Inflationsausgleichs-prämie mit givve®

Finanzspritze für Arbeitnehmer - bis zu 3.000 € sind steuerfrei als Inflationsausgleich möglich. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gibt und wie Sie die Prämie auszahlen können.

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Finanzieller Ausgleich

Laut Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 25.10.2022 können Arbeitgeber bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter auszahlen. Diese Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und soll die gestiegenen Verbraucherpreise ausgleichen.

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei den steigenden Energiepreisen und der hohen Inflationsrate. Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie können Sie die Zusatzbelastung finanziell ausgleichen und gleichzeitig Ihre Wertschätzung ausdrücken. So motivieren und binden Sie Ihre Mitarbeiter auch in angespannten Zeiten.

Innovation Innovation symbol

Gut zu wissen:

  • Die Inflationsausgleichsprämie kann ab sofort bis spätestens zum 31.12.2024 ausgezahlt werden.
  • Dabei kann die Prämie auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden (z.B. 3 x 1.000 €).
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für zusätzliche Zahlungen nutzen.
  • Dies gilt sowohl für Festangestellte, egal ob Teil- oder Vollzeitbeschäftigte als auch für Minijobber, Azubis etc.  
  • Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung einer solchen Inflationsprämie, hierbei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung.
  • Auch die Höhe der Prämie kann der Arbeitgeber festlegen (bis max. 3.000 €) und zwischen einzelnen Mitarbeitern differenzieren. Zu beachten ist aber der Gleichbehandlungsgrundsatz, das heißt, Beschäftigte in vergleichbaren Positionen dürfen nicht willkürlich ungleich behandelt werden.

Auszahlung über die givve® Card

Mit einer Aufladung der Inflationsausgleichsprämie auf die givve® Card ist die Prämie direkt sichtbar und wird von Ihren Arbeitnehmern als eine besondere zusätzliche Leistung und Wertschätzung in der aktuellen Lage wahrgenommen. 

givve Card Abbildung

Weitere Vorteile auf einen Blick

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Langfristige Perspektive

Verteilen Sie den Maximalbetrag von 3.000 € auf mehrere Monate, z.B. 250 € pro Monat. So zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie langfristig denken und auch künftig in die Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter investieren.

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Separate Unterstützung

Auf der Karte wird die Inflationsausgleichsprämie nicht mit den fixen alltäglichen Ausgaben vermischt, sondern kann separat für einen besonderen Wunsch genutzt werden.

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Sichtbare Wertschätzung

In der givve® Card App können die Prämienempfänger genau sehen, was sie sich von der Zahlung gekauft haben. Das schafft eine emotionale Bindung.

Option 1: Nutzen Sie bereits vorhandene Karten

Wenn Ihre Angestellten bereits eine givve® Card für den Sachbezug besitzen, können Sie über das Business Portal einfach eine zusätzliche Aufladung tätigen. Ihre Mitarbeiter können die Inflationsausgleichsprämie dann mit der bereits vorhandenen Karte wie gewohnt im Rahmen des gewählten Setups bei den jeweiligen Akzeptanzstellen zum Einkaufen verwenden.

Option 2: Neue zusätzliche Karte bestellen

Wussten Sie, dass bei givve® auch mehrere Karten pro Mitarbeiter möglich sind? - Jeweils mit einem individuellen Setup pro Karte. So können Sie auch eine zweite Karte für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie und ggf. weitere zukünftige Bonuszahlungen nutzen. Für die zweite Karte können Sie das unbeschränkte Setup einstellen, denn bei dieser steuerfreien Prämienzahlung handelt es sich nicht um Sachbezug, dementsprechend müssen die Karten nicht begrenzt werden. Ihre Mitarbeiter können mit der zusätzlichen givve® Card ohne Einschränkung an allen Mastercard Akzeptanzstellen in Deutschland bezahlen. Die Verwaltung läuft wie gewohnt über das Business Portal, dort können Sie zusätzliche Karten pro Mitarbeiter direkt bestellen.

Option 3: Sie sind noch kein givve® Kunde? Werden Sie es!

Werden Sie givve® Kunde und bestellen Sie givve® Karten für Ihre Mitarbeitenden. So können Sie Ihren Mitarbeitenden unkompliziert und schnell zusätzliche Zahlungen steuerfrei gewähren. Neben der Inflationsausgleichsprämie sind auch Geburtstagszahlungen, der monatliche steuerfreie Sachbezug oder die Erholungsbeihilfe Möglichkeiten, um Ihre Mitarbeitenden finanziell zu unterstützen und zu motivieren.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.