City Card

Was ist eigentlich die City Card und wie können Sie diese als Benefit für Ihre Mitarbeiter nutzen? Diese und mehr Infos können Sie bei givve® nachlesen!

Aktualisiert: Dezember 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO von givve by Upcoop

Zählt zu den prägenden Führungskräften der deutschen Benefits- und Payment-Branche. Seit über 18 Jahren verantwortet er den Aufbau sowie die Skalierung von Wachstums- und Vertriebsstrukturen in den Bereichen Payments, Employee Benefits und GovTech. Bei givve treibt er seit 2015 als Prokurist sowie Chief Marketing & Sales Officer die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens voran, von Go-to-Market und Revenue-Strategien bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im öffentlichen Sektor. Unter seiner Mitverantwortung entwickelte sich givve von einem klassischen B2C-Anbieter zu einer etablierten B2B- und Public-Sector-Plattform. Sein Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen, datengetriebener Produktstrategie, Pricing, Marktpositionierung sowie dem Aufbau leistungsstarker Teams und Organisationen. Besonders im regulatorisch anspruchsvollen Umfeld von Payments, Sachbezug und digitalen Benefitlösungen verfügt Adrian über tiefgehende Markt- und Umsetzungsexpertise. Sein Hintergrund verbindet operative Vertriebsstärke mit strategischer Unternehmensentwicklung und moderner Führungskultur.

Die City Card als Mitarbeiterbenefit

Benefits sind ein erprobtes Tool der Mitarbeitermotivation. Viele Unternehmen sind stetig auf der Suche nach einfachen wie effektiven Wegen, diese Benefits zu realisieren und zu verwalten. Mit der City Card haben Sie eine innovative Benefitlösung für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hand.

Die City Card von givve® ist für jede Region, Stadt oder Gemeinde flexibel einsetzbar. Sie ist bereits jetzt die größte regionale Karte, mit der Sie gleichzeitig Ihren Mitarbeitenden eine Freude machen und den lokalen Einzelhandel unterstützen – eine erprobte Kombination, die auch positiv zum Corporate Image beiträgt.

Dabei erfüllt die City Card alle Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG, die seit 2022 gelten.

Die City Card ist der perfekte Benefit für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dank der flexiblen Setup Optionen ist sie individuell einstellbar. Sie entscheiden, in welcher Region die Karte von Ihren Mitarbeitern genutzt werden kann. Diese können dann bei Geschäften der teilnehmenden Akzeptanzpartner bzw. bei allen Mastercard Akzeptanzstellen in der Region bezahlen.

So können Sie Ihren Mitarbeitern ganz einfach eine Freude machen und sie für die gute Arbeit belohnen.

Wie funktioniert die givve® City Card?

Die City Card soll so einfach wie möglich in den Arbeitsalltag Ihres Unternehmens integriert werden. Daher ist es ohne Aufwand möglich, die City Card z.B. für Frankfurt oder auch für alle anderen Standorte eines Unternehmens zu verwenden. Das Unternehmen beantragt die City Card bei givve® und legt den monatlichen Verfügungsbetrag (z.B. 50 € Sachbezug) und die Region fest.

Mitarbeiter bekommen jeweils eine eigene Karte ausgehändigt und können das Guthaben der Karte flexibel einsetzen. Monatlich wird das Geld automatisch aufgeladen und man kann bequem in der Region shoppen.

Wenn alle Regelungen für den Sachbezug eingehalten werden, kommt das Geld sogar steuerfrei beim Mitarbeiter an. Somit profitieren die Mitarbeitenden gleich doppelt von der City Card.

Ganz bequem den Sachbezug mit der City Card umsetzen

Mit der Karte können alle rechtlich möglichen Optionen des Sachbezugs realisiert werden. Seit 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € als Gehaltsextra steuerfrei gewähren. Zuvor lag dieser Betrag bei maximal 44 €.

Für die Mitarbeitenden hat dies den Vorteil, dass sie sich damit individuelle Wünsche erfüllen und frei über die 50 € verfügen können. Das ist ein echter Mehrwert für das Personal, da das Geld brutto wie netto bei ihnen ankommt.

Damit dies ohne großen Aufwand umgesetzt werden kann, gibt es die givve® City Card. Mit der Karte kann online oder vor Ort nach den rechtlichen Vorgaben geshoppt werden. Durch den Anschluss an das Mastercard Netzwerk steht eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäfte zur Auswahl. Ob aus dem Bereich Mode, Baumarkt, Elektronik oder Tankstellen, auch Drogeriebedarf und Supermärkte sind dabei. 

Ein Mehrwert für Ihre Mitarbeiter mit der City Card von givve®.

Warum sollten Sie sich für die givve® City Card entscheiden?

Unsere Produkte geben Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen tatsächlichen Mehrwert zu schenken. Der steuerfreie Sachbezug kommt brutto wie netto bei den Mitarbeitenden an und diese können frei über das Geld verfügen. Es ist garantiert für jeden etwas dabei, da eine Vielzahl von Unternehmen bzw. Geschäften zur Wahl stehen. 

Die Nutzung der City Card im Unternehmen wirkt sich positiv auf viele andere Bereiche aus:

Die Karte ist darüber hinaus auch für Kunden und Dienstleister nutzbar, was sich positiv auf die Kundenbindung auswirkt.

Mit givve® haben Sie einen kompetenten Partner für innovative Lösungen!

Die givve® City Card Vorteile

Entscheiden Sie sich für die Citycard - eine Karte für alle Möglichkeiten - online und regional!

Die Karte ist ein attraktiver Benefit für die Mitarbeiter und bietet für Unternehmen eine einfache, unkomplizierte Verwaltung. Sie können eine aktive Unterstützung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie realisieren – was Sie als wertvollen Teil der Region weiter etablieren wird. Mit der Karte lässt sich die 50 € Sachbezugsfreigrenze optimal und rechtskonform nutzen.

givve Card

Dank unserer Anbindung ans Mastercard Netzwerk bieten Sie eine sehr große Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten für die Mitarbeiter. Abschließend überzeugt die Karte auch durch eine tolle sowie hochwertige Optik.

Nutzen Sie jetzt die City Card - givve® ist Ihr kompetenter Partner für innovative Mitarbeiterbenefits auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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