Verpflegungszuschuss

Verpflegungszuschuss vom Arbeitgeber. Gemeinsam essen gehen verbindet, das gilt auch im Arbeitsumfeld. Der Verpflegungszuschuss gehört deswegen zu den beliebtesten Benefits für Mitarbeiter. Wir erklären Ihnen, wie der Zuschuss zu Mahlzeiten funktioniert.

Aktualisiert: April 2026

Autorin: Shani Honeck
Content Marketing Manager

Expertin für nachhaltiges Verhalten im Unternehmenskontext - von Gesundheitsförderung über Mitarbeiterbenefits bis hin zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien. Sie verbindet Marketing-Expertise, Kommunikations-Know-how und langjährige Erfahrung im Benefits-Bereich.

Das Wichtigste zum Verpflegungszuschuss auf einen Blick

  • Steuerfreiheit: Der Verpflegungszuschuss ermöglicht arbeitstägliche Zuwendungen, die bei korrekter Anwendung komplett beitragsfrei in der Lohnabrechnung verbleiben.
  • Branchenfokus: Besonders im Baugewerbe sowie bei häufigen Auswärtstätigkeiten sichert der Zuschuss die Wettbewerbsfähigkeit und gleicht die Mehrkosten der Mitarbeitenden effektiv aus.
  • Einfache Verwaltung: Moderne digitale Lösungen automatisieren die Erfassung der Arbeitstage und garantieren eine rechtssichere Dokumentation für die Steuererklärung.

Was ist der Verpflegungszuschuss?

Verpflegungszuschuss bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Essen seiner Mitarbeiter bezuschusst - ein sogenannter Sachbezug für Mahlzeiten. Das ist auf verschiedene Arten möglich z.B. über eine Kantine, Gutscheine oder digitale Essensmarken. Der Zuschuss zu Mahlzeiten ist ein beliebter Benefit für Mitarbeiter und ein Pluspunkt für jeden Arbeitgeber beim Thema Recruiting. Der Essenszuschuss ist steuerbegünstigt oder mit einer digitalen Essensmarke wie der givve® Card Essenszuschuss sogar komplett steuerfrei umsetzbar.

Hand hält Kassenzettel, daneben wird eine givve Card Essenszuschuss an ein Kartenlesegerät gehalten.

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Was sind die Sachbezugswerte für Verpflegung in 2026?

Die Sachbezugswerte für den Essenszuschuss orientieren sich an den Verbraucherpreisen und werden jährlich bekannt gegeben. Aktuelle gelten die Sachbezugswerte für 2026.

Für ein Mittag- (oder Abendessen) gilt aktuell:
 

  • 4,57 € amtlicher Sachbezugswert (25% Pauschalversteuerung)
  • 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss
  • 7,67 € Essenszuschuss für Ihre Mitarbeiter 

Für ein Frühstück gilt aktuell:
 

  • 2,37 € amtlicher Sachbezugswert (25% Pauschalversteuerung)
  • 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss 
  • 5,47 € Essenszuschuss für Ihre Mitarbeiter 

Unterscheidung Verpflegungsmehraufwand

Die Zusatzleistung des Arbeitgebers zu Mahlzeiten seiner Mitarbeiter wird auch Essenszuschuss genannt. Es ist wichtig diesen Arbeitgeberzuschuss vom Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten zu unterscheiden! Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. Der Verpflegungszuschuss ist grundsätzlich für alle Mitarbeiter möglich, nicht nur für diejenigen auf Dienstreise (wie das beim Verpflegungsmehraufwand der Fall ist).

Verpflegungszuschuss in der Lohnabrechnung und Steuererklärung

Die korrekte Kennzeichnung in der monatlichen Lohnabrechnung als steuerfreier oder pauschal versteuerter Sachbezug ist essenziell für die Rechtskonformität. Durch die automatisierte Erstellung von Buchungslisten wird dabei eine fehlerfreie Übernahme in die Entgeltabrechnung des Unternehmens gewährleistet.

Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird zudem übersichtlich in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgewiesen. In der privaten Steuererklärung des Arbeitnehmers müssen diese erhaltenen Zuschüsse bei der Angabe der Werbungskosten entsprechend berücksichtigt werden. Für Unternehmen ist eine lückenlose Dokumentation der tatsächlichen Arbeitstage unerlässlich, um bei zukünftigen Lohnsteueraußenprüfungen bestmöglich abgesichert zu sein.

Was sind Vorteile vom Essenszuschuss für Mitarbeiter?

Der Essenszuschuss ist ein wunderbares Mittel, um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern. Denn Essen muss schließlich jeder und wenn der Chef es bezahlt, kommt das bei den Arbeitnehmern gut an. Durch eine gemeinsame Mittagspause mit den Kollegen wird außerdem der Teamspirit gefördert. Mit dem Verpflegungszuschuss kommt auch die gesunde Ernährung nicht zu kurz und wer gestärkt aus der Pause kommt, hat im Anschluss wieder mehr Energie für die Arbeit. So lässt sich die Produktivität und die Mitarbeitermotivation nachhaltig steigern.

Essenszuschuss givve Lunch

Der Arbeitgeber profitiert beim Essenszuschuss außerdem von Steuervorteilen und kann mit digitalen Essensmarken die Steuern für den Zuschuss sogar bis auf 0,00 € reduzieren. Zusätzlich wird die Kaufkraft der Arbeitnehmer gesteigert, da durch die vergünstigten oder kostenlosen Mahlzeiten die Lebenshaltungskosten sinken. Für die Mitarbeiter entsteht ein geldwerter Vorteil, da sie nicht selbst Geld für Essen investieren müssen, sondern dies durch den Essenszuschuss vom Arbeitgeber finanziert wird.  

Steuervorteile givve Lunch

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Wie wird der Verpflegungszuschuss vom Arbeitgeber ausbezahlt?

Einige Unternehmen haben eine Kantine und bezuschussen direkt die dort angebotenen Mahlzeiten. Doch auch wer keine betriebseigene Kantine hat, muss nicht auf den Essenszuschuss verzichten. Essensgutscheine aus Papier waren lange Zeit eine gern genutzte Praxis, um Arbeitnehmern einen Zuschuss zu gewähren. Diese sind jedoch nur bei einer stark eingeschränkten Auswahl von Partnerrestaurants einsetzbar. Abgesehen von Essensgutscheinen bieten einige Anbieter eine App für den Essenszuschuss. Dabei muss von den Mitarbeitern jeweils der Essensbeleg eingescannt und übertragen werden. Der Verpflegungszuschuss kommt im Nachhinein vom Arbeitgeber.

Eine weitere Option zur Gewährung des Essenszuschusses ist eine Prepaidkarte, wie die givve Card Essenszuschuss. Auf dieser Karte erhalten die Mitarbeitenden einen Vorschuss für das Mittagessen und können ganz bequem mit der Karte direkt im Restaurant bezahlen.

Vergleich verschiedener Essenszuschuss-Lösungen

Vergleichstabelle von Papiergutscheinen, App und givve Card anhand von 13 Kriterien.

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Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Verpflegungszuschuss?

Der Essenszuschuss ist generell eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, das heißt im Normalfall besteht seitens des Arbeitnehmers kein Anspruch darauf. Es sei denn, die Gewährung eines Verpflegungszuschusses ist ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben. Voraussetzung für die Gestellung von arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten ist eine Ergänzungsvereinbarung zum Anspruch auf die Gestellung von Mahlzeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gesetzliche Grundlage

Wie funktioniert die Versteuerung des Essenszuschuss und was gibt es zu beachten?

  • Der Essenszuschuss setzt sich aus dem Pflichtanteil (Sachbezugswert) und dem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zusammen, eine Zuzahlung des Arbeitnehmers ist möglich.
  • Bei Essensmarken aus Papier werden in der Regel 4,57 € (Pflichtanteil) vom Arbeitgeber übernommen und mit 25% pauschal versteuert.
  • Bei digitalen Lösungen wie der givve Card Essenszuschuss können Arbeitgeber ihre Steuerlast bis auf 0,00 € reduzieren! 

Gegenüberstellung - steuerfreier Essenszuschuss vs. Gehaltserhöhung

Eine Gegenüberstellung von einem steuerfreien Essenszuschuss und einer Gehaltserhöhung zeigt, dass der Essenszuschuss einige Vorteile hat. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung wird der Essenszuschuss auf Seiten des Arbeitnehmers nicht mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Das bedeutet, dass der Essenszuschuss 1:1 beim Arbeitnehmer ankommt und brutto wie netto ist. Jeder Mitarbeiter profitiert gleichermaßen vom Essenszuschuss, unabhängig von der individuellen Steuerlast.

Beispielrechnung:

  • Pflichtanteil des Arbeitgebers beim Essenszuschuss: 3,10 €
  • Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat: 20
  • 3,10 € * 20 = 62 € pro Monat als Alternative zur Gehaltserhöhung

Wichtige Regelungen - Das ist zu beachten

  • Nur an Arbeitstagen

    Nur für EINE Mahlzeit an tatsächlichen Arbeitstagen einsetzbar, nicht an Urlaubs- oder Krankheitstagen.

  • Home Office und Teilzeit

    Auch für Home Office- oder Teilzeitmitarbeiter einsetzbar.

  • Auswärtstätigkeit

    Bei Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten darf kein Essenszuschuss gezahlt werden, da Anspruch auf Spesen besteht.

  • Unmittelbarer Verzehr

    Nur für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. Keine Vorratskäufe oder Kauf von Non-Food Artikeln.

  • Ausgeschlossene Produkte

    Keine Bezuschussung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder ähnlichen Produkten.

  • Regionaler Einsatz

    Die Karte muss auf eine feste Region rund um den Wohn- oder Arbeitsort eingestellt sein.

Essenszuschuss Praxisbeispiele Home Office

Essenszuschuss Beispiele

Der Essenszuschuss ist auch für Angestellte, die von zu Hause aus arbeiten (Home Office) sowie für Teilzeitmitarbeiter möglich. Auch außerhalb der Großstadt, wo es oft keine Partnerrestaurants für Essensgutscheine aus Papier gibt, profitieren Mitarbeiter dank der givve Card Essenszuschuss vom Arbeitgeberzuschuss. So können alle Arbeitnehmer gleichermaßen unterstützt werden und niemand bleibt außen vor. Zusätzlich können Sie als Arbeitgeber dadurch flexible Arbeitszeitmodelle fördern.

Mitarbeitermotivation mit der givve Card Essenszuschuss

Motivierte Mitarbeiter sind produktiver bei der Arbeit. Benefits für Arbeitnehmer, wie der Essenszuschuss, helfen dabei die Motivation und Bindung von Mitarbeitern zu stärken sowie die Rekrutierung von neuen Arbeitnehmern zu fördern. Die givve Card Essenszuschuss ist dank der flexiblen Einsatzmöglichkeiten eine exzellente Methode, um Ihre Mitarbeiter auf allen Ebenen zu fördern - Gesundheit (Ernährung), Kaufkraft (finanzieller Vorteil), Motivation und somit Produktivität.  

Drei fröhliche Personen am Tisch beim Mittagessen. Im Vordergrund die givve Card Essenszuschuss.

Häufige Fragen zum Verpflegungszuschuss

Ja, der Essenszuschuss kann problemlos für Arbeitstage im Homeoffice gewährt werden. Da die Verpflegung der Mitarbeitenden unabhängig vom physischen Arbeitsort bezuschusst werden darf, stellt dieses Benefit ein äußerst flexibles Instrument für hybride Arbeitsmodelle dar.

Bei Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten besteht in der Regel bereits ein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand (Spesen). Um eine steuerlich unzulässige Doppelbegünstigung zu vermeiden, darf für diese spezifischen Tage kein zusätzlicher Essenszuschuss über die Lunchkarte oder ähnliche Systeme gezahlt werden.

Ja, Teilzeitkräfte haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Verpflegungs-Benefits wie Vollzeitkräfte. Der Zuschuss kann für jeden tatsächlich geleisteten Arbeitstag gewährt werden, an dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, was die Fairness innerhalb des Teams fördert.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Verpflegung mindern in der privaten Steuererklärung die abziehbaren Werbungskosten für den Verpflegungsmehraufwand. Die entsprechenden Beträge werden vom Arbeitgeber transparent in der Lohnsteuerbescheinigungausgewiesen und müssen vom Arbeitnehmer dort übernommen werden.

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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