Die private Nutzung des Dienstwagens wird vom Finanzamt als Sachzuwendung betrachtet. Demnach muss diese auch als solche versteuert werden. Dafür kann die sogenannte 1 % Regelung zum Tragen kommen oder ein Fahrtenbuch.
Es entsteht eine Bindung an die Art der Versteuerung für 1 Jahr. In der Vergangenheit gab es hier eine Wahlfreiheit. Deshalb ist heute eine vorherige Kalkulation, welche Methode günstiger ist, sinnvoll. Damit Sie den geldwerten Vorteil für Firmenwagen berechnen können, haben wir alle Informationen zu den zwei Berechnungsarten für Sie zusammengestellt.