Wertgutscheine

In der heutigen Zeit erfreuen sich Wertgutscheine als eine Form von Sachbezügen einer wachsenden Beliebtheit. Dieser Trend ist nicht zuletzt auf ihre Vielseitigkeit und Attraktivität als Incentive für Beschäftigte zurückzuführen. Besonders interessant ist die jüngste Entwicklung, dass Wertgutscheine nun auch im öffentlichen Dienst als Sachbezug genutzt werden können.

Aktualisiert: Februar 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Wertgutscheine bieten Mitarbeitenden die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie ihren Sachbezug nutzen möchten. Die Einführung von Wertgutscheinen als Sachbezug schafft dabei nicht nur Anreize für die gegenwärtigen Mitarbeitenden, sondern kann auch dazu beitragen, neue Talente anzuziehen.

Was ist ein Wertgutschein?

Ein Wertgutschein als Sachbezug ist eine zusätzliche Vergütungsform, die über das reguläre Gehalt hinausgeht. Im Gegensatz zu bar ausgezahltem Geld ermöglicht der Gutschein die Bezahlung bestimmter Waren und Dienstleistungen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Sachbezug nicht in bar ausbezahlt werden kann. Wertgutscheine sind bis zu einem Betrag von 50€ steuerfrei. Diese Steuerfreiheit bedeutet, dass Arbeitnehmer Gutscheine bis zu dieser Höhe ohne steuerliche Abzüge nutzen können. 

Der §18a TVöD ermöglicht Beschäftigten im öffentlichen Dienst den Bezug von Wertgutscheinen als Teil eines alternativen Entgelt Anreizsystems. Diese Regelung wurde am 25.10.2020 durch eine neue Tarifeinigung eingeführt, um eine flexible und nicht leistungsgebundene Form der Vergütung zu ermöglichen.

Im Gegensatz zum bisherigen leistungsorientierten Entgelt Anreizsystem erlaubt der §18a TVöD die Einführung von Anreizsystemen, die nicht an die individuelle Leistung der Arbeitnehmer gebunden sind. Stattdessen dienen sie als Ausdruck der Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitenden – ein wichtiges Element, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, das alternative Entgelt Anreizsystem einzuführen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Einführung dieses Paragraphen zielt darauf ab, die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung im öffentlichen Dienst zu erhöhen, besonders vor dem Hintergrund zahlreicher offener Stellen in diesem Sektor.

Wofür können die Wertgutscheine verwendet werden?

Da Geld aus Wertgutscheinen nicht ausbezahlt werden kann, dienen sie ausschließlich dem Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen. Zu den möglichen Verwendungszwecken gehören:

  • Tankgutscheine - Der Gutschein kann für den Kauf von Kraftstoffen an Tankstellen verwendet werden, was insbesondere für Beschäftigte mit einem Arbeitsweg relevant ist.
  • Lebensmittelgutscheine - Diese ermöglichen den Einkauf von Lebensmitteln in Supermärkten oder Lebensmittelgeschäften.
  • Einkaufsgutscheine - Allgemeine Einkaufsgutscheine erlauben den Erwerb verschiedenster Waren nach den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden.
  • Kosten für Essen in der Kantine - Beschäftigte können die Wertgutscheine nutzen, um ihre Verpflegungskosten in der betriebseigenen Kantine zu decken.
  • Fahrkarten/Jobtickets - Gutscheine können für die Bezahlung von Fahrkarten oder Jobtickets im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden.
  • Büromaterialien - Gutscheine können für den Einkauf von Büromaterialien verwendet werden, was für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst relevant ist.
  • Bekleidungsgutscheine - Beschäftigte können die Gutscheine für den Kauf von Arbeitskleidung oder auch für den persönlichen Bedarf einsetzen.
  • Freizeitaktivitäten - Wertgutscheine bieten die Möglichkeit, Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Restaurantbesuche oder sportliche Aktivitäten zu finanzieren.
  • Elektronikartikel - Gutscheine können für den Kauf von Elektronikprodukten wie Computerzubehör, Smartphones oder Tablets genutzt werden.

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Welche weiteren Vergünstigungen können neben dem Wertgutschein von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden?

Neben dem Bezug von Wertgutscheinen können Beschäftigte im öffentlichen Dienst von verschiedenen weiteren Vergünstigungen profitieren. 

Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben oft die Möglichkeit, von speziellen Beamtentarifen bei Versicherungen zu profitieren. Diese Tarife bieten in der Regel günstigere Prämien und verbesserte Konditionen für Versicherungsprodukte wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Krankenversicherungen.

Durch Kooperationen mit Energieanbietern können Beschäftigte im öffentlichen Dienst von vergünstigten Tarifen für Strom, Gas und Wasser profitieren. Diese Vergünstigungen tragen nicht nur zur Entlastung des Haushaltsbudgets bei, sondern auch zu einer umweltbewussteren Lebensweise.

Einige Banken bieten spezielle Konditionen und vergünstigte Zinssätze für Beschäftigte im öffentlichen Dienst an. Dadurch können sie von finanziellen Vorteilen bei Krediten, Darlehen oder Hypotheken profitieren.

Der BSW bietet Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst verschiedene Vergünstigungen und Sonderkonditionen in Bereichen wie Reisen, Freizeitaktivitäten, Gesundheitsdienstleistungen und mehr. Hierzu gehören beispielsweise Rabatte auf Reisen, vergünstigte Eintrittskarten oder Sonderkonditionen bei Vertragspartnern.

Wie kann die givve® Card als Wertgutschein verwendet werden?

Die givve® Card bietet eine flexible Möglichkeit, Wertgutscheine einzusetzen. Der Arbeitgeber lädt den gewünschten Betrag auf die givve® Card. Arbeitnehmende können die givve® Card dann wie eine herkömmliche Debitkarte verwenden. Mit der Karte lassen sich verschiedene Käufe tätigen, je nach den festgelegten Bedingungen:

  • Die givve® Card kann an Tankstellen als Zahlungsmittel verwendet werden, um Kraftstoffkosten zu decken.
  • In Geschäften kann die givve® Card für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden.
  • Bei Restaurants kann die Karte für die Bezahlung von Mahlzeiten genutzt werden.

Die Akzeptanz der givve® Card hängt von der jeweiligen Einstellung ab, welche die Flexibilität der Karte bestimmt. Je nach Einstellungen kann die Karte in regionalen Geschäften verwendet werden, die dem givve® Akzeptanznetz oder dem Mastercard Akzeptanznetz angehören. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Händler Akzeptanznetz zu verwenden. Damit kann die givve® Card deutschlandweit bei teilnehmenden Händlern als Zahlungsmittel genutzt werden.

givve® Card als Wertgutschein für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Die givve® Card präsentiert sich als innovative Lösung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Wertgutscheine als Teil ihres Vergütungspakets erhalten. Durch ihre vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und die Anpassungsfähigkeit an individuelle Bedürfnisse erweist sich die givve® Card als ein attraktives Instrument zur Steigerung der Mitarbeitermotivation und -bindung.

Die givve® Card ermöglicht es Beschäftigten im öffentlichen Dienst, den gewährten Wertgutschein nach ihren individuellen Bedürfnissen einzusetzen. Mit der Möglichkeit, die Karte in regionalen Geschäften oder im Mastercard Akzeptanznetz zu verwenden, bietet die givve® Card eine breite Akzeptanz

Durch die Integration in das Händler Akzeptanznetz besteht auch die Möglichkeit, die givve® Card deutschlandweit bei teilnehmenden Händlern zu verwenden. Die givve® Card ermöglicht abschließend eine effiziente und digitale Verwaltung der Vergünstigungen. Arbeitgeber können leicht Beträge laden und individuelle Einstellungen vornehmen.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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