Prämie für Pflegekräfte

Die wichtigsten Infos zu Prämie für Pflegekräfte - einfach und verständlich erklärt bei givve®!

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Was ist eine Prämie für Pflegekräfte?

Der Bundesrat hat in einem aktuellen Beschluss eine Prämie für Pflegekräfte bewilligt. Diese Corona-Prämie für Pflegekräfte 2022 soll die besonderen Leistungen der Berufsgruppe anerkennen und darüber hinaus eine finanzielle Entlastung schaffen.

Dafür werden Gelder von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Diese Sonderzahlung wird automatisch an die Pflegekräfte ausgezahlt, wenn die relevanten Kriterien erfüllt werden.

Was gibt es bei der Prämie für Pflegekräfte zu beachten?

Die erneute Corona-Prämie für Pflegekräfte ist durch den Bund genau geregelt. Nach Bewilligung wurde eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, die sich jeweils zur Hälfte auf Krankenhäuser und Pflegeheime aufteilt. Die Auszahlung der Prämie für Pflegekräfte 2022 ist dabei an ein paar Voraussetzungen gebunden.

User User symbol

Wer hat Anspruch auf die Prämie für Pflegekräfte?

Alle Mitarbeiter in der Altenpflege, ambulanten Pflege sowie in Kliniken haben einen Anspruch auf den Pflegebonus:

  • Angestellt in Teil- und Vollzeit
  • Auszubildende
  • Freiwilligendienstleistende
  • Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr
  • Minijobber
  • Und weitere

Für jede Gruppe gelten andere Voraussetzungen und auch die Höhe des Pflegebonus variiert mit den einzelnen Bereichen.

In der Altenpflege gilt: Bei einer Anstellung von mindestens drei Monaten in einem Heim zwischen November 2020 und Juni 2022 sollen bis Ende 2022 der Pflegebonus ausgezahlt werden. Hier erhalten Personen in Vollzeitbeschäftigung den Höchstsatz von 550 Euro. Darüber hinaus wird die Auszahlung für Teilzeitbeschäftigte bzw. geringfügig Beschäftigte über die Arbeitsstunden gestaffelt.

Checklist Checklist symbol

Was sind die Voraussetzungen für Prämien für Pflegekräfte?

Krankenhäuser, die letztes Jahr mehr als 10 Corona-Infizierte behandelt haben, erhalten die finanziellen Mittel zur Auszahlung der Prämien. Hier gilt zu beachten, dass es sich um schwere Verläufe handeln muss (mehr als 48 Stunden beatmet). Insgesamt sind davon 873 Krankenhäuser betroffen. Die Prämien für Intensivpflegekräfte sollen 1,5-fach höher liegen, um den besonders hohen Aufwand angemessen zu adressieren.

In Krankenhäusern wird der Bonus an Pflegefachkräfte ausgezahlt, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte tätig waren und im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage eine Anstellung in einem der betroffenen Krankenhäuser hatten.

Load Load symbol

Wie hoch ist die Prämie für Pflegekräfte?

Die neue Prämie für Pflegekräfte ist steuer- und beitragsfrei. Wie hoch die Prämie ausfällt, ist unter anderem abhängig von der Tätigkeit. Des Weiteren können die Zahlungen je nach Bundesland variieren. Grundsätzlich greifen folgende Regelungen:

Vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte erhalten bis zu 550 Euro. Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege oder Betreuung tätig ist, erhält bis zu 370 Euro. Darunter fallen etwa Personen in der Verwaltung, Haustechnik oder der Küche. Azubis erhalten bis zu 330 Euro.

Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) werden mit etwa 60 Euro bedacht. Sonstige Beschäftigte können eine Bonuszahlung von bis zu 190 Euro erhalten.

Sie möchten eine Prämie im Pflegebereich an Ihre Mitarbeiter auszahlen?

Prämie für Pflegekräfte als Wertschätzung

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass wir als Gesellschaft in hohem Maß von der Arbeit und den Leistungen von Pflegepersonal abhängig sind. Besonders Pflegeeinrichtungen in der Intensivmedizin und in der Altenmedizin wurden während der Pandemie stark belastet.

Die deutsche Krankenkassengesellschaft (DKG) befürwortet die Intention als Zeichen der Dankbarkeit und Wertschätzung. Der Einsatz in der Corona-Pandemie soll nicht als selbstverständlich hingenommen und entsprechend anerkannt werden. Diese besondere Leistung, die in der Pandemie durch das Pflegepersonal geboten wurde, war ausschlaggebend dafür, dass es nicht zu einem Totalzusammenbruch unseres Gesundheitssystems gekommen ist.

Prämien für Pflegekräfte mit givve®

Die Pflegeprämie wird direkt an die Arbeitgeber ausgezahlt. Diese kümmern sich darum, die Prämien an ihre Mitarbeitenden in korrekter Höhe auszuzahlen. Nutzen Sie unsere givve® Produkte, um diese und andere Prämien rechtskonform und mit wenig Verwaltungsaufwand auszuzahlen. So stellen Sie sicher, dass die Mitarbeitenden die Prämien korrekt und schnell erhalten, ohne dass es für das Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Zudem ist die Prämie so flexibel und einfach nutzbar für alle Arbeitnehmer.

givve® Card

Bei der givve® Card handelt es sich um eine Prepaid-Kreditkarte. Diese wird über ein zentrales Verwaltungssystem mit dem gewünschten Betrag aufgeladen. Die Karte eignet sich sowohl für die Auszahlung von Prämien, wie der Sonderzahlung an Pflegekräfte, als auch für steuerfreie Sachbezüge. Bei letzterem werden maximal 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter ausgezahlt, sodass der Betrag steuerfrei bleibt. Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können diesen Betrag dann nach eigenem Ermessen nutzen. Die einfache Handhabung und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen die givve® Card zu einem Premium-Produkt für Sie und Ihre Angestellten.

givve Card
givve Lunch App

givve® Lunch

Ergänzen Sie die Prämie für Pflegekräfte mit weiteren Benefits wie dem Essensgeld. Die givve® Lunch App erlaubt es Ihnen, diesen absolut unkompliziert zu verwalten. Verzichten Sie auf gedruckte Restaurantschecks und eine aufwendige Abrechnung. Mit der App können die Angestellten die Rechnungen für die Verpflegung einfach einscannen und direkt zur Abrechnung einreichen.

Mitarbeiterwertschätzung ist nicht nur in schwierigen Zeiten notwendig – wir beraten Sie gerne umfassend!

Angebot und Informationen anfordern

Sie möchten als Arbeitgeber die Pflegeprämie mit der givve® Card oder givve® Lunch auszahlen? Dann kontaktieren Sie uns!

Bitte wählen Sie mindestens ein Produkt aus.

Mit dem Absenden des Kontaktformulars bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe und damit einverstanden bin, per Telefon und/oder E-Mail weitere Informationen über die Produkte von givve zu erhalten. * Pflichtfeld

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

Das könnte Sie auch interessieren:

§ 37b EStG
givve® Card

§ 37b EStG

Paragraf 37b EStG stammt aus dem Einkommenssteuergesetz. Er befasst sich mit der Pauschalierung der Einkommenssteuer bei Sachzuwendungen.

Weiterlesen
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Corporate

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind eine optimale Möglichkeit, Mitarbeitenden Wertschätzung auszudrücken und gleichzeitig Benefits…

Weiterlesen
Essenszuschuss digital givve Lunch
givve® Lunch

Verpflegungszuschuss steuerfrei - Arbeitgeber

Gemeinsam essen gehen verbindet, das gilt auch im Arbeitsumfeld. Der Verpflegungszuschuss ist ein beliebter Benefit für Mitarbeiter.

Weiterlesen