategorie gezahlt werden kann.

givve Logo grau
Mastercard Partnerlogo
Partnerlogo VR Bank
Exceet Partnerlogo

givve® (PL Gutscheinsysteme GmbH)

Wir (die PL Gutscheinsysteme GmbH) vertreiben die givve® Card im Namen eines E-Geld Emittenten und sind damit E-Geld Agent nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 GwG. Wir führen keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.

Mastercard Incorporated

Mastercard ist eine der weltweit größten Gesellschaften für Zahlungskarten. Mastercard stellt das Netzwerk für den Zahlungsverkehr zur Verfügung.

DiPocket UAB

DiPocket UAB ist ein E-Geld Institut, welches in dieser Funktion E-Geld emittiert (ausgibt). DiPocket UAB steht unter Aufsicht der Bank of Lithuania als Finanzaufsichtsbehörde der Republik Litauen. Die Bank of Lithuania ist das Pendant zur BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in Deutschland. Sowohl die Bank of Lithuania als auch die BaFin übernehmen grundsätzlich die Leitlinien der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und setzen diese auf nationaler Ebene um. Somit gelten für DiPocket UAB alle EU-weiten Standards und Richtlinien.

Thredd

Die Thredd Group Limited ist ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Ihre ausfallsichere Plattform steuert für Mastercard® alle Abläufe und Zahlungsprozesse sowie deren Kontrolle.

VR Bank Passau eG

Die VR-Bank Passau eG ist eine deutsche Genossenschaftsbank und die Hausbank von givve. Hier laufen alle finanziellen Transaktionen zusammen, egal ob Sie direkt an givve® gehen oder von givve® ausgehen.

Exceet Card Group AG

Sicherheit und Qualität in der Produktion. Die in Deutschland ansässige Exceet Card Group AG ist Kartenproduzent für die givve® Card. Exceet ist ein auf Elektronik und Sicherheitssysteme spezialisiertes Technologieunternehmen. Exceet hat die offizielle Lizenz Kreditkarten, unter anderem die Mastercard, zu produzieren und macht das im Auftrag von givve® bzw. unserem Karten Emittenten. Diese Lizenz garantiert Ihnen, dass Ihre Karten unter strengsten Sicherheitsbestimmungen und –auflagen produziert werden.

givve® Card

Sachbezugskarten (§ 8 Absatz 1 Satz 3 EStG) müssen seit 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Die givve® Card ist und bleibt Ihre sichere Lösung für den Sachbezug: Ein attraktiver Benefit mit flexibler Nutzung. 

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Sicherheitsaspekte

Lock Lock symbol

Kundengeldsicherung​​​​​​​

Gemäß der Electronic Money Directive (EMD) werden die Kundengelder auf Sicherungskonten verwahrt und sind somit vor Ansprüchen Dritter abgeschirmt. Alle Informationen dazu finden Sie hier:

Trustcheck Trustcheck symbol

BaFin

Unsere Tätigkeit als E-Geld Agent im Auftrag unseres Karten Emittenten wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Bank of Lithuania (BOL) angezeigt.

Checklist Checklist symbol

Richtlinien

givve® agiert im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union. Dazu gehören zum Beispiel das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz auch GwG (Geldwäschegesetz) genannt. 

Promote Promote symbol

Schulung

Alle Mitarbeiter von givve® werden bezüglich der geltenden Richtlinien und Grundsätze des Finanzdienstleistungssektors geschult und regelmäßig fortgebildet.

User User symbol

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Hierfür arbeiten wir mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. Genauere Informationen sowie die Datenschutzerklärung: für Besucher der Website finden Sie unter folgendem Link:

Anrufungsauskunft

Damit Sie größtmögliche Sicherheit bekommen, empfehlen wir bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anrufungsauskunft zu stellen. Ein Muster für den Antrag auf Anrufungsauskunft für die givve® Card stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr dazu lesen Sie hier. 

givve Vereinbarung

Karten-Vereinbarung

Der givve® Kunde überlässt die Karte zur Nutzung seinen Kartenhaltern. Der Kartenhalter ist dabei der wirtschaftlich Verfügungsberechtigte. Das Unternehmen lädt die Karte in eigener Verantwortung auf. Eine nachträgliche Kostenerstattung erfolgt nicht, denn der Kartennutzer kann nur über das vorhandene Guthaben verfügen. Die Kartennutzer verpflichten sich im Rahmen der Nutzungsbedingungen, bei einem Umtausch von Waren kein Bargeld vom jeweiligen Händler zu akzeptieren.

Intelligente Technik

Card use Card use symbol

Zahlung mit der givve® Card

Seit 2022 müssen Sachbezugskarten die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Hierfür bieten wir eine maximal flexible und sichere Produktlösung an. Die Akzeptanzstellen der Karte richten sich dann nach der jeweiligen Setup-Einstellung. Eine Verwendung durch Dritte ist technisch ausgeschlossen, weil beim Zahlungsvorgang eine PIN abgefragt wird.

Digitalization Digitalization symbol

Login Benachrichtigung

Loggt sich der Karteninhaber erstmals mit einem neuen Endgerät im givve® Card Portal oder der givve® Card App ein, erhält er eine automatische Login Benachrichtigung an seine registrierte E-Mail Adresse mit dem Hinweis zum Login. Sollte es nicht der Karteninhaber sein, der sich eingeloggt hat, kann er sofort reagieren und den Login melden.

givve® card givve® card symbol

Optimierte Sachbezugskarte

Seit 2022 müssen Sachbezugskarten die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Hierfür bieten wir eine innovative Produktlösung, die sowohl Sicherheit als auch maximale Flexibilität bietet. Die Sachbezugskarte verfügt über keine eigene IBAN und ist technisch eingeschränkt („controlled loop“).

  • Keine Abhebung von Bargeld bei Geldautomaten oder Supermärkten
  • Keine Überweisung
  • Keine eigene Karten IBAN
  • Kann nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden (keine technische Anbindung an Zahlungsnetzwerke mit denen z.B. am SEPA Zahlungsverkehr teilgenommen werden kann)
  • Kein Erwerb von Fremdwährungen, Münzen und anderen Finanzprodukten
  • Blockierte Kategorien von Akzeptanzstellen: 6010 (manual cash disbursements), 6011 (automated cash disbursements), 7995 (gambling), 6534 (money transfer)
  • Zahlungen nur an Akzeptanzstellen innerhalb des begrenzten Netzwerkes des jeweiligen Setups möglich
  • Muster für einen zusätzlichen Antrag auf Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhältlich 
Legal Legal symbol

Steuerrechtliche Grundlagen

Modul Sachbezug 50

Sachbezug: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG*

Modul Geschenk

Aufmerksamkeiten: R 19.6, Abs. 1 LStR*

Modul Erholung

Erholungsbeihilfe: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG*

Modul Internet

Internetpauschale: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG*

Bonus und Loyalty

Sachzuwendungen: § 37b Abs. 1 EStG*

givve® Infothek

Viele weitere interessante Artikel zu givve® und unseren Produkten finden Sie in der brandneuen Infothek.

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.