Sie denken darüber nach, Ihren Arbeitnehmenden Weihnachtsgeld zu zahlen? Wir haben alle wichtigen Informationen rund um das Thema für Sie zusammengetragen. Treffen Sie so eine informierte Entscheidung zu diesem beliebten Benefit für Mitarbeiter.
Aktualisiert: November 2022
Ganz ähnlich wie das Urlaubsgeld ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzahlung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Entsprechend haben Unternehmen einen großen Spielraum darin, wie und ob das Weihnachtsgeld angeboten wird.
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein etwaiger Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag o. Ä. ergeben. Wird das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung festgehalten, besteht ebenfalls ein Anspruch.
Sofern die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht in einem Vertrag geregelt wurde, handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Entsprechend gibt es keinen allgemeinen Satz für die Höhe des Weihnachtsgeldes.
Arbeitgeber wählen oft einen Pauschalbetrag oder einen prozentualen Anteil des Lohns für das Weihnachtsgeld. Entsprechend kann sich die Zahlung zwischen Betrieben und auch innerhalb des Unternehmens ändern. Oft ist das Weihnachtsgeld darüber hinaus an die Betriebszugehörigkeit gebunden. Es steigt entsprechend mit einer längeren Betriebszugehörigkeit an.
Der Weihnachtsgeld Durchschnitt liegt aktuell bei 2.632 € brutto. Dies entspricht derzeit etwa zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttogehalts von 4.100 €.
Da es sich bei der Zahlung von Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, fragen sich viele Unternehmen, warum dieser Benefit an die Mitarbeitenden weitergegeben werden sollte. Es gibt viele Gründe, die dafürsprechen, Weihnachtsgeld zu zahlen.
Auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt kann sich ein Unternehmen durch diesen Benefit als attraktiver Arbeitgeber etablieren. Für Bestandsmitarbeiter ist diese Zusatzleistung zum Lohn ein guter Motivator. Die Mitarbeitenden fühlen sich wertgeschätzt und im Unternehmen finanziell zudem gut abgesichert. Dies wiederum sichert eine bessere Mitarbeiterbindung.
In der Regel muss das Weihnachtsgeld voll versteuert werden. Um den Mitarbeitenden netto ausreichend Weihnachtsgeld zukommen zu lassen, muss das Unternehmen eine entsprechend hohe Aufwendung kalkulieren.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Weihnachtsgeld.
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel zusammen mit dem November- oder Dezembergehalt kurz vor Weihnachten ausgezahlt.
Auch Angestellte in der Elternzeit können Weihnachtsgeld erhalten. Hier liegt erneut nur dann ein Anspruch vor, wenn man aufgrund eines Tarifvertrages gebunden ist oder es im Arbeitsvertrag so festgelegt hat. Darüber hinaus können freiwillige Zahlungen geleistet werden.
Arbeitnehmende, die vor Jahresende kündigen, haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Greift die Kündigung etwa Ende Oktober, besteht ein Anspruch auf ein Zehntel des Weihnachtsgeldes für jeden gearbeiteten Monat im laufenden Kalenderjahr.
Nein, Weihnachtsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung und damit steuerpflichtig.
Bis zu 670 € vom Weihnachtsgeld sind pfändungsfrei. Wichtig ist, dass das Geld geschützt werden muss, damit es pfändungsfrei ist.
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