Essenszuschuss

Der Essenszuschuss ist ein moderner Benefit, mit dem Arbeitgeber die tägliche Verpflegung ihrer Mitarbeitenden gezielt unterstützen können. Als Teil der Sachbezüge bietet er finanzielle Vorteile für beide Seiten – Unternehmen reduzieren Kosten, Mitarbeitende profitieren im Alltag.

Aktualisiert: Mai 2025

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Was ist ein Essenszuschuss vom Arbeitgeber?

Ein Essenszuschuss ist ein steuerbegünstigter Zuschuss zur täglichen Verpflegung, den Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren können. Die Auszahlung kann in Form von Papiergutscheinen, digitalem Guthaben oder über spezielle Apps erfolgen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Essenszuschuss sind klar definiert. Grundlage ist unter anderem:

Essenszuschuss
  • § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG: regelt, wie Sachbezüge – also geldwerte Vorteile wie der Essenszuschuss – steuerlich zu behandeln sind.
  • R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR: enthält ergänzende Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Bewertung von Mahlzeiten.
  • § 17 Abs. 1 SGB IV: stellt klar, wie geldwerte Vorteile im Sozialversicherungsrecht berücksichtigt werden.
  • § 2 Abs. 1 und 2 SvEV: legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Sachbezug sozialversicherungsfrei bleibt.

Vereinfacht gesagt: Der Essenszuschuss darf nur für tatsächliche Arbeitstage gezahlt werden und muss zweckgebunden für Mahlzeiten verwendet werden. Bei Einhaltung aller Voraussetzungen profitieren Unternehmen und Mitarbeitende von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen.

Was sind Beispiele für den Einsatz von Essenszuschüssen vom Arbeitgeber?

In der Praxis lassen sich Essenszuschüsse unterschiedlich gestalten. Unternehmen können zwischen digitalen Lösungen und klassischen Papierbons wählen. Während digitale Varianten besonders im Homeoffice oder Außendienst ideal sind, eignen sich Papierbons für Mitarbeitende ohne digitalen Zugang.

In Betriebsrestaurants oder bei Catering-Partnern kann der Essenszuschuss direkt vor Ort eingelöst werden. Eine Kombination aus Arbeitgeberzuschuss und Mitarbeitereigenanteil sorgt für steuerliche Effizienz und maximale Ausschöpfung des Sachbezugswerts.

Besonders effizient ist die Integration in digitale Benefitsysteme wie givve®. So wird der Essenszuschuss zum zentralen Element moderner Mitarbeiterangebote – mit geringem Verwaltungsaufwand und maximaler Flexibilität.

Im folgenden gehen wir für Sie nochmal detailliert auf die beliebtesten Beispiele ein:

Gutschein Gutschein Symbol

Essensmarken oder Gutscheine

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Essensmarken oder Gutscheine im Wert von bis zu 7,50 Euro pro Tag an. Diese können je nach Anbieter in Restaurants, Cafés oder Supermärkten eingelöst werden.

Kombination Kombination Symbol

Digitale Essenszuschuss-Apps

Immer mehr Unternehmen setzen digitale Lösungen ein, um den Essenszuschuss zu verwalten. Mitarbeiter reichen ihre Quittungen bequem über die Software ein und erhalten den Zuschuss bis zum Betrag von 7,50 Euro direkt über die Lohnabrechnung.

Gleichberechtigung Gleichberechtigung Symbol

Interne Kantinenzuschüsse

In Betrieben mit einer eigenen Kantine wird der Essenszuschuss direkt auf die dortigen Mahlzeiten angewendet. Der Arbeitgeber subventioniert die Kantinenpreise, während der Mitarbeiter den Sachbezugswert von 4,40 Euro zahlt. Der Zuschuss bleibt bis zum maximalen Betrag steuerfrei.

Essen Essen Symbol

Kooperationen mit externen Restaurants

Manche Arbeitgeber kooperieren mit lokalen Restaurants, um ihren Mitarbeitern ermäßigte Mahlzeiten anzubieten. Das Unternehmen übernimmt dabei den Zuschuss von bis zu 7,50 Euro, während der Mitarbeiter den Restbetrag direkt im Restaurant begleicht.

Kartenbenutzung Kartenbenutzung Symbol

Essenszuschuss über Firmenkreditkarten

Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Firmenkreditkarten oder Prepaid-Karten, wie die givve® Card, auf denen der Essenszuschuss täglich oder monatlich aufgeladen wird. Mitarbeiter können diese Karten flexibel in Restaurants, Cafés, bei Lieferdiensten oder ggf. in Supermärkten nutzen. Mit Hilfe einer automatisierten Abrechnungsdatei wird sichergestellt, dass die Beträge innerhalb des steuerbegünstigten Rahmens bleiben.

Essenszuschuss 2025 – rechtliche Grundlagen und neue Sachbezugswerte

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Sachbezugswerte: Arbeitgeber dürfen bis zu 7,50 € pro Arbeitstag steuerlich begünstigt als Essenszuschuss gewähren. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung nur an tatsächlichen Arbeitstagen erfolgt – Urlaubs- oder Krankheitstage sind ausgeschlossen.

Bei korrekter Anwendung und unter Berücksichtigung des Mitarbeitereigenanteils kann der Zuschuss weiterhin lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Für Arbeitgeber ergibt sich daraus ein direkter Kostenvorteil bei gleichzeitig messbarem Mehrwert für Mitarbeitende.

Beispiele Essenszuschuss

Erfahren Sie, wie Sie mit givve® den Essenszuschuss optimal ausschöpfen und dabei steuerliche Vorteile für beide Seiten nutzen können.

Umsetzung des Essenszuschusses im Unternehmen

Die erfolgreiche Einführung eines Essenszuschusses erfordert eine durchdachte Umsetzung. Unternehmen haben dabei verschiedene Auszahlungsformen zur Auswahl, die sich flexibel an ihre internen Strukturen anpassen lassen.

Möglichkeiten zur Auszahlung: Papier, digital oder pauschal

 

Je nach Unternehmensstruktur stehen verschiedene Modelle zur Verfügung: Papierbons, digitale Lösungen wie Prepaid-Karten oder Apps. Während Papierbons einfach in der Handhabung sind, bieten digitale Systeme wie givve® mehr Flexibilität, Automatisierung und Transparenz.

Auch die Auszahlungsweise ist variabel: entweder monatlich pauschal oder tagesgenau je Arbeitstag. Die Wahl hängt ab von Branche, Arbeitsmodell und technischer Ausstattung.

Essenszuschuss mit givve® effizient verwalten

 

givve® bietet eine digitale Plattform zur rechtssicheren, flexiblen und automatisierten Verwaltung von Essenszuschüssen. Die givve® Card ist individuell konfigurierbar, erfüllt alle steuerlichen Anforderungen und spart Zeit im administrativen Prozess.

Die vollständige Nachverfolgbarkeit und einfache Nutzung machen sie sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeitende attraktiv. Durch die digitale Lösung entfallen aufwendige Papierprozesse, was zusätzlich zur Effizienzsteigerung beiträgt.

Steuerliche Vorteile durch den Essenszuschuss für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Der Essenszuschuss zählt zu den effizientesten steuerlich begünstigten Benefits. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende profitieren finanziell – vorausgesetzt, die rechtlichen Vorgaben werden korrekt umgesetzt.

Steuerfreie Sachbezüge gezielt nutzen

Der Essenszuschuss zählt zu den beliebtesten steuerfreien Sachbezügen. Für Arbeitgeber bedeutet das: reduzierte Lohnnebenkosten bei gleichzeitigem Benefit für Mitarbeitende. Diese wiederum erhalten einen geldwerten Vorteil, der nicht steuer- und sozialabgabenpflichtig ist – sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Voraussetzungen für eine korrekte Abrechnung

Ein steueroptimierter Essenszuschuss setzt voraus, dass dieser nur an tatsächlichen Arbeitstagen gezahlt wird. Wird kein Eigenanteil durch die Mitarbeitenden geleistet, muss der Sachbezugswert (aktuell 4,40 €) pauschal versteuert werden.

Wichtig sind eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Ausfalltagen sowie die dokumentierte Nachvollziehbarkeit – etwa durch digitale Nachweise oder Belege. Anbieter wie givve® unterstützen hier mit automatisierten Abrechnungslösungen, die Sicherheit und Effizienz vereinen.

Digitale Lösungen wie givve® ermöglichen eine einfache, flexible und vor allem rechtssichere Umsetzung des Essenszuschusses – auch für hybride Teams.

Warum sich ein Essenszuschuss für alle lohnt

Ein Essenszuschuss ist mehr als nur ein steuerfreier Vorteil – er ist ein starkes Signal für Mitarbeiterwertschätzung und moderne Unternehmenskultur. Die Maßnahme bringt messbare Vorteile für Organisationen und ihre Teams mit sich.

Beladung Beladung Symbol

Vorteile für Unternehmen – wirtschaftlich und organisatorisch

Der Essenszuschuss ist kostengünstig, sofort einsetzbar und lässt sich ohne Vertragsänderung umsetzen. Er passt sich flexibel an unterschiedliche Arbeitsmodelle an – vom Büro bis zum mobilen Einsatz. Gleichzeitig reduziert er die Lohnnebenkosten und erfordert dank digitaler Lösungen nur minimalen Verwaltungsaufwand.

Arbeitsatmosphäre Arbeitsatmosphäre Symbol

Positive Effekte auf Motivation und Mitarbeiterbindung

Für Mitarbeitende ist der Essenszuschuss ein Zeichen von Wertschätzung. Er verbessert die tägliche Lebensqualität und stärkt die Bindung zum Arbeitgeber. Unternehmen profitieren doppelt: durch zufriedene Teams und ein positives Arbeitgeberimage – auch im Recruiting-Prozess ein klarer Vorteil.

Essenszuschuss mit givve® einfach umsetzen

Drei fröhliche Personen am Tisch beim Mittagessen. Im Vordergrund die givve Card Essenszuschuss.

Mit der givve® Card steht Unternehmen eine vollintegrierte Lösung zur Verfügung, die sowohl im Büro als auch im Homeoffice oder unterwegs funktioniert. Arbeitgeber können steueroptimierte Beträge flexibel verwalten, während Mitarbeitende eine einfach verständliche, moderne Plattform nutzen.

givve® unterstützt Sie mit persönlicher Beratung, rechtssicherer Umsetzung und technischer Integration – kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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