Sachbezugswerte

Sachbezugswerte werden vom Arbeitgeber gewährt, allerdings nicht in der Form einer Geldleistung. Erfahren Sie hier mehr zu Sachbezugswerten und wie Sie den geldwerten Vorteil für Ihr Unternehmen nutzen können!

Aktualisiert: Januar 2026

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO von givve by Upcoop

Zählt zu den prägenden Führungskräften der deutschen Benefits- und Payment-Branche. Seit über 18 Jahren verantwortet er den Aufbau sowie die Skalierung von Wachstums- und Vertriebsstrukturen in den Bereichen Payments, Employee Benefits und GovTech. Bei givve treibt er seit 2015 als Prokurist sowie Chief Marketing & Sales Officer die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens voran, von Go-to-Market und Revenue-Strategien bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im öffentlichen Sektor. Unter seiner Mitverantwortung entwickelte sich givve von einem klassischen B2C-Anbieter zu einer etablierten B2B- und Public-Sector-Plattform. Sein Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen, datengetriebener Produktstrategie, Pricing, Marktpositionierung sowie dem Aufbau leistungsstarker Teams und Organisationen. Besonders im regulatorisch anspruchsvollen Umfeld von Payments, Sachbezug und digitalen Benefitlösungen verfügt Adrian über tiefgehende Markt- und Umsetzungsexpertise. Sein Hintergrund verbindet operative Vertriebsstärke mit strategischer Unternehmensentwicklung und moderner Führungskultur.

Was sind Sachbezugswerte?

Mit dem Sachbezugswert gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss, der zum beitragspflichtigen Entgelt gehört, aber nicht als Geldleistung gewährt wird. Um den Arbeitnehmern dennoch einen einkommensgemäßen Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten, werden von der Bundesregierung für jedes Kalenderjahr Sachbezugswerte festgelegt. So ist sichergestellt, dass die versicherten Personen bei Eintritt des Versicherungsfalles volle Leistungen aus der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhalten und eine Arbeitsförderung, die dem Verdienst entspricht.

Sachbezugswert

Sachbezugswerte werden vom Arbeitgeber gewährt, allerdings nicht in der Form einer Geldleistung. Zu den Sachbezügen werden etwa Kleidung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung oder Kost gezählt. Um den geldwerten Vorteil der Sachbezüge zu ermitteln, der als Basis für die Beitragsberechnung genutzt wird, wird über § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV folgendes bestimmt: Die Bundesregierung setzt für jedes Jahr im Voraus mit der Zustimmung des Bundesrates den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert fest. Dies soll es vereinfachen, den geldwerten Vorteil zu berechnen.

Der amtliche Sachbezugswert gilt für:

  • Verpflegung
  • Unterkunft (die keine Wohnung ist)
  • Zur Verfügung gestellte Wohnungen

Die Sachbezugswerte sind also Basis für die (Sozialversicherungs-)Beitragsberechnung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils der Sachbezüge.

Wer bestimmt den Sachbezugswert?

Die Bundesregierung setzt den Wert der Sachbezüge nach tatsächlichem Verkehrswert für jedes Kalenderjahr im Voraus fest.

Warum gibt es Sachbezugswerte?

Das Ziel ist es, dem Versicherten (Arbeitnehmer), der statt Barlohn Sachbezüge erhält, einen einkommensgemäßen Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten.

Damit wird sichergestellt, dass die Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles Leistungen erhalten, die ihrem Verdienst entsprechen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Recht auf Arbeitsförderung

Die Werte des Sachbezugs werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Anpassung findet für das Jahr im Voraus statt.

Wie können Sie Sachbezugswerte für Ihre Mitarbeiter nutzen?

Worauf können Sachbezugswerte angewendet werden?

Die Sachbezugswerte greifen für eine Reihe von klar definierten Bereichen.

Freie Verpflegung

Die Sachbezugswerte für Verpflegung gelten für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeiter abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dabei gibt es konkrete Regelungen zu beachten:

  1. Frühstück wird anders bewertet als Mittagessen und Abendessen.
  2. Gilt für arbeitstägliche Mahlzeiten, die:
  • Durch eine eigene Kantine oder eine vergleichbare Einrichtung abgegeben wurden.
  • Zu denen der Arbeitgeber Zuschüsse beiträgt, weil es keine eigene Kantine gibt, z.B. digitale Essensmarken oder Restaurantschecks.

Freie Unterkunft

Die freie Unterkunft kann etwa auf dem Firmengelände oder in der eigenen Unterkunft des Arbeitgebers gewährt werden. Es gelten dabei jeweils andere Sachbezugswerte, je mehr Beschäftigte die Unterkunft belegen.

Wenn es sich um Jugendliche oder Auszubildende handelt, wird der Wert gemindert.

Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung

Für eine freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Hier wird grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis angesetzt. Es gelten dann feste Quadratpreise lt. § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Tabellen mit Übersicht der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Im Referentenentwurf der "Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung" werden erste Daten zum Folgejahr bekannt gegeben. So stehen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Folgejahr in der Regel bereits im September fest. Es kann jedoch zu leichten Anpassungen für die finale Version kommen.

Sachbezugswerte Verpflegung

Verpflegungsart2020202120222023202420252026
Frühstück täglich (€)1,801,831,872,002,172,302,37

Mittagessen + Abendessen jeweils täglich (€)

3,403,473,573,804,134,404,57

Sachbezugswerte Unterkunft

Art der Unterkunft2020202120222023202420252026
Unterkunft allgemein (€)235,-237,-241,-265,-278,-282,-285,-
Gemeinschaftsunterkunft (€)199,75201,45204,85225,25236,30239,70242,25

Welche givve Produkte können für Sachbezugswerte genutzt werden?

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givve Card Sachbezug

Die givve Card ist eine flexible Prepaid-Karte, die für steuerfreie Sachbezüge und Sachgeschenke sowie die Internetpauschale und vieles mehr genutzt werden kann. Die Karte wird durch den Arbeitgeber an einem zentralen Verwaltungspunkt mit dem Geldwert aufgeladen. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können die Karte anschließend an klassischen Bezahlpunkten nutzen.

Mit der givve Card lassen sich Sachbezugswerte einfach verrechnen und für die Lohnabrechnungen nachvollziehen.  

givve Card Essenszuschuss

Für eine freie Verpflegung in digitaler Form  - ganz einfach unserer givve Card für Essenszuschüsse benutzen.

Mit der givve Card Essenszuschuss können Ihre Mitarbeiter ganz bequem im Restaurant, Supermarkt oder der Bäckerei in der Region das Mittagessen bezahlen. Über die zugehörige Smartphone-App behalten sie den Überblick. Die Abrechnung erfolgt automatisiert mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Mit givve Steuervorteile für Ihr Unternehmen nutzen und gleichzeitig Ihren Mitarbeitern Benefits zur Verfügung stellen - wir beraten Sie gerne unverbindlich!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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