Kilometerpauschale

Über die Kilometerpauschale können Arbeitnehmende die finanzielle Belastung abfangen, die durch eine lange Anreise zum Arbeitsplatz aufkommt. Je nach Transportmittel und Länge des Anfahrtsweges greifen hier andere Beträge.

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist die Kilometerpauschale?

Die sogenannte Kilometerpauschale ist ein fester Pauschalbetrag, den Arbeitnehmer, die ihr privates Auto bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (z. B. Geschäftsreise) steuerlich geltend machen können. Der Pauschalbetrag gilt pro gefahrenem Kilometer und er greift nur bei Fahrten mit dem privaten Auto bzw. mit einem privaten Transportmittel. Um auch bei Firmenwagen zu greifen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden.

Außerdem lässt sich die Kilometerpauschale immer dann nutzen, sobald die Reisekosten einer geschäftlichen Reise nicht von dem Arbeitgeber erstattet werden. Sie wird dann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht. Die Berechnung der Pauschale gilt ab dem ersten Kilometer und dann für jeden voll gefahrenen Kilometer.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Wie hoch die Kilometerpauschale ausfällt, hängt von der Art des Fahrzeuges und der Entfernung des Reiseweges ab. Bei einem normalen PKW werden 0,30 € pro Kilometer erstattet, ab dem 21. Kilometer 0,35 € pro Kilometer.

Für andere motorbetriebene Fahrzeuge (z. B. dem Motorrad), liegt der Betrag bei 0,20 € pro Kilometer. Die Pauschale wird im Gegensatz zu früher bei der Mitnahme einer mitfahrenden Person nicht höher.

Bei Fahrten mit dem Fahrrad, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff kann man die Kilometerpauschale nicht anrechnen!

Folgende Kosten werden dabei mit der Kilometerpauschale abgegolten:

  • Verbrauchter Kraftstoff und andere Zusatzstoffe
  • Die anfallende Kfz-Steuer
  • Abnutzungserscheinungen
  • Wartungen und übliche Reparaturen

Für Kosten aus diesen Bereichen kann also kein erneuter Anspruch geltend gemacht werden.

Was ist der individuelle Kilometersatz?

Wenn die tatsächlichen Kosten pro Kilometer höher sind als die Kilometerpauschale, lohnt sich der sogenannte individuelle Kilometersatz. Dieses Vorgehen lohnt sich besonders bei kostenintensiven Autos, die etwa einen hohen Kaufpreis und hohe Unterhaltskosten aufweisen.

Der individuelle Kilometersatz stellt sich dann aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Abschreibung
  • Reparaturkosten
  • Versicherungskosten
  • Darlehenszinsen
  • Garagenmiete
  • Versicherungskosten

Es lohnt sich grundsätzlich, die Rechnung für einen individuellen Kilometersatz aufzustellen, um diesen mit der Pauschale vergleichen zu können.

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Bei welchen Fahrten werden die Kosten mit der Kilometerpauschale erstattet?

Für die Kilometerpauschale können Fahrten für jede beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. Unter anderem:

  • Auf Dienstreisen
  • Bei Besuchen von Kunden oder Lieferanten
  • Im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Für den Besuch von Messen und Veranstaltungen
  • Die Einsatzwechseltätigkeit an unterschiedlichen Standorten

Ob die Fahrten im Inland oder Ausland zurückgelegt werden, ist dabei nicht relevant. Die Fahrten müssen lediglich mit dem eigenen motorisierten Fahrzeug unternommen werden. Dies wird durch § 9 Absatz 1, 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Detail geregelt.

Bei welchen Fahrten werden die Kosten der Kilometerpauschale nicht erstattet?

Bei Fahrtkosten, die bereits vom Arbeitgeber bei der Reisekostenabrechnung erstattet wurden, kann die Kilometerpauschale nicht geltend gemacht werden. Auch bei Fahrten zwischen dem Wohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte greift die Pauschale nicht.

Nutzen Sie die Kilometerpauschale als Vorteil für Ihr Unternehmen mit givve®

Die Kilometerpauschale ist eine steuerliche Entlastung durch den Staat, welche die Kosten für geschäftlich bedingte Reisen decken soll. Bieten Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darüber hinaus erstklassige Benefits, um sich von der Konkurrenz abzuheben.

Die givve® Card ermöglicht es etwa, Ihnen und Ihren Arbeitnehmern, den 50 € Sachbezug bequem und individuell zu nutzen. So können Ihre Angestellten beispielsweise den monatlichen Betrag beliebig verwenden - als Tankgutschein oder auch zum Einkaufen.

Die givve® Card lässt sich einfach und zentral verwalten, was den Personalaufwand für diesen Benefit optimiert. Es ist möglich, den Sachbezug rechtskonform zu realisieren – auch dies ist für das Unternehmen und die Angestellten von Vorteil.

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givve Card Abbildung

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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