50 Euro Sachbezug

Sie sind auf der Suche nach einem optimalen Weg, um Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuervergünstigungen optimal nutzen können.

Aktualisiert: Dezember 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO bei givve (Upcoop)

Ist seit 13+ Jahren für das B2B-Wachstum im Benefits/Payment Bereich verantwortlich und besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Trends sowie die Erschließung neuer Märkte, wie z.B. des Public Sectors. Fokus: Go-to-Market, Revenue & Pricing, GovTech sowie Produktentwicklung. Adrian verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise für rechtssichere Produkte (§ 8 EStG/§ 18a TVöD). Bei givve treibt er die nachhaltige Produktentwicklung auf Basis innovativer datengetriebener Analysen voran und legt großen Wert auf strategische Mitarbeiterführung in seinem Team. Eine kaufmännische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrung im Vertrieb bilden seinen fachlichen Hintergrund.

Das Wichtigste über den 50 Euro Sachbezug auf einen Blick:

  • Bis zu 50 € pro Monat steuerfrei: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich einen Sachbezug von bis zu 50 € gewähren - zusätzlich zum Gehalt und komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Nur bei Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Der Sachbezug darf ausschließlich in Form von Sachleistungen (z. B. Gutscheinkarten) gewährt werden und muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
  • Einfach, effektiv, motivierend: Der 50 €-Sachbezug ist ein unkomplizierter Benefit mit spürbarem Mehrwert - ideal zur Mitarbeitermotivation und Kostenersparnis für Unternehmen.

Mitarbeiterwertschätzung mit dem steuerfreien 50 €-Sachbezug

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für steuerfreie Sachbezüge eine Freigrenze von 50 € pro Monat - zuvor lag diese Grenze bei 44 €. Auch ab dem Jahr 2026 bleibt dieser Betrag unverändert bestehen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden somit weiterhin einen steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug von bis zu 50 € monatlich gewähren. Wichtig ist, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und ausschließlich als Sachleistung, etwa in Form einer Gutscheinkarte, gewährt wird - Barauszahlungen sind nicht zulässig.

Da es sich hierbei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, wird bei einer Überschreitung um nur 0,01 € der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig - also sowohl die 50 € als auch der darüber hinausgehende Anteil. Mit einem monatlichen Vorteil von bis zu 50 €, also bis zu 600 € netto im Jahr, bietet diese Regelung eine attraktive Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung und eine effektive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.

Welche Beispiele für den 50 Euro Sachbezug gibt es?

Wie also lässt sich der Sachbezug als Vorteil für Mitarbeiter und den Arbeitgeber nutzen? Die Mitarbeiter können vom Arbeitgeber diverse Gehaltsextras erhalten, die nicht als zusätzlicher Lohn gezahlt werden, sondern als Ware oder Dienstleistung zur Verfügung stehen.

Beispiele für den 50 € Sachbezug sind:

Gutscheinkarten und Guthabenkarten

Gutscheinkarten, wie die givve Card, bieten Flexibilität und können bei zahlreichen Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Sie sind ideal, um Mitarbeiter bei täglichen Ausgaben zu unterstützen und lassen sich einfach verwalten.

Tankgutscheine

Besonders für Pendler sind Tankgutscheine eine wertvolle Unterstützung zur Deckung der Fahrtkosten. Sie bieten eine klare Zweckbindung für Mobilität und bringen steuerliche Vorteile mit sich.

Einkaufsgutscheine

Einkaufsgutscheine ermöglichen den Bezug von Waren des täglichen Bedarfs und fördern die Zufriedenheit der Mitarbeiter durch eine flexible Sachzuwendung.

ÖPNV-Tickets

Zuschüsse oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr können als steuerfreier Sachbezug gewährt werden. Sie fördern nachhaltige Mobilität und werden steuerlich anerkannt, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Dazu zählt auch das Deutschlandticket, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ganz oder teilweise finanzieren können.

Zuschüsse zum Fitnessstudio oder Sportvereinen

Zuschüsse zur Gesundheitsförderung unterstützen die Fitness und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie tragen zur langfristigen Gesundheit und Bindung der Mitarbeiter bei.

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit 50 € steuerfreiem Sachbezug!

Wie ist die aktuelle Rechtslage zum 50 Euro Sachbezug nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG)?

Sie sind interessiert daran, den 50 Euro Sachbezug für Ihre Mitarbeiter zu nutzen, aber Sie sind sich nicht sicher, wie die Rechtslage ist? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie in der Übersicht. So nutzen Sie den steuerfreien 50€ Sachbezug rechtskonform:

  1. Der Sachbezug wurde ab 2022 von 44 € auf 50 € angehoben. Auch im Jahr 2026 gilt dieser Betrag weiterhin unverändert.
  2. Es ist wichtig, die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht zu überschreiten, da ansonsten auf den gesamten Betrag die Steuerlast anfällt.
  3. Es ist nicht möglich, den Betrag bar auszuzahlen. Rechtskonforme Lösungen sind unter anderem Gutscheine und Gutscheinkarten, wie die givve Card, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  4. Der Sachbezug von 50 Euro ist zusätzlich zum normalen Gehalt zu gewährleisten. Es darf keinen besonderen oder persönlichen Anlass geben.
  5. Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Für alle Mitarbeiter

Der 50 €-Sachbezug darf allen Mitarbeitenden eines Unternehmens gewährt werden - unabhängig von der Art der Anstellung: Vollzeit, Teilzeit, Kurzarbeit, Homeoffice, Minijob sowie 538 Euro-Kräfte, deren Verdienstgrenze ab 2026 auf 603 Euro angehoben wird.

Ansparen erlaubt

Es ist möglich, den Sachbezug über mehrere Monate anzusparen, um einen höheren Betrag für eine größere Anschaffung zu nutzen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird.

Beschränkte Akzeptanz

Die gewährten Sachbezüge müssen bestimmten Kriterien entsprechen, um steuerfrei zu bleiben. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) sind folgende Varianten zulässig:

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 a)
Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern oder für eine begrenzte Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 b)
Gutscheine und Geldkarten, die nur für den Erwerb einer sehr begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden können.

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 c)
Instrumente, die für steuerliche Zwecke oder für bestimmte soziale oder steuerliche Vorteile verwendet werden, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.

Welche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten für den 50€ Sachbezug?

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle gewährten 50-Euro-Sachbezüge vollständig in der Lohnabrechnung zu erfassen, auch wenn der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Die Aufzeichnungen dienen der Nachweisführung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Freigrenzen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Einzelbezeichnung des Sachbezugs: Art des gewährten Vorteils eindeutig angeben.
  • Sachbezugswert: Genaue Erfassung des Sachbezugsbetrags.
  • Abgabetag: Datum der Bereitstellung dokumentieren.

Diese Dokumentationspflichten erhöhen die Transparenz und sind für Prüfungen durch die Finanzbehörden von Bedeutung.

Welche Vorteile bietet der 50 €-Sachbezug für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Vorteile für Arbeitgeber

  • Bis zu 600 € pro Jahr abgabenfrei: Der steuerfreie Sachbezug ermöglicht eine zusätzliche Nettoleistung ohne Steuern und Sozialabgaben - spürbare Entlastung für Unternehmen.
  • Keine Lohnnebenkosten: Attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.
  • Mitarbeiterbindung & Wertschätzung: Der 50 €-Sachbezug stärkt Bindung und signalisiert gezielte Anerkennung - positiv für Employer Branding und Unternehmenskultur.
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Gutscheine, Mobilitätsangebote oder Fitnessleistungen - individuell anpassbar an Team und Bedarf.
  • Einfache, rechtssichere Umsetzung: Ohne Vertragsänderung realisierbar, z. B. mit der givve Card Sachbezug.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Bis zu 600 € netto pro Jahr100 % Nettoleistung ohne steuerlichen Nachteil.
  • Flexibel einlösbar bei zahlreichen Partnern - je nach gewählter Lösung.
  • Keine Anrechnung auf Sozialabgaben oder Freibeträge.
  • Spürbare Wertschätzung im Alltag und unkomplizierte Anwendung.
  • Praxisnah umgesetzt, z. B. mit der givve Card Sachbezug.

givve Card für 50 Euro Sachbezüge

Die givve Card ist eine Prepaid-Karte, die speziell als eine Sachbezugskarte eingesetzt werden kann. Sie ist nach den strengen Anforderungen nach § 8 Abs. 1 EStG optimiert und lässt sich sorglos in den Unternehmensalltag eingliedern. Sie bietet eine hochwertige Optik und Haptik. Die aufwendige Silberhochprägung ist bei unseren Kunden sehr beliebt. Auf Wunsch ist die Karte mit einem vollflächigen Design oder mit Ihrem Firmenlogo personalisierbar.

Welche Vorteile hat die givve Card für 50 Euro Sachbezüge?

  • Kein Aufwand

    Die givve Card ist einfach in der Handhabung und reduziert den administrativen Aufwand für Arbeitgeber.

  • Nachhaltigkeit

    Die Lösung ist umweltfreundlich und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens.

  • Flexibel

    Die givve Card bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten und ist individuell anpassbar.

  • Klein- und Mittelstand fördern

    Mit der givve Card stärken Unternehmen den lokalen Handel und tragen zur Förderung der Wirtschaft bei.

50 Euro Sachbezug und weitere steuerfreie Vorteile mit givve nutzen

Verzichten Sie nicht darauf, die 50 Euro Freigrenze für Sachbezüge zu Ihrem Vorteil zu nutzen:

  • Ideal für die Mitarbeitermotivation
  • Optimieren Sie die Mitarbeiterbindung
  • Günstige Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung
  • Einfache Handhabung

Der Sachbezug lässt sich für jeden Ihrer Mitarbeiter nutzen. Der Freibetrag ist die richtige Wahl, wenn Sie für sich und Ihr Unternehmen auf durchdachte Optimierungsstrategien setzen möchten.

Häufige Fragen zum 50-Euro-Sachbezug

Der 50 €-Sachbezug ist netto - Mitarbeitende erhalten den vollen Betrag, da er steuer- und sozialabgabenfrei ist. Für Arbeitgeber stellt er einen Bruttowert dar, da keine weiteren Abgaben anfallen.

Ja, Minijobber dürfen Sachbezüge bis 50 € monatlich erhalten. Diese werden nicht auf die 538 €-Grenze bzw. 603 € ab 2026 angerechnet, sofern alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Genau 50 € pro Monat - es entstehen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten. Damit ist der Sachbezug eine kosteneffiziente Alternative zu einer gleichwertigen Gehaltserhöhung.

Ja, der Sachbezug muss aus Nachweisgründen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgeführt werden, auch wenn er steuerfrei bleibt.

Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird diese auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.

In der Regel nicht, da während des Krankengeldbezugs kein Arbeitsentgelt fließt. Der Sachbezug kann nur gewährt werden, wenn ein aktives Arbeitsverhältnis mit Entgeltzahlung besteht.

Nur, wenn die Arbeitgeberleistung weiterhin zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt wird. Ruhen das Arbeitsverhältnis oder ruht die Entgeltzahlung, ist eine steuerfreie Gewährung nicht möglich.

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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