givve Lunch

Der Essenszuschuss

Das Instrument zur Mitarbeitermotivation und -bindung.

So geht Wertschätzung

Der Essenszuschuss ist eine beliebte Wertschätzung für Mitarbeiter. Mit ihm lässt sich das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter 2024 mit bis zu 7,23 Euro bezuschussen. Der Zuschuss kann auch über Kantinen abgewickelt werden. Für Mitarbeiter, die keine Möglichkeit haben, die Kantine zu nutzen, sind aktuell meist Essensmarken aus Papier im Einsatz.

Digital vs. Analog
givve Lunch Herausforderung

Digital vs. Papier-Essensmarken

In Hinblick auf Digitalisierung und Home Office, ist die Papier-Essensmarke veraltet und mit enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Mit unserer digitalen Lösung givve® Lunch lassen sich Essenszuschüsse einfach und für Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei umsetzen. Sie haben aktuell Papiermarken im Einsatz? Sehen Sie sich hier die wichtigsten Vorteile der digitalen Lösung gegenüber den Papier-Essensmarken an.

Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

  • givve Lunch Essenszuschuss Bild 1
  • 7,23 € Essenszuschuss

    Insgesamt können Arbeitgeber 2023 bis zu 7,23 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter bezuschussen. Der Zuschuss setzt sich aus 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert) und 3,10 € steuerfreien Zuschuss zusammen.

  • 4,13 € Pflichtanteil (Sachbezugswert)

    Zunächst muss der Pflichtanteil von 4,13 € erbracht werden. Um den Steuervorteil zu erhalten empfiehlt givve® die Pauschalversteuerung (25%) durch den Arbeitgeber. Der Pflichtanteil kann aber auch vom Mitarbeiter versteuert werden.

  • 3,10 € steuerfreier Zuschuss

    Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuerfrei.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Mehr zum Thema

Digital vs. Papier

  • Vorteile
  • 9 Kriterien im Duell

Versteuerung

  • Versteuerung verstehen 
  • Steuern sparen

Rechtssicherheit

  • Intelligente Einzelbelegprüfung
  • Rechtliche Grundlagen