Das E-Geld wird auf Sicherungskonten (Safeguarding Account) bei einer unabhängigen Bank eingelagert. Die E-Geld-Richtlinie (Electronic Money Directive bzw. EMD) der Europäischen Union reguliert das E-Geld Geschäft und enthält Vorgaben zur sicheren Verwahrung von Kundengeldern. Sie verweist dabei auf die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Payment Services Directive (PSD) bzw. deren Nachfolger. Laut EMD dürfen Gelder, die auf einem Sicherungskonto hinterlegt sind, nicht zur Insolvenzmasse des ausgebenden Instituts gehören. Darüber hinaus sind mit E-Geld ausschließlich drei Arten von Transaktionen zulässig:
- E-Geld Guthaben auf ein Sicherungskonto einzahlen.
- E-Geld Guthaben wieder zurück an den jeweiligen Kunden überweisen.
- E-Geld Guthaben für das Bezahlen mit einem Zahlungsinstrument (Karte bzw. givve® Card) bereitstellen.