§ 18a TVöD VKA

Der § 18a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde eingeführt, um einen Anreiz für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst zu schaffen. Er zielt darauf ab, die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und die Mitarbeiterbindung zu erhöhen.

Aktualisiert: Dezember 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO bei givve (Upcoop)

Ist seit 13+ Jahren für das B2B-Wachstum im Benefits/Payment Bereich verantwortlich und besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Trends sowie die Erschließung neuer Märkte, wie z.B. des Public Sectors. Fokus: Go-to-Market, Revenue & Pricing, GovTech sowie Produktentwicklung. Adrian verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise für rechtssichere Produkte (§ 8 EStG/§ 18a TVöD). Bei givve treibt er die nachhaltige Produktentwicklung auf Basis innovativer datengetriebener Analysen voran und legt großen Wert auf strategische Mitarbeiterführung in seinem Team. Eine kaufmännische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrung im Vertrieb bilden seinen fachlichen Hintergrund.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Rechtsgrundlage: § 18a TVöD-VKA regelt die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) im kommunalen öffentlichen Dienst.
  • Zielsetzung: Besondere Leistungen von Beschäftigten werden finanziell honoriert, um Effizienz, Motivation und Leistung zu steigern.
  • Basis der Vergütung: Leistungsentgelt beruht auf festgelegten Leistungszielen oder Beurteilungskriterien, die mit den Beschäftigten vereinbart werden.
  • Digitale Umsetzung mit givve: givve unterstützt Kommunen und öffentliche Arbeitgeber bei der digitalen Auszahlung und Verwaltung solcher Leistungsprämien - effizient, transparent und rechtssicher.
§ 18a TVöD

Was ist der § 18a TVöD?

Der § 18a TVöD bezieht sich auf eine Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 und betrifft den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in verschiedenen Branchen. Konkret handelt es sich um den § 18a TVöD VKA, der sich auf ein alternatives Entgelt- bzw. Anreizsystem bezieht. Mit dieser Regelung erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, Budgets aus dem ursprünglichen Leistungsentgeltsystem nach § 18 TVöD für alternative Anreizsysteme einzusetzen.

Die Bereitstellung von Benefits und Anreizen soll den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv machen und die Mitarbeiterbindung erhöhen. Durch die Schaffung einer positiven Arbeitsumgebung und die Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten wird angestrebt, dass diese motiviert bleiben und eine langfristige Bindung an ihren Arbeitgeber entwickeln. Der § 18a TVöD umfasst verschiedene Regelungen und Leistungen, die den Mitarbeitenden zugutekommen sollen, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten, Zusatzurlaub und betriebliche Altersvorsorge.

Der § 18a TVöD ist wirksam für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst und wurde in verschiedenen durchgeschriebenen Fassungen aufgenommen. Diese Fassungen beziehen sich auf spezifische Bereiche und Branchen des öffentlichen Dienstes, darunter:

  • TVöD-V: Verwaltung
  • TVöD-K: Krankenhäuser
  • TVöD-B: Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • TVöD-F: Flughäfen
  • TVöD-E: Entsorgung

Durch den § 18a TVöD wird also in den genannten Branchen die Möglichkeit geschaffen, alternative Anreizsysteme einzuführen und das bisherige Leistungsentgeltsystem flexibler zu gestalten.

Das alte vs. das neue Leistungsentgelt

Hier sind die Unterschiede zwischen dem alten Leistungsentgelt-System nach § 18 TVöD und dem neuen Leistungsentgelt-System gemäß § 18a TVöD:

Altes Leistungsentgelt-System nach § 18 TVöD

EigenschaftenBeschreibung
Konkrete Leistungsprämie bzw. ErfolgsprämieDas System beinhaltet konkrete Leistungsprämien oder Erfolgsprämien, die an die individuelle Leistung der Mitarbeitenden geknüpft sind.
LeistungsabhängigDie Auszahlung variabler und leistungsorientierter Zusatzzahlungen ist direkt von der erbrachten Leistung abhängig.
Budget für ZusatzzahlungenDen Arbeitgebern wird ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt, das für die Auszahlung der variablen und leistungsorientierten Zusatzzahlungen verwendet werden kann.
Fokus auf individueller LeistungDas System legt einen starken Fokus auf die individuelle Leistung der Mitarbeitenden und belohnt diese entsprechend.
Motivation durch finanzielle AnreizeDurch die Möglichkeit der Leistungsprämien sollen Mitarbeitende finanziell motiviert werden, ihre Leistung zu steigern.

Das alte Leistungsentgeltsystem nach § 18 TVöD beruht auf der Zahlung konkreter Leistungs- oder Erfolgsprämien. Grundlage ist ein jährliches Budget, das der Arbeitgeber für leistungsabhängige Zusatzvergütungen bereitstellt. Die Auszahlung der Prämien ist direkt an die individuelle Leistung der Mitarbeitenden gekoppelt, sodass besonders gute Leistungen finanziell sichtbar honoriert werden. Ziel des Systems ist eine klare finanzielle Motivation durch erkennbare Leistungsanreize. Der Fokus liegt dabei deutlich auf der Bewertung und Belohnung individueller Leistungen und weniger auf team- oder zielgruppenorientierten Ansätzen.

Neues Leistungsentgelt-System nach § 18 a TVöD

EigenschaftenBeschreibung
Einführung einer AlternativeDas neue System führt eine Alternative zum ursprünglichen Leistungsentgelt-System ein.
Incentivierung der MitarbeiterDas Hauptziel besteht darin, die Mitarbeiter zu incentivieren und zu motivieren.
Kein direkter Bezug zur individuellen LeistungIm Gegensatz zum alten System gibt es keinen direkten Bezug zur individuellen Leistung der Mitarbeitenden.
Nutzung des § 18 TVöD-BudgetsDas in § 18 TVöD festgelegte Volumen kann teilweise oder ganz für Incentives und andere Anreizsysteme genutzt werden.
Mitarbeitermotivation und -bindungDas neue System zielt darauf ab, die Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an den Arbeitgeber zu binden.

Das neue Leistungsentgeltsystem nach § 18a TVöD ersetzt das klassische, unmittelbar leistungsabhängige Vergütungsmodell durch ein flexibleres Anreizsystem. Ziel ist es, Mitarbeitende zu motivieren und langfristig zu binden, ohne die Vergütung direkt an individuelle Leistungsbewertungen zu koppeln. Statt einzelner Leistungsprämien können aus dem bestehenden § 18 TVöD-Budget gezielt Incentives oder Sachleistungen finanziert werden. Damit bietet § 18a TVöD eine moderne Alternative zum bisherigen System und verschafft Arbeitgebern mehr Spielraum bei der Gestaltung attraktiver Benefits. Im Mittelpunkt stehen Motivation, Wertschätzung und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – nicht die detaillierte Bewertung individueller Leistungen.

Wie kann das neue Leistungsentgelt-System nach § 18a TVöD genutzt werden?

Das neue Leistungsentgelt-System nach § 18a TVöD bietet kommunalen Arbeitgebern verschiedene Möglichkeiten, das Budget zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität zu nutzen. Hier sind drei mögliche Szenarien, wie das neue System angewendet werden kann:

Keine neue/veränderte Betriebs- oder Dienstvereinbarung und Beibehalten des bestehenden LOB-Systems nach § 18 TVöD:

In diesem Szenario entscheidet sich der kommunale Arbeitgeber dafür, keine neue oder veränderte Betriebs- oder Dienstvereinbarung einzuführen und das bestehende leistungsorientierte Bezahlungssystem (LOB-System) gemäß § 18 TVöD beizubehalten. Das bedeutet, dass die bestehenden Leistungsprämien oder Erfolgsprämien weiterhin an die individuelle Leistung der Mitarbeitenden geknüpft sind. Das Budget wird also vollständig für das LOB-System verwendet und es gibt keine direkte Anwendung des neuen Leistungsentgelt-Systems nach § 18a TVöD.

Anteilige Verwendung des Gesamtbudgets, z. B. 25 % Incentives nach § 18a TVöD und 75 % LOB-Budget nach § 18 TVöD:

In diesem Szenario besteht die Möglichkeit, das Gesamtbudget nach eigenem Belieben auf die beiden Systeme aufzuteilen, ohne eine vorgeschriebene quotale Aufteilung. Der kommunale Arbeitgeber kann frei entscheiden, wie das Budget zwischen dem neuen Leistungsentgelt-System nach § 18a TVöD und dem bestehenden Leistungsorientierten Bezahlungssystem (LOB-System) nach § 18 TVöD aufgeteilt wird. Es können verschiedene Verteilungsmöglichkeiten gewählt werden, wie z. B. ein bestimmter Prozentsatz für Incentives und der Rest für das LOB-System, eine gleichmäßige Aufteilung von 50:50 oder auch die Festlegung fester Summen für jedes System.

Durch diese Flexibilität kann der kommunale Arbeitgeber die Aufteilung des Budgets an die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Institution anpassen. Wenn beispielsweise der Fokus auf der Motivation und Bindung der Mitarbeitenden liegt, könnte ein größerer Teil des Budgets für Incentives gemäß § 18a TVöD verwendet werden, während ein kleinerer Teil für das LOB-System vorgesehen ist. Alternativ könnte der Arbeitgeber auch eine gleichmäßige Aufteilung wählen, um sowohl individuelle Leistungsanreize als auch alternative Anreize zu berücksichtigen.

Die genaue Verteilung des Budgets kann im Rahmen der eigenen unternehmerischen Entscheidung getroffen werden, ohne dass eine vorgeschriebene quotale Aufteilung verlangt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die gewählte Aufteilung des Budgets den Zielen und Bedürfnissen des Arbeitgebers entsprechen sollte und dazu dienen sollte, die Arbeitgeberattraktivität zu verbessern und die Mitarbeitenden zu motivieren und zu binden.

Vollständige Umwidmung in bestimmte Incentives nach § 18a TVöD (100 %):

In diesem Szenario entscheidet sich der kommunale Arbeitgeber dafür, das gesamte Budget vollständig für Incentives gemäß § 18a TVöD zu verwenden. Das bedeutet, dass das bestehende LOB-System nach § 18 TVöD nicht mehr angewendet wird und das gesamte Budget für alternative Anreizsysteme genutzt wird. Der Arbeitgeber kann verschiedene Incentives einführen, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und die Mitarbeitermotivation zu erhöhen. Beispiele für solche Incentives könnten zusätzliche Urlaubstage, betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle oder finanzielle Bonuszahlungen sein.

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Für welche Beschäftigten gilt § 18a TVöD?

§ 18a TVöD gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Er kann von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen angewendet werden, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur Nutzung des § 18a abschließt. Das System kann anstelle oder ergänzend zum bisherigen Leistungsentgelt nach § 18 TVöD eingesetzt werden. Zielgruppe sind grundsätzlich alle Mitarbeitenden, die von Anreizsystemen profitieren sollen - unabhängig von Funktion oder Entgeltgruppe.

Vorteile und Chancen des § 18a TVöD

  • Moderne Anreizsysteme: § 18a TVöD ermöglicht es öffentlichen Arbeitgebern, moderne Anreizsysteme einzuführen und damit flexibler auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu reagieren.
  • Langfristige Motivation und Bindung: Durch alternative Incentives statt einmaliger Leistungsprämien können Motivation und Mitarbeiterbindung nachhaltig gestärkt werden.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Arbeitgeber profitieren von vereinfachten Verwaltungsprozessen, da keine aufwendige individuelle Leistungsbewertung mehr erforderlich ist.
  • Teamorientierung und Fairness: Das Modell fördert Teamgeist und Fairness, weil alle Mitarbeitenden grundsätzlich die Chance haben, von den Anreizsystemen zu profitieren.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Insgesamt bietet § 18a TVöD mehr Gestaltungsspielraum, um den öffentlichen Dienst als attraktiven und modernen Arbeitgeber zu positionieren.

Wie bzw. wofür kann der § 18a TVöD genutzt werden?

Der § 18a TVöD bietet kommunalen Arbeitgebern eine immense Flexibilität bei der Nutzung des Budgets im Rahmen des neuen Leistungsentgelt-Systems. Es gibt keine konkreten Vorgaben, wie das Budget verwendet werden soll, was den Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, ihre Mitarbeitenden auf vielfältige Weise zu incentivieren und zu belohnen. Das Budget kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden, die die Arbeitgeberattraktivität, Gesundheitsförderung oder Nachhaltigkeit positiv beeinflussen.

Hier sind einige Beispiele für Benefits, die kommunale Arbeitgeber im Kontext des § 18a TVöD ihren Mitarbeitenden anbieten können:

  • Fahrtkostenzuschuss
  • Bereitstellung von Jobtickets oder Jobrädern
  • Gutscheine für verschiedene Dienstleistungen oder Einkaufsmöglichkeiten
  • Betriebliche Gesundheitsförderung, z.B. Fitnessprogramme oder Gesundheitskurse
  • Sonderzahlungen oder Bonuszahlungen
  • Zuschüsse zu Versicherungen oder Altersvorsorge
  • Kostenübernahme für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Einführung eines Cafeteria-Systems, das Mitarbeitenden die Auswahl zwischen verschiedenen Benefits ermöglicht
  • Nutzung des Essenszuschusses für Kantinen oder Restaurants
  • Bereitstellung von (steuerfreien-) Sachbezügen wie zum Beispiel Gutscheinen oder Sachleistungen

Die Flexibilität, die der § 18a TVöD bietet, bringt eine Vielzahl von Vorteilen sowohl für kommunale Arbeitgeber als auch für deren Mitarbeitende mit sich. Erstens stärkt die Möglichkeit, individuelle und attraktive Benefits anzubieten, die Mitarbeiterbindung. Mitarbeitende fühlen sich durch die maßgeschneiderten Anreize und Belohnungen wertgeschätzt und sind dadurch eher geneigt, dem Arbeitgeber treu zu bleiben. Zweitens steigert die Flexibilität des Systems die Mitarbeitermotivation, da sie durch die Vielfalt der möglichen Benefits zusätzlich motiviert werden können. Drittens trägt die Möglichkeit, attraktive Zusatzleistungen anzubieten, zur Mitarbeiterwertschätzung bei und fördert ein positives Arbeitsklima. Nicht zuletzt kann das gezielte Angebot von Benefits im Rahmen des § 18a TVöD die Attraktivität des Arbeitgebers als Marke (Employer Branding) erhöhen und potenzielle neue Mitarbeitende ansprechen.

§ 18a TVöD in Zeiten des Fachkräftemangels

Die zunehmenden Renteneintritte und die geringere Verfügbarkeit junger Arbeitskräfte zwingen öffentliche Einrichtungen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Die demografische Entwicklung zeigt, dass immer mehr ältere Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen, während weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten. Diese Abnahme junger Arbeitskräfte macht es schwierig, vakante Positionen mit qualifizierten Personen zu besetzen.

Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte verschärft sich, wobei öffentliche Einrichtungen oft gegenüber der Privatwirtschaft im Nachteil sind. Attraktive Arbeitsbedingungen sind entscheidend, um Mitarbeiter langfristig an eine Organisation zu binden. Öffentliche Arbeitgeber müssen daher innovative und wettbewerbsfähige Anreizsysteme entwickeln, um ihre Attraktivität zu steigern.

Ein solches Anreizsystem bietet der § 18a TVöD. Durch die Möglichkeiten des § 18a TVöD haben Arbeitgeber die Chance, Anreize zu schaffen, die Mitarbeiter zu motivieren und langfristig zu binden. Diese Anreize können in Form von Leistungsentgelten, Leistungsprämien oder Leistungszulagen erfolgen. Solche Maßnahmen sind besonders wichtig, um die Effektivität der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu verbessern.

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Leistungsanreizsysteme effizient mit givve verwalten

Die effiziente Umsetzung der Leistungsanreizsysteme ist entscheidend, damit sie ihre volle Wirkung entfalten können. Ein gut durchdachtes und flexibel gestaltetes Anreizsystem kann die Mitarbeitermotivation signifikant steigern und somit die Produktivität und Zufriedenheit der Beschäftigten erhöhen. Die Einführung von flexiblen und maßgeschneiderten Anreizsystemen, wie sie § 18a TVöD vorsieht, kann eine enorme Wirkung auf die Arbeitskultur und Mitarbeiterbindung haben. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Systeme ist wichtig, um deren Auswirkungen zu verstehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

givve bietet genaue Kontrolle und Verwaltungsmöglichkeiten, um diese Maßnahmen effizient einzuführen. Mit Tools wie dem givve Card Business Portal können Arbeitgeber ihre Anreizsysteme präzise überwachen und steuern, um sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Die givve Card vereinfacht die Verwaltung von Essenszuschüssen durch eine zentrale Plattform, die eine nahtlose Integration in bestehende Unternehmensprozesse ermöglicht und die Notwendigkeit der Ausgabe physischer Essensmarken eliminiert. Zusätzlich minimiert die Karte den administrativen Aufwand erheblich.

Die givve Card erleichtert durch ihre digitale Beschaffenheit und einfache Integration in vorhandene Unternehmensstrukturen das Management, spart Zeit und ermöglicht eine effiziente zentrale Verwaltung von Karten und Transaktionen. Darüber hinaus unterstützt givve die Verwaltung durch zusätzliche Funktionen, die den administrativen Aufwand reduzieren und die Effektivität der Anreizsysteme maximieren. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, während givve die komplexen Prozesse der Anreizsystemverwaltung übernimmt.

Vergleich von Gehaltserhöhung und Sachbezug nach §18A TVöD VKA mit givve.

Wie unterstützt givve Sie bei der Nutzung des § 18a TVöD?

givve bietet Unterstützung bei der Nutzung des § 18a TVöD, indem es dabei hilft, die Lohnsteuernebenkosten zu senken und Steuervorteile zu erzielen. Eine der Lösungen ist die givve Card.

Die givve Card ist eine Prepaid-Karte, die für den Sachbezug genutzt werden kann. Sie ermöglicht es kommunalen Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden Sachleistungen anzubieten, die im Rahmen des § 18aTVöD vorgesehen sind. Der Sachbezug ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Mitarbeitenden können die givve Card zum Beispiel für Einkäufe, den Restaurantbesuch, Tanken oder andere Dienstleistungen verwenden.

Durch die Nutzung der givve Card können die Lohnsteuernebenkosten reduziert werden, da Sachbezüge unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 50 € steuerfrei sind. Dies führt zu Steuervorteilen sowohl für die Mitarbeitenden als auch für den Arbeitgeber.

Im öffentlichen Sektor bietet givve dafür spezifische Lösungen für den § 18a TVöD an.

Durch die Kooperation mit givve und der Nutzung der givve Card können kommunale Arbeitgeber die Vorteile des § 18a TVöD optimal nutzen und ihren Mitarbeitenden attraktive Sachleistungen bieten.

Nutzen Sie § 18a TVöD und werden Sie zum attraktiven Arbeitgeber mit givve

Der Einsatz des § 18a TVöD in Verbindung mit den Lösungen von givve ermöglicht es öffentlichen Arbeitgebern, zu attraktiven Arbeitgebern zu werden:

  • Angemessene Belohnung von Mitarbeitenden
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  • Mitarbeiterbindung und –motivation
  • Flexibles Instrument zur positiven Beeinflussung der Arbeitsplatzattraktivität
  • Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit

Häufige Fragen zum § 18a TVöD

§ 18a TVöD VKA regelt ein alternatives, flexibles Anreizsystem im kommunalen öffentlichen Dienst. Es ersetzt das klassische leistungsabhängige Entgelt durch moderne Incentives oder Sachleistungen, die aus dem bestehenden Leistungsentgelt-Budget finanziert werden können.

Die Entscheidung erfolgt durch den Arbeitgeber auf Grundlage einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Dort wird festgelegt, wie das Budget eingesetzt wird und welche Anreizmodelle genutzt werden. Eine individuelle Leistungsbewertung wie im alten System ist nicht erforderlich.

Ja, Leistungsentgelte aus § 18a TVöD sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Werden jedoch zweckgebundene Sachbezüge genutzt, können diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - z. B. 50-Euro-Freigrenze - steuerbegünstigt eingesetzt werden.

givve ermöglicht eine digitale, transparente und rechtssichere Auszahlung von Incentives und Sachbezügen. Arbeitgeber können Budgets zentral verwalten, Auszahlungen automatisieren und die Vorgaben nach § 18a TVöD effizient abbilden.

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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