Informationen zur Anrufungsauskunft bei Ihrem Finanzamt für die givve® Card.
Damit Sie größtmögliche Sicherheit bekommen, empfehlen wir bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anrufungsauskunft zu stellen.
Aufgrund der Verunsicherung bei Finanzämtern und um die Wahrscheinlichkeit einer positiven Anrufungsauskunft zu erhöhen, haben wir viel investiert und mit zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberatern sowie Rechtsanwälten an Mustern für den Antrag auf Anrufungsauskunft gearbeitet, welche wir Ihnen hiermit sehr empfehlen. Denn schon eine kleine Ungenauigkeit beim Sachverhalt kann über eine Ablehnung oder eine Zusage entscheiden.
Auch wenn es kein Muss ist und der Antrag mit Kosten verbunden ist, möchten wir gerne allen Kunden und Partnern weiterhin empfehlen sich diesen Antrag auf Anrufungsauskunft zur Hilfe zu nehmen, um mit einer Bestätigung vom jeweiligen Finanzamt die größtmögliche Sicherheit für den Einsatz der givve® Card für die Gewährung von Sachbezügen oder Zuschüssen für arbeitstägliche Mahlzeiten (Essenszuschuss) zu bekommen.
Gegen eine geringe Gebühr kann das Muster für den Antrag auf Anrufungsauskunft von Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt hier erworben werden.
Sie haben Rückfragen zum Thema Anrufungsauskunft? Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei givve®, um gemeinsam Ihr Anliegen zu besprechen.
*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.