Sachbezugswerte

Sachbezugswerte werden vom Arbeitgeber gewährt, allerdings nicht in der Form einer Geldleistung. Erfahren Sie hier mehr zu Sachbezugswerten und wie Sie den geldwerten Vorteil für Ihr Unternehmen nutzen können!

Aktualisiert: Januar 2024

Autorin: Shani Honeck
Content Marketing Manager

Beschäftigt sich seit Jahren mit den Themen Nachhaltigkeit und Ernährung, deren Zusammenhängen sowie der Frage, wie man Umweltschutz in den Alltag integriert.

Was sind Sachbezugswerte?

Mit dem Sachbezugswert gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss, der zum beitragspflichtigen Entgelt gehört, aber nicht als Geldleistung gewährt wird. Um den Arbeitnehmern dennoch einen einkommensgemäßen Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten, werden von der Bundesregierung für jedes Kalenderjahr Sachbezugswerte festgelegt. So ist sichergestellt, dass die versicherten Personen bei Eintritt des Versicherungsfalles volle Leistungen aus der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhalten und eine Arbeitsförderung, die dem Verdienst entspricht.

Sachbezugswert

Sachbezugswerte werden vom Arbeitgeber gewährt, allerdings nicht in der Form einer Geldleistung. Zu den Sachbezügen werden etwa Kleidung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung oder Kost gezählt. Um den geldwerten Vorteil der Sachbezüge zu ermitteln, der als Basis für die Beitragsberechnung genutzt wird, wird über § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV folgendes bestimmt: Die Bundesregierung setzt für jedes Jahr im Voraus mit der Zustimmung des Bundesrates den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert fest. Dies soll es vereinfachen, den geldwerten Vorteil zu berechnen.

Der amtliche Sachbezugswert gilt für:

  • Verpflegung
  • Unterkunft (die keine Wohnung ist)
  • Zur Verfügung gestellte Wohnungen

Die Sachbezugswerte sind also Basis für die (Sozialversicherungs-)Beitragsberechnung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils der Sachbezüge.

Wer bestimmt den Sachbezugswert?

Die Bundesregierung setzt den Wert der Sachbezüge nach tatsächlichem Verkehrswert für jedes Kalenderjahr im Voraus fest.

Warum gibt es Sachbezugswerte?

Das Ziel ist es, dem Versicherten (Arbeitnehmer), der statt Barlohn Sachbezüge erhält, einen einkommensgemäßen Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten.

Damit wird sichergestellt, dass die Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles Leistungen erhalten, die ihrem Verdienst entsprechen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Recht auf Arbeitsförderung

Die Werte des Sachbezugs werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Anpassung findet für das Jahr im Voraus statt.

Wie können Sie Sachbezugswerte für Ihre Mitarbeiter nutzen?

Worauf können Sachbezugswerte angewendet werden?

Die Sachbezugswerte greifen für eine Reihe von klar definierten Bereichen.

Freie Verpflegung

Die Sachbezugswerte für Verpflegung gelten für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeiter abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dabei gibt es konkrete Regelungen zu beachten:

  1. Frühstück wird anders bewertet als Mittagessen und Abendessen.
  2. Gilt für arbeitstägliche Mahlzeiten, die:
  • Durch eine eigene Kantine oder eine vergleichbare Einrichtung abgegeben wurden.
  • Zu denen der Arbeitgeber Zuschüsse beiträgt, weil es keine eigene Kantine gibt, z.B. digitale Essensmarken oder Restaurantschecks.

Freie Unterkunft

Die freie Unterkunft kann etwa auf dem Firmengelände oder in der eigenen Unterkunft des Arbeitgebers gewährt werden. Es gelten dabei jeweils andere Sachbezugswerte, je mehr Beschäftigte die Unterkunft belegen.

Wenn es sich um Jugendliche oder Auszubildende handelt, wird der Wert gemindert.

Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung

Für eine freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Hier wird grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis angesetzt. Es gelten dann feste Quadratpreise lt. § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Tabellen mit Übersicht der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Im Referentenentwurf der "Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung" werden erste Daten zum Folgejahr bekannt gegeben. So stehen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Folgejahr in der Regel bereits im September fest. Es kann jedoch zu leichten Anpassungen für die finale Version kommen.

Sachbezugswerte Verpflegung

Sachbezugswerte Unterkunft

Welche givve® Produkte können für Sachbezugswerte genutzt werden?

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Die givve® Card ist eine flexible Prepaid-Karte, die für steuerfreie Sachbezüge und Sachgeschenke sowie die Internetpauschale und vieles mehr genutzt werden kann. Die Karte wird durch den Arbeitgeber an einem zentralen Verwaltungspunkt mit dem Geldwert aufgeladen. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können die Karte anschließend an klassischen Bezahlpunkten nutzen.

Mit der givve® Card lassen sich Sachbezugswerte einfach verrechnen und für die Lohnabrechnungen nachvollziehen.  

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Für eine freie Verpflegung in der Form von digitalen Essenmarken - ganz einfach unserer givve® Lunch App für Essenszuschüsse benutzen.

Mit der givve® Lunch App können Ihre Mitarbeiter ganz bequem Belege für Mittagessen und Co. einreichen. Über das zugehörige Programm behalten Sie den Überblick und können den Essenszuschuss innerhalb der Sachbezugswerte abrechnen und im Nachhinein entsprechend an die Mitarbeiter auszahlen.

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Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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