Gutscheine für Mitarbeiter

Gutscheine für Mitarbeiter effektiv für Ihr Unternehmen nutzen - givve® bietet Ihnen alle notwendigen Infos, um den beliebten Benefit samt Steuervorteilen umzusetzen.

Aktualisiert: Januar 2024

Autorin: Nicola Weiß
Communications Manager

Langjährige Erfahrung im Benefit Bereich. Expertin für Mitarbeitermotivation und -bindung sowie New Work Themen wie Home Office und flexible Arbeitsgestaltung.

Was sind Gutscheine für Mitarbeiter?

Erhalten Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung oder einmalige Sonderzahlung, sind hiervon Sozialversicherung und Lohnsteuer abzuziehen. Dadurch bleibt in vielen Fällen etwa die Hälfte der ursprünglich ausgezahlten Summe übrig. Aus diesem Grund eignen sich Gutscheine für Mitarbeiter hervorragend als beliebter Benefit. Sie stellen eine hervorragende Alternative zu einer Gehaltserhöhung dar, da sie attraktive Steuervorteile mit sich bringen.

Gutscheine für Mitarbeiter

Hierbei handelt es sich also um eine Art freiwilliges Gehaltsextra in Form von Gutscheinen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann Gutscheine steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, welche Vorteile Sie haben und was es noch zu beachten gilt.

Sind Mitarbeiter Gutscheine steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig?

Um Gutscheine für Mitarbeiter steuerfrei auszugeben, gibt es zwei Möglichkeiten.

  1.  Im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von maximal 50 € (inkl. MwSt.) pro Monat und Mitarbeiter.
    Das bedeutet: Wenn Sie pro Mitarbeiter und Gutschein die Grenze von 50 € brutto nicht überschreiten, ist der Mitarbeiter Gutschein steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Hierbei spielt es auch keine Rolle, zu welchem Anlass ein Gutschein ausgegeben wird.
  2. Liegt ein besonderer Anlass vor? In diesem Falle zählt eine Höchstgrenze von 60 € pro Anlass für Gutscheine an Arbeitnehmer als Mitarbeitergeschenk.

Zu den besonderen Anlässen zählen:

  • Geburtstag
  • Beförderung oder bestandene Prüfung
  • Dienstjubiläum
  • Pensionierung
  • Verlobung, Hochzeit oder Silberhochzeit
  • Geburt oder Taufe eines Kindes

Wichtig: Bei einem Mitarbeitergutschein zählen Weihnachten und Ostern nicht zu den besonderen Anlässen und fallen in die 50 € Grenze.

Grundvoraussetzung: Der Gutschein darf nur zum Bezug einer Sache oder Dienstleistung berechtigen. Eine Barauszahlung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Interesse geweckt? - Steuerfreie Gutscheinen für Ihre Mitarbeiter.

Was sind Beispiele für Mitarbeitergutscheine?

Möchten Sie einen Gutschein für Mitarbeiter übergeben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele und Ideen, welche Gutscheinarten ausgegeben werden können:

Voucher Voucher symbol

Tankgutscheine und Tankkarten

Hierzu zählen Tankgutscheine und Tankkarten, die bei einem bestimmten Tankstellenbetreiber oder Tankstellennetzwerk eingelöst werden. Hierbei können einmalige Tankgutscheine ausgegeben oder Tankkarten in regelmäßigen Abständen aufgeladen werden.

Order Order symbol

Gutscheine für Supermärkte

Derartige Mitarbeiter Gutscheine für Supermärkte sind in einer bestimmten Supermarktkette einlösbar. Angestellte können frei über das Guthaben verfügen und beispielsweise Lebensmittel einkaufen.

Shipment Shipment symbol

Gutscheine für bestimmte Waren

Mit solchen Gutscheinen können Mitarbeiter nur bestimmte Waren, wie beispielsweise Sportkleidung, Fahrräder oder aus anderen ähnlichen Produktpaletten einkaufen.

Briefcase Briefcase symbol

Gutscheine für unternehmenseigene Produkte

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit an, Produkte aus der eigenen Palette einzukaufen. Hierbei wird ein bestimmtes Guthaben auf eine Gutschein- oder Guthabenkarte gebucht und steht frei zur Verfügung.

givve® card givve® card symbol

Sachbezugskarten

Hierbei handelt es sich um eine elektronische Guthabenkarte, auf die in regelmäßigen Abständen neues Guthaben aufgeladen wird. Anschließend ist die Sachbezugskarte flexibel einsetzbar und findet beliebig Verwendung. Häufig ist auch der Einkauf in einem bestimmten Partnernetzwerk möglich.

Laptop Laptop symbol

Gutscheine für Online-Händler

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Gutschein an Mitarbeiter zu übergeben, der für einen bestimmten Online-Händler geeignet ist. Hierfür eignen sich beispielsweise große Online-Shops und Marketplaces. Achten Sie auch hier auf die Grenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter. 

Personalized Personalized symbol

Gutscheinkarten für Fitnessdienstleister

Mit einem Gutschein für das Fitnessstudio fühlen sich nicht nur Ihre Angestellten wohler, wenn sie regelmäßig Sport treiben. Sie sind gleichzeitig vitaler und gehen mit mehr Motivation an die Arbeit.

Gift Gift symbol

Streamingdienste und Kinokarten

Verschenken Sie Gutscheinkarten für Streamingdienste, wie Netflix oder Kinokarten, genießen Mitarbeiter ihre Freizeit. Hierfür sind Mitarbeitergutscheine mit verschiedenen Guthaben erhältlich.

Food Food symbol

Essensgutscheine

Aber auch für den regelmäßigen Genuss können Sie Ihren Mitarbeitern etwas gönnen und Gutes tun. Verschenken Sie z.B. Essensgutscheine für bestimmte Restaurantketten, damit Ihre Mitarbeiter regelmäßig oder mit dem Partner/der Familie schlemmen können. Oder gleich einen regelmäßigen Verpflegungszuschuss mit der givve® Lunch App - die digital Variante ohne Begrenzung auf bestimmte Restaurants.

Was ist der perfekte Gutschein für Ihre Mitarbeiter?

Welche Vorteile haben Gutscheine für Mitarbeiter?

Spendieren Sie regelmäßig (beispielsweise einmal im Monat) Gutscheine für Mitarbeiter, haben Sie dadurch einige Vorteile:

  • Der wohl größte Vorteile ist dabei der steuerliche Aspekt. Beachten Sie die bereits erwähnte Sachbezugsfreigrenze von maximal 50 € pro Monat und Mitarbeiter, sind Gutscheine für Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Aber auch in puncto Anerkennung und Wertschätzung tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes. Sie fühlen sie bei Ihnen gut aufgehoben und ihnen wird Dankbarkeit signalisiert. Der Effekt: Ein deutlicher Motivationsschub für alle Mitarbeiter.
  • Insgesamt wird die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert.
  • Sie optimieren die Mitarbeiterführung. Das Verhältnis zwischen Geschäftsführung/Leitungsebene und Mitarbeitern wird besser (Kommunikation). Ihre Mitarbeiter sind motivierter und erledigen Arbeit und Projekte mit Elan.
  • Aber auch das Employer Branding spielt hier eine wichtige Rolle. Denn gleichzeitig wird die Unternehmensreputation gestärkt. Sie werden auf dem Arbeitsmarkt zunehmend als arbeitnehmerfreundlich angesehen und sind insgesamt ein attraktiver Arbeitgeber. Ein positiver Effekt fürs Recruiting!

Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter mit unserer givve® Card

Möchten Sie Gutscheine an Ihre Arbeitnehmer ausgeben und sie belohnen, eignet sich hierfür unsere givve® Card hervorragend. Hierbei handelt es sich um eine flexible Prepaid-Karte, die eine hervorragende Alternative für herkömmliche Mitarbeitergutscheine darstellt.

givve Card

Das spricht für die givve® Card:

  • Die givve® Card ist mit einer Prepaid-Funktion ausgestattet. Laden Sie die Karte regelmäßig mit einem gewünschten Betrag auf, der Ihrem Mitarbeiter frei zur Verfügung steht.
  • Die Karte ist frei und flexibel einsetzbar. Je nach gewähltem Einsatzbereich ist die Bezahlung an den entsprechenden Akzeptanzstellen bargeldlos möglich.
  • Alle enthaltenen Module sind für den Einsatz als Sachbezüge und Sachzuwendungen optimiert.
  • Die einzelnen Prozesse (von der Implementierung bis zur Nutzung) sind vollständig digitalisiert und automatisiert.
  • Fügen Sie je nach Bedarf beliebige Module hinzu. Dabei sind einzelne Module auf den jeweiligen Einsatzbereich zugeschnitten.
  • Fügen Sie ein beliebiges Design inkl. Personalisierung und Logo hinzu.
  • Optisch hochwertig mit aufwändiger Silberhochprägung.
givve Lunch App

Alternative zu Gutscheinen: Die givve® Lunch App!

Anstatt Gutscheine an Arbeitnehmer zu verteilen, können Sie Ihren Mitarbeitern auch mit digitalen Essensmarken etwas Gutes tun. Hierfür stellen wir unsere givve® Lunch App zur Verfügung. Sie wird für die einfache Abwicklung von Essensgeld für Mitarbeiter verwendet.

Nutzen Sie Gutscheine für Mitarbeiter als steuerfreue Arbeitgeberleistung und machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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