§ 37b EStG

Paragraf 37b EStG stammt aus dem Einkommenssteuergesetz. Er befasst sich mit der Pauschalierung der Einkommenssteuer bei Sachzuwendungen. Die wichtigsten Infos zum § 37b Einkommensteuergesetz - einfach & verständlich erklärt bei givve®!

Aktualisiert: Januar 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO von givve by Upcoop

Zählt zu den prägenden Führungskräften der deutschen Benefits- und Payment-Branche. Seit über 18 Jahren verantwortet er den Aufbau sowie die Skalierung von Wachstums- und Vertriebsstrukturen in den Bereichen Payments, Employee Benefits und GovTech. Bei givve treibt er seit 2015 als Prokurist sowie Chief Marketing & Sales Officer die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens voran, von Go-to-Market und Revenue-Strategien bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im öffentlichen Sektor. Unter seiner Mitverantwortung entwickelte sich givve von einem klassischen B2C-Anbieter zu einer etablierten B2B- und Public-Sector-Plattform. Sein Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen, datengetriebener Produktstrategie, Pricing, Marktpositionierung sowie dem Aufbau leistungsstarker Teams und Organisationen. Besonders im regulatorisch anspruchsvollen Umfeld von Payments, Sachbezug und digitalen Benefitlösungen verfügt Adrian über tiefgehende Markt- und Umsetzungsexpertise. Sein Hintergrund verbindet operative Vertriebsstärke mit strategischer Unternehmensentwicklung und moderner Führungskultur.

Was wird nach 37b EStG versteuert?

Nach § 37b EStG kann ein Arbeitgeber die Einkommenssteuer für Zuwendungen für die Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro über einen pauschalen Steuersatz von 30 % übernehmen. Dies gilt zuzüglich der Sozialabgaben, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.

Diese Regelung ist nur für Sachbezüge anwendbar. Damit die Bedingung für Sachbezüge gegeben ist, müssen folgende Regelungen eingehalten werden:

  • Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um Bargeld.
  • Die Zuwendung wird zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht.
  • Es besteht keine andere Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs. 2 EStG.
  • Die Zuwendung wird nicht durch die Anwendung einer anderen Pauschalierungsvorschrift besteuert.

Insbesondere für Geschenke und Incentives lohnt es sich, den § 37 b EStG anzuwenden. Denn hier kommen schnell hohe Kosten zusammen, die sich etwa über die 50 Euro Sachzuwendung nicht steuerlich vorteilhaft absetzen lassen.

Unternehmer haben auch die Möglichkeit, die Einkommenssteuer für alle Incentives und Geschenke an Geschäftsfreunde und andere Nichtarbeitnehmende (Kunden) innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen Pauschalsteuersatz von 30 Prozent zu erheben.

§ 37b EStG

Info: Es werden nur noch Zuwendungen erfasst, die bei den Empfängern zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Dies heißt auch, dass Geschenke und Incentives an nicht steuerpflichtige Ausländer und Privatkunden nicht berücksichtigt werden. Es greift also auch für temporär nach Deutschland geschickte Mitarbeitende, die vor Ort nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

Wie wird nach dem § 37b EStG versteuert?

Als Bemessungsgrundlage wird der tatsächliche Aufwand inkl. Umsatzsteuer geltend gemacht. Die Höchstgrenze liegt bei 10.000 Euro jährlich je Zuwendung und Empfänger.

Arbeitgeber können die Einkommenssteuer für Sachbezüge nach § 37b EStG mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % versteuern.

Entscheidet sich ein Unternehmen etwa dazu, seinen Mitarbeitenden aufgrund eines guten Wirtschaftsjahres eine Reise zu spendieren, können die Kosten bis 10.000 Euro über die Regelung versteuert werden. Kostet die Reise pro Person 2.500 Euro, liegt die pauschalisierte Einkommenssteuer bei 750 Euro. Dazu kommen die Kosten für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die jeweils auf die 750 Euro erhoben werden.

Welche Besonderheiten hat das Einkommensteuergesetz Paragraf 37b?

Sogenannte Aufmerksamkeiten sind von der Pauschalsteuer ausgenommen. Darunter fallen Sachgeschenke bis zu einer Höhe von 35 Euro pro Jahr. Die Sachbezugsgrenze kann zusätzlich zur Pauschalversteuerung in Anspruch genommen werden.

Sachbezüge, die überwiegend zum eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden oder die steuerfreie Sachbezüge sind, werden nicht von § 37b EStG erfasst.

Haben Sie Fragen zum § 37b? givve® ist Ihr kompetenter Ansprechpartner!

Sozialversicherungspflicht bei Pauschalversteuerung 37b

  • Bei einem Sachgeschenk an Arbeitnehmer mit Pauschalversteuerung ist der Betrag sozialversicherungspflichtig.
  • Bei einem Sachgeschenk an Dritte mit Pauschalversteuerung ist der Betrag sozialversicherungsfrei.

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*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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