Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst, auch bekannt als TVöD, ist ein Vertrag, der zwischen den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes und den Gewerkschaften abgeschlossen wurde. Hier gibt es alle relevanten Informationen.

Aktualisiert: Mai 2023

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk, das die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Arbeitnehmenden regelt, die beim Bund oder bei Mitgliedern des Vereins für kommunale Arbeitgeberverbände (VKA) beschäftigt sind. Der TVöD trat erstmals im Oktober 2005 in Kraft und gilt seither als zentrale Grundlage für Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst. Die Abkürzung TVöD steht für Tarifvertrag öffentlicher Dienst.

Wie ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst aufgebaut?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) besteht aus zwei Teilen: Einem allgemeinen Teil (AT) und einem besonderen Teil (BT).

Der allgemeine Teil (AT) umfasst die grundlegenden Bestimmungen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Hierin werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise die Arbeitszeitregelungen, die Eingruppierung der Beschäftigten und die Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder anderen Abwesenheiten festgelegt. Der AT gilt für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes und ist somit die Basis für die arbeitsrechtlichen Bedingungen aller Arbeitnehmenden in diesem Sektor.

Der besondere Teil (BT) hingegen enthält individuelle Bestimmungen für verschiedene Sparten des öffentlichen Dienstes. Je nach Branche oder Tätigkeitsbereich können hier spezifische Regelungen für Krankenhäuser, Sparkassen oder andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes getroffen werden. Der BT ergänzt somit den AT und bietet branchenspezifische Regelungen und Bestimmungen.

Beide Teile des TVöD sind eng miteinander verknüpft und bilden gemeinsam die rechtliche Grundlage für die Arbeitsbedingungen und Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Wie ist die Entgeltordnung beim Tarifvertrag im öffentlichen Dienst?

Die Entgeltordnung beim Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein wichtiger Bestandteil des Tarifvertrags und legt die Vergütungen der Beschäftigten fest. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den Beschäftigten des Bundes, der Länder, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) oder der Gemeinden.

Die Entgeltordnung ist in verschiedene Entgeltgruppen und -stufen unterteilt, die sich nach der Qualifikation und Berufserfahrung der Beschäftigten richten. Die Höhe des Gehalts wird somit nach einem genauen Schema festgelegt und kann je nach Tarifvertrag variieren. Die genauen Bestimmungen zur Entgeltordnung sind in den Tarifverträgen festgelegt, die zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI) einsehbar sind. Diese Tarifverträge legen auch fest, welche Leistungen und Zulagen die Beschäftigten erhalten können, wie zum Beispiel Sonderzahlungen oder Überstundenvergütungen.

Wie läuft die Eingruppierung beim Tarifvertrag im öffentlichen Dienst?

Die Eingruppierung beim Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Zuordnung von Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe und -stufe. Die Eingruppierung richtet sich dabei nach den Aufgaben und Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und ist in § 16 TVöD geregelt.

Welche Entgeltgruppen gibt es beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?

Es gibt 15 Entgeltgruppen, 2 Grundstufen, 6 Erfahrungsstufen und 4 Entwicklungsstufen. Bei Neueinstellungen werden Beschäftigte in der Regel in der Grundstufe 1 eingruppiert. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung können aber auch höhere Entgeltstufen in Betracht kommen.

Die Eingruppierung erfolgt anhand einer Bewertung des Arbeitsplatzes, die sich aus verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel der Komplexität der Tätigkeiten, der Verantwortung und dem erforderlichen Fachwissen zusammensetzt. Dabei werden auch eventuelle Tarifverträge der Branche oder des Arbeitgebers berücksichtigt.

Wie viel verdient man laut dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst?

Das Gehalt im öffentlichen Dienst richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe, -stufe und dem Arbeitgeber (Bund, Länder, Gemeinden oder VKA). Die aktuellen Tarifwerte können je nach Entgeltgruppe und -stufe variieren.

Einige beispielhafte Gehälter für Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2022 im TVöD Bund können wie folgt aussehen:

  • Entgeltgruppe E5, Stufe 1: 2.785,21 Euro brutto / Monat
  • Entgeltgruppe E8, Stufe 1: 3.695,52 Euro brutto / Monat
  • Entgeltgruppe E13, Stufe 1: 4.985,71 Euro brutto / Monat
  • Entgeltgruppe E15, Stufe 5: 7.636,08 Euro brutto / Monat

Die genauen Tarifwerte können je nach Arbeitgeber, Entgeltgruppe und -stufe variieren.

Was gibt es sonst noch beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zu beachten?

Es gibt weitere wichtige Punkte, die über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt sind bzw. die man über den TVöD wissen sollte:

  • Urlaubstage: 30 Tage, unabhängig vom Alter, ausgehend von einer 5-Tage-Woche.
  • Krankheitsfall: Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen ab Arbeitsunfähigkeit.
  • Weihnachtsgeld: Für Arbeitnehmende, die am 1.12. im Beschäftigungsverhältnis stehen; Bemessungsgrundlage sind die monatlichen Entgelte vom Juli, August und September.
  • Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags im öffentlichen Dienst: Bis Herbst 2023.
  • Altersvorsorge: Im öffentlichen Dienst gibt es verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge, wie beispielsweise die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZVK) oder die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
  • Gleitzeit: In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt es die Möglichkeit zur Gleitzeit, wobei die tägliche Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
  • Arbeitszeitmodelle: Je nach Tätigkeit gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise den Schichtdienst oder die Teilzeit.
  • Fort- und Weiterbildung: Der Tarifvertrag sieht auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor.

Kündigungsfristen im TVöD

Es ist zu beachten, dass sich die Kündigungsfristen bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer um jeweils einen Monat verkürzen.

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