Steuerfreie Sonderzahlungen

Wir zeigen Ihnen, welche steuerfreien Sonderzahlungen es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sie in Anspruch nehmen zu können.

Aktualisiert: Dezember 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO bei givve (Upcoop)

Ist seit 13+ Jahren für das B2B-Wachstum im Benefits/Payment Bereich verantwortlich und besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Trends sowie die Erschließung neuer Märkte, wie z.B. des Public Sectors. Fokus: Go-to-Market, Revenue & Pricing, GovTech sowie Produktentwicklung. Adrian verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise für rechtssichere Produkte (§ 8 EStG/§ 18a TVöD). Bei givve treibt er die nachhaltige Produktentwicklung auf Basis innovativer datengetriebener Analysen voran und legt großen Wert auf strategische Mitarbeiterführung in seinem Team. Eine kaufmännische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrung im Vertrieb bilden seinen fachlichen Hintergrund.

Was sind steuerfreie Sonderzahlungen?

Grundsätzlich sind Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld in Deutschland steuerpflichtig und unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings gibt es Möglichkeiten, diese Zahlungen steuerfrei zu nutzen. Steuerfreie Sonderzahlungen sind Zahlungen des Unternehmens an Arbeitnehmende, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Steuerfrei bedeutet in diesem Fall, dass weder eine Einkommenssteuer noch andere Sozialabgaben zu leisten sind.

steuerfreie Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind grundsätzlich zusätzliche Zahlungen, die über das reguläre Gehalt oder den Lohn hinausgehen. Diese Zahlungen können verschiedene Formen annehmen. Zu den gewöhnlichen Zahlungen zählen unter anderem:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Prämien
  • Bonuszahlungen

Diese sind allerdings steuerpflichtig und auch sozialversicherungspflichtig und somit nachteilig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie können aber gewisse Sonderzahlungen auch steuerfrei nutzen, beispielsweise Sachbezüge bis zu 50 € monatlich.

Dies bedeutet, dass Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zum regulären Gehalt Sachleistungen oder Gutscheine im Wert von bis zu 50 € pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen können. Beispiele für Sachbezüge sind: Verpflegungszuschuss, Gutscheine für den öffentlichen Nahverkehr, Tankgutscheine oder andere Sachleistungen.

Sachbezüge als steuerfreie Sonderzahlungen - was gibt es zu beachten?

Es gibt einige Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, um diese steuerliche Vergünstigung in Anspruch zu nehmen.

Zunächst einmal müssen Sachbezüge zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden, um als steuerfreie Sonderzahlungen zu gelten. Zusätzlich stellen Sachbezüge meist einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar. Dies bedeutet, dass sie in einer Form ausgezahlt werden müssen, die der Arbeitnehmer nutzen kann und für die er normalerweise Geld ausgeben würde.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sachbezüge bis zu einem bestimmten Wert pro Monat steuerfrei sind. In Deutschland liegt dieser Wert bei 50 Euro pro Monat. Sachbezüge, die diesen Wert übersteigen, müssen vollständig versteuert werden.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass nicht alle Sachbezüge als steuerfreie Sonderzahlungen gelten. Einige Sachleistungen wie beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge oder eine betriebliche Krankenversicherung werden anders besteuert und können nicht als steuerfreie Sonderzahlungen genutzt werden.

Steigern Sie Ihre Mitarbeiterzufriedenheit mit steuerfreien Sonderzahlungen.

Welche Vorteile haben Sonderzahlungen ohne Steuer?

Für Arbeitnehmende bieten steuerfreie Sonderzahlungen die Möglichkeit, mehr Nettoeinkommen zu erhalten, da keine Steuern und gegebenenfalls auch keine Sozialabgaben auf diese Zahlungen anfallen.

Für Arbeitgeber bieten steuerfreie Sonderzahlungen den Vorteil, dass sie ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Anerkennung oder Belohnung bieten können, ohne dabei hohe Steuerbelastungen zu haben. Durch die Möglichkeit, Sachbezüge steuerfrei zu nutzen, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden beispielsweise Gutscheine oder andere Sachleistungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat zur Verfügung stellen, ohne dabei zusätzliche Steuern und Abgaben zahlen zu müssen. Diese Zahlungen können dazu beitragen, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen und somit auch die Produktivität des Unternehmens zu steigern.

Beispiele für steuerfreie Sonderzahlungen

Es gibt verschiedene Arten von steuerfreien Sonderzahlungen, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Angestellten zukommen lassen können:

  • Sachbezüge: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei gewähren. Dazu zählen zum Beispiel Gutscheine für den Einzelhandel oder Freizeitaktivitäten.
  • Geschenke zu persönlichen Anlässen: Unternehmen können steuerfreie Beihilfen bei Hochzeit, Geburtstag, Geburt eines Kindes, etc. auszahlen. Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro brutto gelten als Aufmerksamkeiten zu einem besonderen persönlichen Ereignis und sind steuerfrei. Mehr hierzu können Sie unter unserem „Modul Geschenk“ erfahren.
  • Inflationsausgleichsprämie: Die Bundesregierung hat Ende 2022 eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen, die die Bürger aufgrund der steigenden Preise entlasten soll. Dieser Inflationsausgleich beträgt maximal 3.000 € und kann vom Arbeitgeber an Arbeitnehmende steuer- sowie sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Die Zahlung kann bis zum 31.12.2024 und in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Steuerfreie Sonderzahlungen mit givve®

givve® bietet verschiedene Produkte an, die Arbeitgebern dabei helfen, steuerfreie Sonderzahlungen einfach und effizient umzusetzen.

givve® Card

Die givve® Card kann für steuerfreie Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat genutzt werden.

Einige der Vorteile der givve® Card sind:

  • Durch die Nutzung der givve® Card können Mitarbeiter von den Steuervorteilen bei steuerfreien Sachbezügen profitieren.
  • Die givve® Card kann bei einer Vielzahl von Akzeptanzstellen eingesetzt werden und bietet somit eine breite Auswahl an Möglichkeiten für Einkäufe und Freizeitaktivitäten.
  • Die givve® Card kann einfach und effizient verwaltet werden, da sie als Prepaid-Karte funktioniert und somit keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen.
  • Durch die Bereitstellung von steuerfreien Sachbezügen können Unternehmen die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung erhöhen.


Insgesamt bietet die givve® Card eine einfache und praktische Möglichkeit für Unternehmen, steuerfreie Sonderzahlungen für ihre Angestellten umzusetzen.

givve Card

givve® Card Essenszuschuss

Die givve® Card Essenszuschuss ist eine digitale Lösung für steuerfreie Essenszuschüsse. Einige der Vorteile von sind:

  • Unternehmen gewähren durch die Nutzung der givve® Card steuerfreie Essenszuschüsse und somit wird die Steuerlast für Angestellte reduziert.
  • Die givve® Card kann in Restaurants, Cafés und bestimmten Supermärkten flexibel zum Bezahlen eingesetzt werden.
  • Die digitale Lösung der givve® Card macht es einfach, die Essenszuschüsse zu verwalten.
  • Unternehmen können die Mitarbeiterbindung erhöhen.
  • Die givve® Card bietet eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, steuerfreie Sonderzahlungen zu verwalten.

Dank unserer praktischen Lösungen für steuerfreie Sonderzahlungen ist givve® ein zuverlässiger Partner für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie die Vorteile von steuerfreien Sonderzahlungen ganz einfach mit givve®!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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