Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld ist eine Pauschale, die Arbeitnehmern zur Deckung von Verpflegungskosten während beruflich bedingter Abwesenheiten gezahlt wird.

Aktualisiert: August 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist Verpflegungsgeld?

Verpflegungsgeld dient als Ausgleich für zusätzliche Kosten, die bei Reisen oder auswärtigen Tätigkeiten entstehen. In Deutschland ist diese Pauschale gesetzlich geregelt und variiert je nach Dauer und Ort der Abwesenheit. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Verpflegungsgeld geltend machen. Die korrekte Handhabung des Verpflegungsgeldes hat sowohl steuerliche als auch arbeitsrechtliche Implikationen.

Verpflegungsgeld

Verpflegungsgeld bezeichnet eine finanzielle Entschädigung für Mahlzeiten, die während beruflich bedingter Reisen oder auswärtiger Tätigkeiten entstehen. Es unterscheidet sich von anderen Auslagen, wie Fahrtkosten oder Übernachtungskosten. In der Regel wird das Verpflegungsgeld in Form von Pauschalen pro Tag und Abwesenheitsdauer gewährt. Das Verpflegungsgeld ist in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, steuerlich begünstigt. Es ist ein Bestandteil der Reisekostenabrechnung und spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung von Auslagen.

Wer hat Anspruch auf Verpflegungsgeld?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Verpflegungsgeld, wenn sie beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von ihrer Wohnung oder dem Arbeitsplatz abwesend sind. Selbstständige und Freiberufler können das Verpflegungsgeld in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie beruflich unterwegs sind. Auch für längere Dienstreisen oder Auslandsaufenthalte können Arbeitnehmer und Selbstständige Verpflegungsgeld beantragen. In einigen Branchen und bei speziellen Arbeitsverhältnissen kann es Ausnahmen oder abweichende Regelungen geben. Der Anspruch auf Verpflegungsgeld muss in der Regel nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine Reisekostenabrechnung.

Verpflegungsgeld pro Tag: Berechnung und Anwendung

Die Berechnung des Verpflegungsgeldes pro Tag erfolgt anhand der festgelegten Pauschalen, die je nach Dauer der Abwesenheit variieren. Für Inlandsreisen sind diese Pauschalen in Deutschland klar definiert und einfach anzuwenden. Die Pauschalen betragen 14 Euro für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden sowie 28 Euro für volle Kalendertage mit einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden. Bei Auslandsreisen wird das Verpflegungsgeld pro Tag nach den jeweiligen Pauschalen des Ziellandes berechnet. Diese länderspezifischen Unterschiede berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten weltweit.

Die Höhe des Verpflegungsgeldes passt sich automatisch an die Reisedauer an, wobei für mehrtägige Reisen oft eine höhere Pauschale gilt. Diese Regelung hilft, die tatsächlichen Mehrkosten für Verpflegung während längerer Abwesenheiten auszugleichen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Reise Mahlzeiten bereitstellt, muss dies bei der Berechnung der Tagespauschale berücksichtigt werden. Dies führt zu einer Kürzung des Verpflegungsgeldes, die sich nach der Anzahl der gestellten Mahlzeiten richtet.

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Verpflegungsgeld und Steuer: Was muss beachtet werden?

  • Steuerliche Behandlung des Verpflegungsgeldes: Verpflegungsgeld ist bis zu bestimmten Pauschalbeträgen steuerfrei, solange die Abwesenheitsdauer und der Anlass den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Steuerpflicht bei Überschreitung: Überschreiten die gezahlten Beträge die festgelegten Pauschalen, muss der überschüssige Teil als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.
  • Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Arbeitgeber können das Verpflegungsgeld steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen, was für beide Seiten steuerliche Vorteile bringt.
  • Steuerliche Geltendmachung durch Selbstständige: Selbstständige können das Verpflegungsgeld als Betriebsausgabe in ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Korrekte Dokumentation: Korrekte Dokumentation der Verpflegungsgeldzahlungen ist essenziell, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Die steuerfreien Pauschalen variieren je nach Reiseziel und werden regelmäßig aktualisiert, mit unterschiedlichen Grenzen für Inlands- und Auslandsreisen.
  • Höhere Pauschalen bei längeren Auslandsaufenthalten: Längere Auslandsaufenthalte können höhere steuerfreie Pauschalen rechtfertigen, was bei der Abrechnung berücksichtigt werden sollte.
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Verpflegungsgeld im Ausland

Für Auslandsreisen gelten je nach Zielland unterschiedliche Verpflegungspauschalen, die regelmäßig von der Finanzverwaltung aktualisiert werden. Die Pauschalen sind oft höher als im Inland, um den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern Rechnung zu tragen. Bei längeren Auslandsaufenthalten kann es spezielle Regelungen geben, die sich auf die Höhe und Dauer des Verpflegungsgeldes auswirken. Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich vor einer Auslandsreise über die geltenden Pauschalen informieren, um die Reisekostenabrechnung korrekt durchzuführen. Es gibt auch Sonderregelungen für bestimmte Länder oder Regionen, in denen besondere Verhältnisse gelten, z. B. Krisengebiete.

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Verpflegungsgeld auf Dienstreise: Was gilt für Arbeitnehmer?

Die Regelungen zum Verpflegungsgeld auf Dienstreisen sind für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Die Höhe des Verpflegungsgeldes variiert je nach Dauer der Abwesenheit und dem Zielort der Reise. Für Inlandsdienstreisen gelten feste Pauschalen, während für Auslandsdienstreisen länderspezifische Regelungen zum Tragen kommen. Diese Unterschiede müssen bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine steuerfreie Pauschale, deren Höhe sich nach dem Reiseziel und der Aufenthaltsdauer richtet. Für kürzere Dienstreisen fallen in der Regel geringere Pauschalen an, während längere Aufenthalte höhere Beträge rechtfertigen.

Das Verpflegungsgeld ist bis zu den festgelegten Pauschalen steuerfrei. Sollte der gezahlte Betrag diese Grenzen überschreiten, müssen die überschüssigen Beträge versteuert werden. Um das Verpflegungsgeld korrekt abzurechnen, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Dienstreisen sorgfältig dokumentieren. Hierzu gehört der Nachweis über die Abwesenheitszeiten sowie eine eventuelle Verpflegung durch den Arbeitgeber.

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Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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