Was sind Sachbezugswerte?
Mit dem Sachbezugswert gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss, der zum beitragspflichtigen Entgelt gehört, aber nicht als Geldleistung gewährt wird. Um den Arbeitnehmern dennoch einen einkommensgemäßen Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten, werden von der Bundesregierung für jedes Kalenderjahr Sachbezugswerte festgelegt. So ist sichergestellt, dass die versicherten Personen bei Eintritt des Versicherungsfalles volle Leistungen aus der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhalten und eine Arbeitsförderung, die dem Verdienst entspricht.