givve® (PL Gutscheinsysteme GmbH)
Wir (die PL Gutscheinsysteme GmbH) vertreiben die givve® Card im Namen eines E-Geld Emittenten und sind damit E-Geld Agent nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 GwG. Wir führen keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.
Für givve® steht Sicherheit an erster Stelle, um unseren Geschäftskunden und allen Nutzern unserer Produkte eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen und nutzen fortschrittliche Technologien.
✓ Sicher und rechtskonform
✓ Fortschrittliche Technologien
✓ Steueroptimiert
Die givve® Card wird vom „Issuer“ DiPocket herausgegeben. Die Karte nutzt das Zahlungsnetzwerk von Mastercard®, jedoch nicht das gesamte Akzeptanznetzwerk - sie kann im Rahmen der jeweiligen Produkteinstellungen eingesetzt werden. Das Netzwerk ist je Produkt technisch eingeschränkt, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. DiPocket nutzt als technischen Dienstleister die Thredd Group Limited, ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Thredd sorgt zuverlässig dafür, dass mit den givve® Karten jederzeit im Mastercard Netzwerk bzw. der entsprechenden Kategorie gezahlt werden kann.
Gemäß der Electronic Money Directive (EMD) werden die Kundengelder auf Sicherungskonten verwahrt und sind somit vor Ansprüchen Dritter abgeschirmt. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Unsere Tätigkeit als E-Geld Agent im Auftrag unseres Karten Emittenten wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Bank of Lithuania (BOL) angezeigt.
givve® agiert im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union. Dazu gehören zum Beispiel das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz auch GwG (Geldwäschegesetz) genannt.
Alle Mitarbeiter von givve® werden bezüglich der geltenden Richtlinien und Grundsätze des Finanzdienstleistungssektors geschult und regelmäßig fortgebildet.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Hierfür arbeiten wir mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. Genauere Informationen sowie die Datenschutzerklärung: für Besucher der Website finden Sie unter folgendem Link:
Damit Sie größtmögliche Sicherheit bekommen, empfehlen wir bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anrufungsauskunft zu stellen. Ein Muster für den Antrag auf Anrufungsauskunft für die givve® Card stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Der givve® Kunde überlässt die Karte zur Nutzung seinen Kartenhaltern. Der Kartenhalter ist dabei der wirtschaftlich Verfügungsberechtigte. Das Unternehmen lädt die Karte in eigener Verantwortung auf. Eine nachträgliche Kostenerstattung erfolgt nicht, denn der Kartennutzer kann nur über das vorhandene Guthaben verfügen. Die Kartennutzer verpflichten sich im Rahmen der Nutzungsbedingungen, bei einem Umtausch von Waren kein Bargeld vom jeweiligen Händler zu akzeptieren.
Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder möchten gerne mehr erfahren? Wir beraten wir Sie gerne unverbindlich. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.