Die Überlassung von Zahlungskarten an das Team bringt wichtige steuerliche und rechtliche Implikationen mit sich, die vorab genau geregelt sein müssen. Rein geschäftliche Ausgaben lassen sich steuerlich voll geltend machen, und die anfallende Umsatzsteuer kann direkt als Vorsteuer abgezogen werden. Wird die Karte gezielt als Benefit für Mitarbeiter genutzt, müssen Betriebe die steuerliche Behandlung im Vorfeld genau prüfen, da hier andernfalls zusätzliche Steuerlasten entstehen können.
Ein kritischer Punkt im Risikomanagement betrifft zudem die Firmenkreditkarte-Haftung bei Missbrauch oder im Schadensfall. Die Antwort auf die Frage, wer bei einer Firmenkreditkarte haftet, hängt maßgeblich vom gewählten Kartenmodell ab. Bei klassischen Corporate Cards haftet meist das Unternehmen selbst, während bei Business Cards oft eine persönliche Haftung des Karteninhabers greift. Bei Prepaid-Modellen ist das Haftungsrisiko dagegen von vornherein auf das bereits geladene Guthaben beschränkt, was Gründern und Geschäftsführern eine zusätzliche Sicherheit bietet.
Eine klare, schriftliche Nutzungsvereinbarung muss zudem unmissverständlich regeln, ob Angestellte die Firmenkreditkarte privat nutzen dürfen oder ob dies strikt untersagt ist, um arbeitsrechtliche Unklarheiten von Anfang an konsequent auszuschließen.