TVöD Sonderzahlung

Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst können Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum monatlichen Gehalt ausgezahlt werden.

Aktualisiert: August 2023

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Was sind TVöD Sonderzahlungen?

Die Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst, auch bekannt als "TVöD Sonderzahlung," sind zusätzliche Vergütungen, die den Beschäftigten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes gewährt werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt diese Zahlungen, wobei es unterschiedliche Tarifverträge für verschiedene Arbeitgeber gibt, wie zum Beispiel den TVöD VKA (Verband kommunaler Arbeitgeber), TVöD Bund (Bundesverwaltung), und weitere.

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Welche Sonderzahlungen gibt es im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst gibt es verschiedene Sonderzahlungen, die den Beschäftigten zusätzlich zur regulären Vergütung gewährt werden. Diese Sonderzahlungen können je nach Tarifvertrag und Beschäftigungsverhältnis variieren und stellen eine wichtige Komponente der Gesamtvergütung dar.

Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TvöD wird den Beschäftigten einmal pro Jahr gewährt. Diese Zahlung umfasst in der Regel das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld.

Die genaue Höhe der Jahressonderzahlung variiert je nach Tarifvertrag (z. B. TVöD VKA, TVöD Bund) und kann auch von der individuellen Beschäftigungsdauer abhängen. Zusätzlich können Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte gelten. Anspruch haben Beschäftigte, die am 1. Dezember des Jahres im Arbeitsverhältnis stehen.

Leistungsentgelt

Das Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst ist eine weitere Sonderzahlung, die den Beschäftigten eine zusätzliche Anerkennung für ihre individuelle Leistung und Erfolge gewährt. Es setzt sich in der Regel aus drei Komponenten zusammen:

  • Die Leistungsprämie belohnt herausragende individuelle Leistungen eines Mitarbeiters.
  • Die Erfolgsprämie ist eine zusätzliche Vergütung, die an Beschäftigte gezahlt wird, wenn sie bestimmte Ziele oder Erfolge erreicht haben.
  • Die Leistungszulage ist eine dauerhafte Gehaltskomponente, die aufgrund einer anerkannt hohen Leistung und Kompetenz eines Beschäftigten gewährt wird.

Bevor das Leistungsentgelt ausgezahlt wird, erfolgt eine Leistungsfeststellung, bei der die individuelle Leistung und Erfüllung der festgelegten Kriterien bewertet und dokumentiert wird. Die genauen Kriterien und Bewertungsverfahren können ebenfalls im Tarifvertrag oder durch interne Regelungen des Arbeitgebers festgelegt sein.

Die Auszahlung des Leistungsentgelts kann einmalig erfolgen, zum Beispiel als Jahresleistung oder projektbezogene Prämie. Es ist jedoch auch möglich, dass das Leistungsentgelt regelmäßig jährlich oder sogar monatlich gezahlt wird.

Sonstige Sonderzahlungen

Im öffentlichen Dienst können neben den bereits erwähnten Jahressonderzahlungen und dem Leistungsentgelt auch andere Sonderzahlungen gewährt werden:

Die Inflationsprämie ist etwa eine zusätzliche Zahlung, die den Beschäftigten gewährt wird, um die Auswirkungen der Inflation auf ihre Kaufkraft auszugleichen. In Zeiten besonderer Herausforderungen oder Krisen, wie beispielsweise der COVID-19-Pandemie, können besondere Sonderzahlungen, wie die "Corona Sonderzahlung," eingeführt werden. 

Es ist zu beachten, dass die genaue Ausgestaltung und Verfügbarkeit dieser Sonderzahlungen von verschiedenen Faktoren abhängen können, einschließlich der Entscheidungen des Arbeitgebers, geltender Tarifverträge und der wirtschaftlichen Lage

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Wie wird die Jahressonderzahlung TVöD berechnet?

Die Berechnung der Jahressonderzahlung im TVöD erfolgt auf Basis des Durchschnitts der Entgelte der Monate Juli, August und September. Dabei werden verschiedene Entgeltbestandteile berücksichtigt, die das monatliche Tabellenentgelt ergänzen: 

  • Monatliches Tabellenentgelt - Das monatliche Tabellenentgelt ist der Grundbetrag, der sich aus der tariflichen Eingruppierung und der individuellen Stufe des Beschäftigten ergibt. 
  • In Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile - Hierbei handelt es sich um festgelegte Zulagen, wie beispielsweise Schichtzulagen, die jeden Monat zusätzlich zum Tabellenentgelt ausgezahlt werden.
  • Nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile - Dies umfasst Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, wie Nachtarbeit oder Überstunden, die nicht jeden Monat gleich sind, sondern von der tatsächlichen Leistung abhängen.
  • Die Sonderzahlung hängen auch von der tatsächlichen Beschäftigungsdauer während des Berechnungszeitraums ab. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise während des Jahres neu eingestellt wird und Gehaltslücken aufweist, wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Ist man bei Kündigung zur Rückzahlung der Sonderzahlung TVöD verpflichtet?

Im Allgemeinen besteht bei der Jahressonderzahlung im TVöD keine Verpflichtung zur Rückzahlung, wenn man das Arbeitsverhältnis kündigt. Die Jahressonderzahlung wird üblicherweise im November ausgezahlt und stellt eine zusätzliche Vergütung für das laufende Kalenderjahr dar.

Es gibt auch keine Mindestbeschäftigungszeit, um Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu haben. Jedoch gibt es eine Ausnahme - wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 30. November eines Jahres endet, entfällt der Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Wie lassen sich TVöD Sonderzahlungen mit givve® optimieren?

givve® bietet innovative Lösungen für die Optimierung von Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst, einschließlich TVöD Sonderzahlungen. Durch unsere Produkte und Services ermöglicht givve® sowohl kommunalen Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile.

givve® bietet Sachbezugskarten an, die als attraktive Alternative zur herkömmlichen Geldauszahlung der Sonderzahlungen verwendet werden können. 

Durch die Nutzung von givve® Produkten können Sonderzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden, solange die festgelegten Freibeträge eingehalten werden. 

givve® ermöglicht es Arbeitgebern, die Sonderzahlungen individuell auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden zuzuschneiden. 

Die Verwaltung von Sonderzahlungen kann zeitaufwändig und komplex sein. givve® erleichtert diesen Prozess durch eine benutzerfreundliche Plattform.

Kommunale Arbeitgeber profitieren von givve® Produkten, wie der givve® Card oder givve® Lunch App, indem sie ihren Mitarbeitern attraktive und steuerlich vorteilhafte Zusatzleistungen bieten können. Dadurch steigt die Mitarbeiterzufriedenheit und die Bindung an das Unternehmen, was sich positiv auf die Mitarbeiterbindung und das Betriebsklima auswirken kann.

Zusätzliche Benefits für kommunale Unternehmen mit givve®

Durch die Nutzung von givve® Produkten können kommunale Arbeitgeber ihre Arbeitgeberattraktivität deutlich erhöhen. Die Möglichkeit Sachbezüge und Benefits anzubieten, ist ein attraktives Anreizsystem, das talentierte Fachkräfte anzieht und die Mitarbeiterbindung stärkt. Der Sachbezug ist unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerfrei.

Mit givve® können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine breite Palette an zusätzlichen Benefits bieten. Ob Sachbezugskarten oder andere  Leistungen – die Mitarbeiter haben die Flexibilität, ihre Sonderzahlungen nach ihren individuellen Vorlieben zu nutzen.

Die Integration von givve® Lösungen in die bestehenden Entgeltsysteme und Personalprozesse ist einfach und effizient. Die Plattform ermöglicht eine effektive Verwaltung der Sonderzahlungen und eine transparente Nachverfolgung der Ausgaben. Durch die Bereitstellung von Sachbezügen und Benefits, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind, kann die finanzielle Belastung für kommunale Arbeitgeber reduziert werden. Die givve® Produkte bieten eine Möglichkeit, zusätzliche Vergütungen anzubieten, ohne dabei hohe steuerliche Abgaben zu verursachen.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Mitarbeiter mit (steuerfreien-) Sachbezügen im öffentlichen Dienst von bis zu 50€ im Monat zu unterstützen. Mit givve® können Sie die Sonderzahlungen optimieren und sowohl Ihren Arbeitnehmern als auch Ihrem Unternehmen zugutekommen.

Zeigen Sie Ihren Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst mehr Wertschätzung mit Sonderzahlungen - bei Fragen beraten wir Sie gerne!

Springen Sie auf den Zug der modernen Arbeitgeberwelt auf – wir beraten Sie umfassend und unverbindlich!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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