Urlaubsgeld ist für viele ein gern gesehener und wichtiger Benefit. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich durch dieses Angebot von der Konkurrenz abzusetzen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu platzieren. Für Angestellte bedeutet das Urlaubsgeld eine finanzielle Entlastung und wird als Wertschätzung der eigenen Arbeitskraft wahrgenommen.
Aktualisiert: November 2022
Wichtig: Das Urlaubsgeld und das Urlaubsentgeld sind zwei voneinander unabhängige Zahlungen.
Das Urlaubsentgeld bezeichnet die Gehaltszahlung, die auch während der Urlaubstage weiterhin vom Arbeitgeber zu leisten ist. Arbeitnehmende haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Zahlung.
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung durch den Arbeitgeber. Es wird oft auch als das 14. Gehalt bezeichnet.
Die Zahlung von Urlaubsgeld für die Angestellten ist nicht gesetzlich festgelegt. Damit haben Mitarbeitende in einem Unternehmen keinen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Es sei denn, dies wurde im Vertrag vereinbart, es besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. In diesen Fällen muss sich der Arbeitgeber an die vertraglichen Regelungen halten.
Da es keine einheitlichen Rahmenbedingungen gibt, kann für jede Angestellten-Art theoretisch Urlaubsgeld gezahlt werden. Somit auch für Minijobber.
Wichtig: Bei Minijobbern muss darauf geachtet werden, dass die 520 € nicht überschritten werden, da die Zahlung sonst sozialversicherungspflichtig wird!
Erneut greifen hier keine allgemeingültigen Regelungen. Entsprechend kann es variabel gelöst werden, wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Gängig ist eine Auszahlung des Urlaubsgelds zu einem bestimmten Stichtag, der im Unternehmen festgelegt wird. Oft fällt dieser in den Juni, also in die klassische Urlaubszeit. Es kann aber auch zu einem anderen Zeitpunkt festgesetzt werden.
Weitere gängige Vorgehensweisen für die Zahlungstermine von Urlaubsgeld:
Es ist also möglich, individuelle Lösungen zu finden, die für das Unternehmen und die Angestellten passend sind. Wenn kein allgemeingültiger Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorliegen, ist es auch möglich, pro Mitarbeitenden passende Lösungen anzubieten. Allerdings ist diese Vorgehensweise kaum verbreitet.
Ob und in welcher Höhe Urlaubsgeld ausgezahlt wird, ist von Branche zu Branche sehr unterschiedlich. Unter den Tarifbeschäftigten erhalten in Deutschland rund 47 % Urlaubsgeld und im Schnitt ca. 1500 Euro brutto. Dieser Wert kann für einzelne Personen wesentlich höher, aber auch geringer ausfallen.
Unternehmen nutzen für die Berechung von Urlaubsgeld verschiedene Faktoren. Neben dem Bruttogehalt werden auch die Wochenstunden berücksichtigt oder die Länge der Betriebszugehörigkeit.
Als Sonderzahlung ist das Urlaubsgeld voll steuerpflichtig. Einmalzahlungen werden in dem Monat berechnet, in dem sie ausgezahlt werden. Da das Urlaubsgeld die Kosten für die Lohnsteuer erhöht, fällt die Besteuerung in der Regel höher aus als auf den normalen Arbeitslohn.
Das Urlaubsgeld ist für Arbeitnehmende ein beliebter Benefit. Unternehmen können dies zu ihrem Vorteil nutzen und sich von der Konkurrenz positiv abheben. Aufgrund der vollen Steuerlast bleibt jedoch oft netto nicht viel vom brutto übrig. Womit das Urlaubsgeld nicht immer die beste Wahl ist, um Arbeitnehmern eine finanzielle Wertschätzung zukommen zu lassen.
Eine Alternative sind steuerbegünstigte Benefits, die sich etwa durch die givve® Produkte optimal an die Mitarbeitenden weitergeben lassen. Richtig umgesetzt kommen diese bei den Angestellten brutto wie netto an.
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