Internetpauschale - für Arbeitnehmer

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Arbeiten zuhause. Als Arbeitgeber können Sie die Internetkosten ihrer Mitarbeiter bis zu 50€ monatlich bezuschussen. Ganz einfach und schnell mit der givve® Card.

Aktualisiert: Januar 2023

givve Card Internetpauschale
Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Internetpauschale Home Office

Internetkosten im Home Office übernehmen

Das Leben ohne Internet ist heute undenkbar. Im privaten wie im beruflichen Alltag kommt es regelmäßig zum Einsatz. Die wenigsten Arbeitnehmer erhalten jedoch durch ihr Unternehmen einen Zuschuss dafür – dies betrifft vor allem auch das Personal, das im Homeoffice arbeitet. Dabei ist die sogenannte Internetpauschale eine Option, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bietet.

Was ist die Internetpauschale?

Die Internetpauschale wird vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter gezahlt. Der Internetzuschuss dient der Erstattung der Kosten, die dem Mitarbeiter für seinen privaten Internetanschluss entstehen. Der Internetanschluss muss dabei nicht zu betrieblichen Zwecken genutzt werden – es kann sich also um einen reinen Privatanschluss handeln.

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Welche Kosten genau können erstattet werden?

Die Bezuschussung setzt sich aus zwei Teilen zusammen und umfasst sowohl die laufenden Kosten, wie etwa die Grundgebühr für den Internetanschluss, als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs - Anschlussgebühren, Router, usw. Kurzum, sämtliche Kosten, die direkt mit dem Internetanschluss in Zusammenhang stehen, können einen Zuschuss erhalten.

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Die Berechnung der Internetpauschale

Die Internetpauschale kann mit bis zu 50 € pro Monat abgedeckt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann jeder Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer angegebenen Betrag für die Internetnutzung ohne eine Prüfung mit 25 % pauschal besteuern. Dies gilt, soweit dieser Betrag 50 Euro pro Monat nicht übersteigt. Die Internetpauschale ist dabei frei von Sozialversicherungsabgaben.

Die Pauschale für das Internet muss nicht monatlich mit dem Arbeitnehmer abgerechnet werden. Es ist möglich, eine laufende Auszahlung durch eine Sonderzahlung zu ersetzen. Diese Einmalzahlung darf die Summe von 600 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

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Was gibt es zu beachten?

Um die Kosten korrekt abzusetzen, müssen ein paar Dinge beachtet werden. So darf der Internetzuschuss lediglich für die tatsächlichen Internetkosten gewährt werden. Es ist nicht möglich, Zusatzoptionen, wie etwa Digital-TV oder Ähnliches, zuzurechnen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten alles schriftlich festhalten und als Nachweis dem Lohnkonto beifügen. Relevante Rechnungen und Vertragsdokumente zum Internetanschluss des Arbeitnehmers dienen hier als Nachweis.

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter im Home Office mit der Internetpauschale!

Welche Vorteile bietet die Internetpauschale?

Warum sollte der Arbeitgeber die Internetkosten für seine Angestellten mittragen? Vor allem dann, wenn der Anschluss rein privat genutzt wird? Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Internetpauschale bietet die perfekte Möglichkeit, ein Danke an die Mitarbeiter weiterzugeben. Darüber hinaus dient es dazu, ein starkes Employer Branding aufzubauen.

givve Hilfe und Support

Work-Life-Balance

Das Arbeiten im Homeoffice gehört zunehmend zum Alltag. Es ermöglicht ein flexibles Arbeiten und erlaubt eine Optimierung der Work-Life-Balance. Ein Angebot, wie die Internetpauschale, welche das Arbeiten von zu Hause aus unterstützt, ist ein zusätzlicher Benefit, der von modernen Arbeitnehmern hoch geschätzt wird.

Mitarbeitermotivation

Erfährt ein Mitarbeiter das Gefühl der Wertschätzung, steigert dies seine Motivation. Auch die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen wird langfristig gestärkt. Da es sich bei der Internetpauschale um einen steuerbegünstigten Arbeitgeberzuschuss handelt, hat er auch finanzielle Vorteile zu bieten. Neben Tankgutscheinen, einem Verpflegungszuschuss oder auch einer Erholungsbeihilfe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist diese Pauschale also eine gute Möglichkeit, seine Mitarbeiter zu unterstützen.

Internetpauschale Mitarbeitermotivation

Flexible Arbeitsmodelle fördern - So geht's!

Die Internetpauschale umsetzen - ganz einfach mit givve®

Sie sind daran interessiert, auch Ihre Mitarbeiter mit einer Internetpauschale zu bezuschussen? Dann bietet givve® eine einfache wie optimierte Möglichkeit dazu. Seit mehr als 10 Jahren nutzen Arbeitgeber die givve® Card zur aktiven Motivation und erfolgreichen Bindung von Mitarbeitern. Es handelt sich dabei um eine Prepaid-Karte, die als Sachbezugskarte oder als Prämie eingesetzt wird.

Was ist die givve Card

Die Karte wird dafür ganz einfach mit dem entsprechenden Geldbetrag vom Arbeitgeber beladen und der Mitarbeiter kann das erhaltene Geld flexibel ausgeben, je nach gewähltem Einsatzbereich. 

Kontaktieren Sie uns jetzt und erfahren Sie, wie Sie die Internetpauschale in Ihrem Unternehmen bestmöglich nutzen können – wir freuen uns auf Sie!

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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