Bonuszahlung

Bonuszahlungen sind ein weit verbreitetes und sehr beliebtes Incentive für Arbeitnehmer. Die wichtigsten Infos einfach & verständlich erklärt bei givve®!

Aktualisiert: März 2023

Was sind steuerfreie Bonuszahlungen?

Steuerfreie Bonuszahlungen sind Boni, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als zusätzliche Vergütung für besondere Leistungen oder für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung zahlt. Diese Bonuszahlungen werden auch als "steuerfreie Extras" oder "Sachbezüge" bezeichnet, da hier keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben anfallen.

Im Allgemeinen sind Bonuszahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie als Teil des Arbeitsentgelts gelten. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Möglichkeiten für steuerfreie Bonuszahlungen, die in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) festgelegt sind. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Bonuszahlungen etwa in der Form eines Sachbezugs oder auch als ein Geschenk überreichen.

Was ist bei Bonuszahlungen zu beachten?

Bei Bonuszahlungen sind verschiedene Dinge zu beachten, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unter anderem sind Bonuszahlungen nahezu immer im vollen Umfang steuerpflichtig. Es gibt jedoch Freigrenzen, bis zu denen Bonuszahlungen steuerfrei sind. Des Weiteren können Bonuszahlungen zweckgebunden sein und sie sind generell keine Verpflichtung des Arbeitgebers.

Bei gewissen Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen Arbeitnehmern Bonuszahlungen zu. Hier kann zum Beispiel festgehalten werden, dass Mitarbeiter im Vertrieb ab einer bestimmten Umsatzsumme eine Bonuszahlung erhalten. Es ist auch möglich, Bonuszahlungen an die Länge der Betriebsgehörigkeit zu knüpfen. Hier lassen sich individuelle Verträge ausarbeiten. Daher ist eine Bonuszahlung auch ein sehr gutes Verhandlungsmittel, um Fachkräfte zu werben.

Bei einer betrieblichen Übung kann es zu einem Anspruch auf Bonuszahlungen kommen. Dies ist bei der Vertragsausarbeitung zu beachten. Bei Bonuszahlungen muss nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Gleichbehandlung von Mitarbeitern gewahrt werden. Das auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannte Gesetz ist am 18.08.2016 in Kraft getreten. Hier wird geregelt, dass die Vergütung etwa durch Bonuszahlungen nicht in einem Ungleichgewicht unter den Mitarbeitern stehen darf.

Unabhängig davon, dass es gesetzlich untersagt ist, eine Ungleichbehandlung durch Bonuszahlungen zu fokussieren, kann es bei ungleicher Verteilung zu einer schlechteren Arbeitsmoral kommen.

Werden die Bonuszahlungen offengelegt, kann dies jedoch den Anreiz für Mitarbeiter dafür stärken. Die Bonuszahlung kann also durch eine besondere Leistung, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder weitere Faktoren selbst veranlasst werden.

Wie werden Bonuszahlungen versteuert?

Da es sich bei Bonuszahlungen um eine finanzielle Kompensation handelt, gilt für Arbeitnehmer: Der Bonus muss komplett versteuert werden. Je nach Höhe der Zahlung kann dies im ungünstigsten Fall sogar dazu führen, dass nahezu kein finanzieller Vorteil übrigbleibt. Denn das erhöhte Einkommen kann etwa die Grundbesteuerung so deutlich erhöhen, dass das Bruttogeld durch die Steuerlast sozusagen aufgebraucht wird. Des Weiteren sind die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge zu bedecken, die sich ebenfalls nach der Höhe des Bruttoeinkommens richten.

Eine Art Kompromiss für Bonuszahlungen ist der §37b EstG. Dieser Paragraph ermöglicht zwar keine steuerfreie Bonuszahlungen, regelt allerdings eine Pauschalversteuerung für diese.

Demnach können betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke (im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1), die nicht in Geld bestehen, bis zu einem Wert von 10.000 € jährlich (je Zuwendung und Empfänger) pauschal mit 30% versteuert werden (nach §37b Abs. 1 EstG).

Diese pauschale Versteuerung eignet sich somit für kleine und größere Geschenke an Mitarbeitende, Geschäftsfreunde, Geschäftspartner und Co.

Es gibt aber auch eine Reihe von steuerfreien Alternativen zur klassischen Bonuszahlung. Unter anderem ist es möglich, über den Freibetrag für Sachbezüge oder auch Corporate Benefits Vorteile anzubieten.

Sozialversicherungsbeiträge fallen für die Bonuszahlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Seit Januar 2022 liegt etwa die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung bei 6750 Euro (Ost) und bei 7050 Euro pro Monat in den alten Bundesländern. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, fallen keine weiteren Kosten an. Es gibt unterschiedliche Bestimmungen für die Beitragsbemessungsgrenzen – so liegt sie für die knappschaftliche Rentenversicherung etwas höher.

Haben Sie Fragen zu den Bonusleistungen? Wir beraten Sie gerne. 

Welche Gründe für eine Bonuszahlung gibt es?

Die Sonderzahlungen können aus sehr unterschiedlichen Gründen an Mitarbeitende ausgezahlt werden. Das ist ein Vorteil dieser Gehaltsaufstockung. Denn die Bonuszahlungen Höhe kann an die jeweilige Situation perfekt angepasst werden. Damit ist eine Bonuszahlung ein individuelles Tool:

Valuable Valuable symbol

Betriebszugehörigkeit / Dienstjubiläum

Eine lange Betriebszugehörigkeit ist heute nicht mehr der übliche Standard. Immer häufiger entscheiden sich Mitarbeitenden dazu, regelmäßig das Unternehmen zu wechseln, um etwa bessere Löhne zu sichern oder höhere Positionen zu besetzen. Eine Bonuszahlung für eine längere Betriebszugehörigkeit ist da ein Ansporn, im Unternehmen zu verweilen und den Karriereweg dort zu gestalten.

Bonus loyalty Bonus loyalty symbol

Besondere Leistung / Belohnung

Im Vertriebsumfeld wie auch bei Versicherungen sind Bonuszahlungen zum Erreichen von bestimmten Zielen schon lange ein gängiges Mittel. Der Bonusanspruch basiert hier auf der Leistung von Mitarbeitern oder dem gesamten Team. Auch zum Abschluss von großen Projekten oder nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr können Bonuszahlungen als Belohnung ausgegeben werden. So werden Anreize geschaffen, gute Leistungen zu erbringen.

Euro Euro symbol

Als Alternative zur Gehaltserhöhung

Wenn man nicht in der Lage ist, langfristig eine Gehaltserhöhung zuzusagen, ist eine Bonuszahlung eine passende Alternative. Damit können etwa wichtige Mitarbeitenden länger im Unternehmen gehalten werden, ohne die monatlichen Unkosten auf Dauer zu strapazieren. Eine Einmalprämie kann auch gezahlt werden, um Mitarbeitenden von anderen Unternehmen abzuwerben.

Legal Legal symbol

Sonderzahlungen Bundesregierung

Die Bundesregierung hat Ende 2022 eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Diese dient als Erleichterung für das Volk aufgrund der aktuellen Inflation und soll die gestiegenen Preise in allen Lebensbereichen ausgleichen. Bei der Inflationsausgleichsprämie kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer/innen maximal 3.000€ steuer- sowie sozialversicherungsfrei auszahlen. Die Prämie kann bis Ende 2024 ausgehändigt werden und die Auszahlung kann in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie auf die Beschäftigten ist das Kurzarbeitergeld. Hierbei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Gehalts von Beschäftigten, die aufgrund der Pandemie vom Arbeitsausfall betroffen sind. Das Kurzarbeitergeld soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Beschäftigten halten können und Arbeitslosigkeit vermieden wird. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt in der Regel 60 Prozent des Nettoentgehalts, bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent.

Advantage Advantage symbol

Die Vorteile durch steuerfreie Bonuszahlungen

Steuerfreie Bonuszahlungen können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen bieten. Ein wichtiger Vorteil besteht darin, dass bei diesen Bonuszahlungen keine Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Dadurch können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesamten Betrag netto erhalten, was zu einer höheren Auszahlung führt als bei regulären Lohn- oder Gehaltszahlungen.

Darüber hinaus können steuerfreie Bonuszahlungen dazu beitragen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden und zu motivieren. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine besondere Anerkennung in Form eines Bonus zukommen lassen, führt das oft zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und einem gesteigerten Engagement. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich in ihrer Arbeit wertgeschätzt und können dadurch motivierter und produktiver arbeiten.

Ein weiterer Vorteil von steuerfreien Bonuszahlungen kann darin bestehen, dass sie als Instrument zur Personalgewinnung eingesetzt werden können. Wenn Unternehmen in der Lage sind, ihren Beschäftigten neben dem regulären Gehalt zusätzliche Boni anzubieten, kann das dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Besonders in umkämpften Branchen oder bei spezialisierten Fachkräften kann dieser Faktor eine wichtige Rolle spielen.

Bonuszahlungen im Unternehmen mit givve®

Unsere givve® Produkte ermöglichen Bonuszahlungen völlig rechtskonform und mit wenig Verwaltungsaufwand. Zudem sind sie flexibel und einfach nutzbar für Arbeitnehmer. Wir bieten mehrere Optionen, um Bonuszahlungen an Ihre Mitarbeitenden weiterzugeben.

givve® Card - flexible Prepaidkarte

Die givve® Card ist eine Prepaidkarte, die bundesweit als Zahlungsmittel genutzt werden kann – überall, wo Mastercard als Zahlungsart akzeptiert wird. Die Verwaltung wird über ein zentrales Programm geregelt, mit dem sich die Bonuszahlung rechtskonform und steueroptimiert durchführen lässt. Behalten Sie alle Zahlungen immer im Überblick.

Für Ihre Mitarbeitenden bedeutet dies, dass diese die Zahlung nach eigenem Ermessen verwenden können. Die Vorzüge sind für beide Seiten vielfältig:

  • Einfache Handhabung
  • Sichere wie rechtskonforme Verwaltung
  • Viele Akzeptanzpartner
  • Karte im individuellen Design
  • Prepaidkarte ist wiederverwendbar
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givve® Lunch - digitale Essensmarke

Die givve® Lunch App ist eine digitale Essensmarke. Ihre Mitarbeitenden genießen nach Belieben ihr Mittagessen im Restaurant, in Ihrer hauseigenen Kantine oder eine Kleinigkeit aus dem Supermarkt. Anschließend werden die Belege für Lebensmitteleinkäufe oder die Zahlung vor Ort eingescannt und geprüft. So kann der Essensbonus bequem, schnell und korrekt verrechnet werden.

Nutzen Sie unsere hochwertigen Produkte, um die Versteuerung von Bonuszahlungen zu optimieren und Ihren Mitarbeitenden einen echten Mehrwert zu bieten.

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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