Die Berechnung des Verpflegungsgeldes pro Tag erfolgt anhand der festgelegten Pauschalen, die je nach Dauer der Abwesenheit variieren. Für Inlandsreisen sind diese Pauschalen in Deutschland klar definiert und einfach anzuwenden. Die Pauschalen betragen 14 Euro für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden sowie 28 Euro für volle Kalendertage mit einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden. Bei Auslandsreisen wird das Verpflegungsgeld pro Tag nach den jeweiligen Pauschalen des Ziellandes berechnet. Diese länderspezifischen Unterschiede berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten weltweit.
Die Höhe des Verpflegungsgeldes passt sich automatisch an die Reisedauer an, wobei für mehrtägige Reisen oft eine höhere Pauschale gilt. Diese Regelung hilft, die tatsächlichen Mehrkosten für Verpflegung während längerer Abwesenheiten auszugleichen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Reise Mahlzeiten bereitstellt, muss dies bei der Berechnung der Tagespauschale berücksichtigt werden. Dies führt zu einer Kürzung des Verpflegungsgeldes, die sich nach der Anzahl der gestellten Mahlzeiten richtet.