Geldwerter Vorteil Firmenwagen [2024]

Was gibt es bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils durch einen Firmenwagen zu beachten und wie funktioniert das rechtskonform? Erfahren Sie alle Infos bei givve®!

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Wie kann man den geldwerten Vorteil beim Dienstwagen versteuern?

Sobald ein Firmenwagen nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt wird, entsteht ein geldwerter Vorteil durch den Dienstwagen. Dieser entstandene geldwerte Vorteil muss versteuert werden.

Die private Nutzung des Dienstwagens wird vom Finanzamt als Sachzuwendung betrachtet. Demnach muss diese auch als solche versteuert werden. Dafür kann die sogenannte 1 % Regelung zum Tragen kommen oder ein Fahrtenbuch.

Es entsteht eine Bindung an die Art der Versteuerung für 1 Jahr. In der Vergangenheit gab es hier eine Wahlfreiheit. Deshalb ist heute eine vorherige Kalkulation, welche Methode günstiger ist, sinnvoll. Damit Sie den geldwerten Vorteil für Firmenwagen berechnen können, haben wir alle Informationen zu den zwei Berechnungsarten für Sie zusammengestellt.

Geldwerter Vorteil Firmenwagen

Firmenwagen & 1 % Regelung

Bei der 1 % Regelung handelt es sich um eine pauschale Versteuerung. 1 % des inländischen Listenpreises bei der Erstzulassung des Fahrzeuges muss voll versteuert werden. Dies kann Einfluss auf die Lohn- bzw. Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag, die Sozialversicherungsbeiträge und ggf. die Kirchensteuer haben.

Die Berechnung wird auf den Preis einschließlich einer möglichen Sonderausstattung und mit der Umsatzsteuer vorgenommen.

Bei einem Fahrverbot, etwa ärztlich oder polizeilich angeordnet, entfällt der geldwerte Vorteil aufgrund von einer Nichtnutzung des Fahrzeuges.

Dienstwagen & Fahrtenbuch

Alternativ wird der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen über die tatsächliche Aufwendung dokumentiert und angesetzt. Entsprechend ist dieser Wert nicht pauschal, wie bei der 1 % Regelung.

Ein Fahrtenbuch empfiehlt sich vor allem dann, wenn recht wenig privat gefahren wird. Das Fahrtenbuch kann handschriftlich, aber auch elektronisch geführt werden – dafür gibt es heute hochwertige Programme, die vom Finanzamt als Nachweis anerkannt werden.

Wichtig: Beim Fahrtenbuch beziehen sich die Kosten nicht auf den Listenpreis, sondern auf die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Mehrwertsteuer.

Geldwerter Vorteil beim Hybrid oder Elektro Fahrzeug

Beim Elektroauto bis 60.000 € gilt: 0,25 % des Bruttolistenpreises müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden und zwar monatlich. Bei Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis oder bei Hybrid Firmenwagen gilt es, 0,5 % des Bruttolistenpreises monatlich zu versteuern.

Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen – was gibt es sonst zu beachten?

Um den geldwerten Vorteil beim Dienstwagen für alle Seiten optimal zu nutzen, sollten ein paar Dinge beachtet werden.

Was gilt für Mitarbeiter im Homeoffice?

Die pauschale 1 % Regelung umfasst auch eine monatliche Besteuerung des Arbeitswegs mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer. Für Mitarbeitende im Home-Office wird hier mit 0,002 % gearbeitet, wenn weniger als 15 Fahrten im Monat zur ersten Tätigkeitsstätte anfallen.

Was passiert nach dem Austritt bzw. im Fall einer Kündigung?

Der geldwerte Vorteil muss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses versteuert werden. Entfällt die Kündigung also in die Monatsmitte, muss er anteilig berechnet werden.

Wie läuft die Berechnung des geldwerten Vorteils beim Elterngeld?

Auch in der Elternzeit ist der Firmenwagen ein geldwerter Vorteil und muss damit nach der gewählten Regel versteuert werden.

Was geschieht beim Verkauf des Firmenwagens an den Mitarbeiter?

Wenn der Dienstwagen durch den Arbeitnehmer verbilligt abgekauft wird, greift ein lohnsteuerpflichtiger, geldwerter Vorteil. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem „verbilligten“ Kaufpreis. Es gibt klare Regelungen dazu, wie der „übliche Endpreis“ zu berechnen ist.

Ist der Dienstwagen pfändbar?

Im Rahmen einer Pfändung wird der geldwerte Vorteil durch den Dienstwagen auf das maßgebliche Einkommen für die Pfändung angerechnet. Entsprechend greift der geldwerte Vorteil im vollen Umfang für den errechneten Pfändungssatz.

Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen & Steuererklärung – wo wird was eingetragen?

Die Angaben in der Steuererklärung müssen in der Anlage N bei „Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist“ gemacht werden.

Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne zum geldwerten Vorteil.

Berechnung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen

Rechenbeispiel 1 % Regelung:

  • Listenpreis: 50.000 Euro
  • Entfernung zur Arbeitsstätte: 15 km
  • 1 % vom Listenpreis: 500 Euro
  • Berücksichtigung der Entfernung: 0,03 % vom Listenpreis mal einfache Entfernung = 50.000 x 0,03 % x 15 km = 300 €
  • Addition der Werte: 500 + 300 = 800 € = geldwerter Vorteil des Firmenwagens

Den geldwerten Vorteil beim Dienstwagen nutzen mit givve®

Nutzen Sie die Produkte givve® Card oder givve® Lunch, um steueroptimierte Benefits an Ihre Mitarbeitende zu übertragen.

Beide Produkte können als geldwerter Vorteil für Ihre Mitarbeiter genutzt werden. Dabei ist die Verwaltung unkompliziert, um für alle Angestellten die Benefits rechtskonform umsetzen zu können.

Die givve® Card gibt Ihren Angestellten den Freiraum, die Benefits nach dem eignen Ermessen anzuwenden. Sie haben die Wahl aus verschiedenen Optionen – Sie können die Card etwa als Zahlungsmittel bundesweit oder regional begrenzt freischalten lassen.

Auch givve® Lunch ist eine gute Option, um den Mitarbeitenden Ihre Wertschätzung zu zeigen. Die digitale Essensmarke erleichtert es, Kaufbelege einzureichen, um vor Ort oder im Homeoffice gesundes Essen während der Arbeit zu genießen.

Mit givve® nutzen Sie Steuervorteile und bieten Ihren Angestellten innovative Mitarbeiterbenefits.

givve Produkte

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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