Erholungsbeihilfe givve® Card

Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer

Urlaubsreif? - Dann ist es Zeit für eine Arbeitspause zu Erholungszwecken. Mit der Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber die Kosten bezuschussen. Denn ausgeglichene Mitarbeiter sind produktiver. Hier lesen Sie, wie das funktioniert.

Aktualisiert: Januar 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Erholungsbeihilfe steuerfrei - Was ist das?

Die Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten seines Arbeitnehmers. Das ist auf verschiedene Arten möglich, als Sachbezug z.B. in Form eines Gutscheins für ein Wellnessangebot oder auch als Barzuschuss. Das Prinzip bleibt das Gleiche: Die Erholung der Mitarbeiter fördern

Option 1. Als Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Reisen und längere Aufenthalte zur Erholung, Kräftigung und Erhaltung der Gesundheit zählen in den meisten Fällen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dementsprechend werden für diese Art des Sachbezugs Steuer-und Sozialabgaben fällig. Die Einordnung von Erholungsbeihilfen, welche zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen, erfolgt nach § 19 EStG.

Option 2. Pauschal versteuert und frei von Sozialversicherungsbeiträgen

Die andere Option besteht darin, Erholungszuschüsse für Mitarbeiter mit 25% pauschal zu versteuern. Die Versteuerung wird dann vom Arbeitgeber übernommen. Für den Arbeitnehmer entstehen keine weiteren Kosten, es werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. 

Für diese Regelung der Pauschalversteuerung gelten folgende Höchstgrenzen:

  • 156 € pro Jahr und Arbeitnehmer
  • 104 € pro Jahr für den Ehegatten des Arbeitnehmers
  • 52 € pro Jahr für jedes Kind des Arbeitnehmers

Beispiele für den Zuschuss zu Erholungskosten in 2021

  • Reise zu Erholungszwecken
  • Erholungsbeihilfe Kur Rehabilitation
  • Erholungsbeihilfe Wellness
  • Erholungsbeihilfe
  • Erholungsbeihilfe Maßnahmen
  • Reisen

    Reisen und andere Ausflüge zu Erholungszwecken.


     

  • Kuraufenthalt

    Ein Aufenthalt zur Kur oder Rehabilitation.


     

  • Wellness

    Wellnessmaßnahmen und -aufenthalte (Massagen, Wellnesshotel etc.).


     

  • Schwimmbad & Freizeitpark

    Eintrittsgelder für Schwimmbad, Freizeitpark und ähnliche Einrichtungen.


     

  • Weitere Maßnahmen

    Weitere Maßnahmen, die zur Erholung beitragen.

     

     

     

     

     

     

Die Erholungsbeihilfe mit der givve® Card

Möchten Sie die steuerfreie Erholungsbeihilfe gerne in Ihrem Unternehmen umsetzen? Mit dem Modul E von givve® geht das ganz einfach. Sie können unsere givve® Card individuell designen und dann dem jeweiligen Mitarbeiter den gewünschten Betrag aufladen. Sie profitieren von geringer Verwaltung und Steuerbegünstigung, Ihre Mitarbeiter von den flexiblen Einsatzmöglichkeiten der givve® Card.

Erholungsbeihilfe Modul E

Gönnen Sie Ihren Arbeitnehmern eine Erholung und steigern Sie so deren Produktivität!

Legal Legal symbol

Rechtliche Grundlage

Die freiwillige Erholungsbeihilfe beruht auf der gesetzlichen Grundlage nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG. Für welchen Einsatz Arbeitnehmer die Erholungsbeihilfe verwenden dürfen entscheidet letztendlich das zuständige Finanzamt.

Erholungsbeihilfe Voraussetzungen

  • Freiwillige Leistung: Der Erholungszuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann den Zuschuss nicht einfordern, wenn der Arbeitgeber keine Erholungsbeihilfe gewähren möchte. 
  • Antrag: Es muss kein förmlicher Erholungsbeihilfe Antrag für die Förderung der Erholungskosten gestellt werden. Wenn sich beide Parteien einig sind, muss der Mitarbeiter lediglich mitteilen, wann er den Urlaub antreten möchte.
  • Dokumentation: Die Verwendung zum Zwecke der Erholung ist Voraussetzung für eine Bezuschussung und muss gegebenenfalls nachgewiesen werden können. Ein Muster für den Erholungsbeihilfe Nachweis braucht es nicht, hierzu kann z.B. die Rechnung über den Hotelaufenthalt, die Eintrittskarte fürs Schwimmbad etc. dienen.
  • Zeitpunkt der Auszahlung: Die Gewährung des Erholungszuschuss muss aufgrund der Zweckgebundenheit in zeitlichem Zusammenhang mit der jeweiligen geförderten Maßnahme stehen. Die Auszahlung sollte nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Urlaub / der Kur liegen.
  • Buchhaltung: Bei der Aufführung im Gehaltskonto sowie bei der Auszahlung müssen die Beträge der Erholungsbeihilfe vom regulären Arbeitsentgelt getrennt werden. 

Höhe der Erholungsbeihilfe

Die geltende Höchstgrenze von 156 € darf nicht überschritten werden und gilt für den Verlauf einen Jahres. Bei Überschreitung dieser Freigrenze muss der gesamte Betrag wie Arbeitslohn versteuert werden. Es ist aber möglich geringere Beiträge zur Erholungsbeihilfe zu zahlen. Dann besteht die Option den Betrag aufzuteilen, z.B. auf Sommer-und Winterurlaub. Verschiedene Rechnungen für Ausflüge etc. über das Jahr hinweg anzusammeln und dann als Paket einzureichen ist hingegen nicht erlaubt. 

 

 

Für wen gilt der Erholungszuschuss?

Prinzipiell kann der Zuschuss zu Erholungskosten allen Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt werden, egal ob Minijobber, Teilzeit- oder Festangestellter. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit auch für Ehepartner und Kinder des Mitarbeiter Erholungsbeihilfe zu leisten. Die Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber ist freiwillig, dieser entscheidet also wem der Zuschuss gewährt wird. 

Was ist der Unterschied zum Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld muss grundsätzlich versteuert werden. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben kommt dann weniger beim Arbeitnehmer an. Bei der Erholungsbeihilfe hingegen kann die Pauschalversteuerung vom Arbeitgeber übernommen werden und beim Mitarbeiter kommt somit mehr an. 

Urlaubsgeld kann allerdings je nach Belieben des Arbeitnehmers eingesetzt werden, während bei der steuerfreien Erholungsbeihilfe der Einsatz zum Erholungszweck gewährleistet werden muss. 

Innovation Innovation symbol

Weitere Formen der Erholungsbeihilfe

In bestimmten Fällen gibt es auch noch andere Möglichkeiten die Erholung der Mitarbeiter steuerfrei zu bezuschussen. Lesen Sie mehr zur Förderung der Gesundheit sowie zu Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. 

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung kann der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen steuerfrei bezuschussen. Hierunter fallen z.B. Kurse wie Yoga oder Rückenschulungen, gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz oder Maßnahmen wie Bewegungsworkshops und Fachvorträge zum Thema. 

Dafür gilt eine Grenze von 600 € pro Jahr und Mitarbeiter nach § 3 Nr. 34 EStG

Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse leisten. Zum Beispiel für die Kosten einer Kur oder Rehabilitation. Die Steuerfreiheit kann in bestimmten Fällen auch für den Zuschuss zu den Kosten einer Kur für ein Kind des Mitarbeiters gewährt werden. Hierbei müssen die allgemeinen Voraussetzungen für steuerfreie Unterstützungen erfüllt werden. 

Dafür gilt eine Grenze von bis zu 600 € pro Jahr. Siehe hierzu § 3 Nr. 11 Abs. 2 LStR.

Ihre Vorteile: Erholungsbeihilfe mit der givve® Card

Spare Spare symbol

Steuervorteile

Alle Module der givve® Card sind für den Einsatz als Sachbezüge und Sachzuwendungen optimiert.

Progressive Progressive symbol

Fortschrittlich

Alle Prozesse von der Implementierung bis zur Nutzung sind durchgehend digitalisiert und automatisiert.

Flexible Flexible symbol

Flexibel

Die Module sind frei wählbar und können kombiniert werden, passend für den jeweiligen Einsatzbereich.

givve® card givve® card symbol

Individualität

Personalisierbare Karte, mit der Möglichkeit das eigene Logo oder ein vollflächiges Kartendesign einzubringen.

Steuern sparen und Produktivität steigern mit der Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer

Sind Ihre Mitarbeiter oft gestresst und häufiger krank? Dann sorgen Sie für Ausgleich und bezuschussen Sie den Urlaub zu Erholungszwecken. So fördern Sie das Wohlergehen Ihrer Arbeitnehmer und steigern nachhaltig deren Motivation sowie Produktivität. Ganz einfach mit dem Modul E von givve®.

Innovation Innovation symbol

FAQ:

Was ist Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe ist ein Arbeitgeberzuschuss. So wird die Erholung der Arbeitnehmer aktiv gefördert.

Wie wird Erholungsbeihilfe versteuert?
Die Erholungsbeihilfe kann entweder als Teils des steuerpflichtigen Arbeitslohns verrechnet oder vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
Je Arbeitnehmer kann ein Grundbetrag von 156 € pro Jahr an Erholungsbeihilfe gezahlt werden. Wer verheiratet ist und Kinder hat, kann Zusatzbeträge erhalten.

Was sind Voraussetzungen für die Erholungsbeihilfe?
Voraussetzung ist eine zweckgebundene Verwendung und Nachweisbarkeit der Bezuschussung.

Was ist der Unterschied zwischen Erholungsbeihilfe und Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld und die Erholungsbeihilfe unterscheiden sich in der Versteuerung und der Höhe des Betrags.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Urlaubszuschuss
givve® Card

Urlaubszuschuss für Arbeitnehmer

Der Urlaubszuschuss dient dazu, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu Erholungszwecken eine finanzielle Unterstützung bieten kann.

Weiterlesen
Betriebliche Gesundheitsförderung
givve® Card

Betriebliche Gesundheitsförderung

Eine moderne Unternehmensstrategie, die sich darauf konzentriert Arbeitnehmer körperlich und mental gesund zu halten. Welche Vorteile bringt…

Weiterlesen
Essenszuschuss digital givve Lunch
givve® Lunch

Verpflegungszuschuss steuerfrei - Arbeitgeber

Gemeinsam essen gehen verbindet, das gilt auch im Arbeitsumfeld. Der Verpflegungszuschuss ist ein beliebter Benefit für Mitarbeiter.

Weiterlesen