Das Sabbatical ist auch als Sabbatjahr bekannt. Es handelt sich um eine berufliche Freistellung. Je nach individueller Regelung stehen dem Arbeitnehmer weiterhin Zahlungen zu, die etwa durch ein Langzeitarbeitskonto vorgearbeitet wurden.
Aktualisiert: November 2022
Bei einem Sabbatical handelt es sich um eine geregelte Auszeit vom Arbeitsleben. Grundsätzlich ist diese unentgeltlich, außer es werden Überstunden abgebaut oder es wird vertraglich anders geregelt. So ist es denkbar, über mehrere Jahre hinweg Gehaltserhöhungen auszusetzen, um diese in das Sabbatical zu legen.
Wichtig ist, dass sich der berufliche „Status“ desjenigen, der das Sabbatical nimmt, nicht ändert. Somit handelt es sich um eine Art freiwillige Freistellung im Einverständnis beider Seiten.
Ein Sabbatical bzw. Sabbatjahr ist normalerweise ein Jahr lang. Es bietet eine geregelte Auszeit für Arbeitnehmende. Diese Zeit wird oft als Pause genutzt oder als Chance zur Neuorientierung. Einige legen spezielle Arbeitsprojekte außerhalb des eigenen Unternehmens in diese Zeit.
Der Austritt und die Rückkehr müssen dabei zwingend mit den Arbeitnehmenden besprochen werden. So kann eine reibungslose Umsetzung für beide Seiten ermöglicht werden.
Alternative: Im Sabbatical auf ein Teilzeitmodell umsteigen und weniger arbeiten, dafür trotzdem Geld verdienen.
Prinzipiell kann jeder ein Sabbatical machen, der eine Anstellung hat. Das System gilt also für Angestellte, Beamte, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und alle weiteren Personen in einem Anstellungsverhältnis.
Derzeit ist kein rechtlicher Rahmen existent. Dies bedeutet, die Genehmigung des Sabbatjahrs liegt beim Arbeitgeber. Er hat das Recht, den Antrag auf die Auszeit abzulehnen, ohne dass dafür eine Nennung von Gründen notwendig ist.
Wichtig ist es also, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Man sollte von Anfang an offen mit dem Arbeitgeber sprechen und das Sabbatical beantragen.
Damit es während und nach dem Sabbatical keine Probleme gibt, sollte die Auszeit vertraglich geregelt werden. So können beide Parteien sich im Notfall auf die gemeinsam getroffene Regelung stützen.
Generell gibt es im Sabbatical kein Gehalt. Die Auszeit ist unentgeltlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn im Vorfeld etwa Zahlungen angespart oder Überstunden angesammelt wurden. Diese können dann im Rahmen des Sabbaticals greifen.
Wie im Sabbatical die Krankenversicherung geregelt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Hier gibt es eine Reihe von möglichen Modellen. Kommt es während der Auszeit weiterhin zu Auszahlungen durch den Arbeitgeber, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wer die Zeit im Ausland verbringt, ist eventuell besser damit beraten, vor Ort eine Krankenversicherung zu nutzen oder gar auf eine Auslandskrankenversicherung zurückzugreifen.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst, hier vor allem für Beamte, gibt es in allen Bundesländern eine klare Regelung für das Sabbatjahr. Es ist in der Regel möglich, über mehrere Jahre einen reduzierten Lohn zu beziehen, bei voller Arbeitszeit. Dieses angesparte Guthaben kann man dann während eines Sabbatjahres auszahlen lassen.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit für ein Sabbatical anbieten möchten, sollten alle finanzielle Fragen vorab geklärt werden:
Hier ist es möglich, einen allgemeingültigen Betriebsvertrag auszuhandeln oder ein Modell zu nutzen, das für die betroffene Person im Arbeitsvertrag individuell festgehalten wird.
Es gibt viele Sabbatical Modelle und immer mehr Arbeitnehmende sind an der Möglichkeit dieser Auszeit interessiert. Für beide Seiten kann das Konzept dabei Vor- wie auch Nachteile bringen.
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