Wie hoch die Kilometerpauschale ausfällt, hängt von der Art des Fahrzeuges und der Entfernung des Reiseweges ab. Bei einem normalen PKW werden 0,30 € pro Kilometer erstattet, ab dem 21. Kilometer 0,35 € pro Kilometer.
Für andere motorbetriebene Fahrzeuge (z. B. dem Motorrad), liegt der Betrag bei 0,20 € pro Kilometer. Die Pauschale wird im Gegensatz zu früher bei der Mitnahme einer mitfahrenden Person nicht höher.
Bei Fahrten mit dem Fahrrad, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff kann man die Kilometerpauschale nicht anrechnen!
Folgende Kosten werden dabei mit der Kilometerpauschale abgegolten:
- Verbrauchter Kraftstoff und andere Zusatzstoffe
- Die anfallende Kfz-Steuer
- Abnutzungserscheinungen
- Wartungen und übliche Reparaturen
Für Kosten aus diesen Bereichen kann also kein erneuter Anspruch geltend gemacht werden.