Kinderbetreuungskosten

Das Thema Kinderbetreuung ist für Arbeitnehmende äußerst relevant. Auch die Kosten im Zusammenhang mit diesem Bereich werfen oft viele Fragen auf. Grundsätzlich zählen zu den Kinderbetreuungskosten Ausgaben für die Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt einer steuerpflichtigen Person gehört.

Aktualisiert: Januar 2023

Autoren: givve Redaktionsteam
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Was sind Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung?

Solange ein Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, können hier verschiedene Ausgaben als “Sonderausgaben” von der Steuer abgesetzt werden. Wie man die Kinderbetreuungskosten absetzen kann, hängt von diversen Faktoren ab.

Der Begriff der Kinderbetreuung ist recht allgemein gefasst. Daher ist es wichtig, zu unterscheiden, welche Kosten hier tatsächlich absetzbar sind und welche nicht.

Was zählt alles zu den Kinderbetreuungskosten?

Die Betreuungskosten, die von den Eltern oder einem Elternteil selbst getragen werden, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gilt dies nicht für sämtliche Kosten, die in diesem Zusammenhang aufkommen. Ebenfalls kann der Anteil, der durch Arbeitgeberzuwendungen gedeckt wird, steuerlich begünstigt behandelt werden.

Betreuungskosten für Kindergarten und Co.

Die Kosten für die Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt können für die Kinderkrippe, den Kindergarten, eine Kindertagesstätte, den Kinderhort und für eine Tagesbetreuung abgesetzt werden. Darüber kann auch die Betreuung zu Hause, durch einen Babysitter, ein Au-pair oder eine Nanny geltend gemacht werden.

In allen Fällen ist es wichtig, dass eine Rechnung und eine Zahlung per Überweisung vorliegen. Barzahlungenwerden durch das Finanzamt nicht anerkannt.

Kinderbetreuung durch die Großeltern

Wird das Kind von den Großeltern betreut, können lediglich Fahrtkosten geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung kostenlos stattgefunden hat oder nicht.

Steuerliche Begünstigung von Arbeitgeberzuwendungen

Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten, Mitarbeitenden eine steuerlich begünstigte Aufwendung zukommen zu lassen. Zum einen können die Zuschüsse direkt zur Betreuung gezahlt werden. Dafür gibt es aktuell noch keine Obergrenze. Zum anderen ist es möglich, den Sachbezug in der Höhe von bis zu 50 Euro im Monat brutto wie netto an die Arbeitnehmenden weiterzugeben.

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Was zählt nicht zu den Kinderbetreuungskosten?

Nachfolgenden sind die Bereiche aufgeführt, deren Kosten sich nicht für die Kinderbetreuung absetzen lassen.

Sportvereine und Unterricht

Es ist nicht möglich, die Kosten für Vereine oder Unterricht, auch Nachhilfeunterricht, in der Steuerabrechnung als Betreuungskosten für das Kind geltend zu machen. Darunter fallen etwa Schwimmkosten, die Musikschule oder der Fußballverein.

Essensgeld und Schulutensilien

Kosten, die während der Betreuung anfallen, können ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Dazu zählt das Essensgeld in der Kita und in der Nachmittagsbetreuung der Schule. Aber auch Kleidung oder Spielzeug, die während der Betreuung genutzt werden, können nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wo kann man Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung eintragen?

Die relevanten Informationen werden in der Anlage Kind eingetragen. Dabei muss diese Anlage für jedes Kind einzeln ausgefüllt werden.

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Welche Voraussetzungen gelten für das Absetzen von Kinderbetreuungskosten?

Damit Sie in der eigenen Steuererklärung die Kinderbetreuungskosten absetzen können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie leben mit dem Kind im gleichen Haushalt.
  • Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht beendet.
  • Sie haben Anspruch auf das Kindergeld für das betroffene Kind.

Wichtig: Für Kinder mit körperlichen oder mentalen Einschränkungen, die es nicht ermöglichen, dass sich das Kind um sich selbst kümmert, kann der Anspruch über das 14. Lebensjahr hinaus gelten. Tritt die Beeinträchtigung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres ein, kann auch nach dem 14. Lebensjahr erneut ein Anspruch geltend gemacht werden.

Wer bekommt Kinderbetreuungskosten erstattet?

Die Kosten werden immer an die Person erstattet, die sie auch tatsächlich gezahlt hat. Werden die Kosten zu 100 % von einem Elternteil übernommen, geht die mögliche Erstattung komplett an diese Person. Darüber hinaus können die Kosten auch zu verschiedenen Prozentsätzen aufgeteilt werden.

Wie ist die Regelung bei getrennten Eltern?

Leben die Eltern getrennt, muss der Elternteil die Kosten absetzen, bei dem das Kind auch lebt.

Wie kann man Kinderbetreuungskosten nachweisen?

Die Kosten für die Kinderbetreuung müssen durch eine Rechnung und einen Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.

Wie viel Kinderbetreuungskosten können Sie von der Steuer absetzen?

Es ist möglich, insgesamt 2/3 der Gesamtkosten für die Kinderbetreuung anrechnen zu lassen. Dabei gilt pro Kind und pro Jahr eine Berechnungsgrundlage von maximal 6.000 Euro. Entsprechend können bis zu 4.000 Euro pro Kind angerechnet werden.

Während der Corona-Pandemie haben viele Eltern einen kompletten Betreuungsausfall abfangen müssen. Wurde die Notbetreuung in Anspruch genommen, kommt es für die Steuer zu keinerlei Änderungen. Wurden Beträge während der Schließungen der Betreuungsstätten nicht eingezogen, zurückerstattet oder verrechnet, muss dies in der Steuer berücksichtigt werden.

Wurde die Betreuung durch Babysitter oder Ähnliches sichergestellt, können die Kosten ebenfalls, wie bereits beschrieben, geltend gemacht werden.

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*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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