Anspruchsberechtigt sind Pflegekräfte, die zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober 2020 in der Pflege tätig waren und dabei bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu können zum Beispiel eine Mindestarbeitszeit oder eine bestimmte Tätigkeit gehören. Auch pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegebonus erhalten.
Die Höhe des Pflegebonus und wer ihn in Anspruch nehmen kann, variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel können Pflegekräfte, die in Einrichtungen der Altenpflege, Behindertenhilfe oder Krankenhäusern arbeiten, sowie pflegende Angehörige den Bonus beantragen. Der Pflegebonus soll nicht nur die Wertschätzung für die geleistete Arbeit ausdrücken, sondern auch finanzielle Entlastung bringen und dazu beitragen, dass Pflegekräfte und pflegende Angehörige in ihrem Beruf oder ihrer Aufgabe bleiben.