Der Urlaubszuschuss, bekannt als Erholungsbeihilfe, dient dazu, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu Erholungszwecken eine finanzielle Unterstützung bieten kann. Der Zuschuss ist für den Arbeitnehmer steuerfrei. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, der Mitarbeiter hat also keinen Rechtsanspruch auf eine Unterstützung dieser Art. Der Zuschuss kann neben dem klassischen Urlaubsgeld gezahlt werden. Das normale Urlaubsgeld muss voll versteuert werden – daher entscheiden sich immer mehr Unternehmen dazu, einen Urlaubszuschuss zu zahlen.