Das Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst ist eine weitere Sonderzahlung, die den Beschäftigten eine zusätzliche Anerkennung für ihre individuelle Leistung und Erfolge gewährt. Es setzt sich in der Regel aus drei Komponenten zusammen:
- Die Leistungsprämie belohnt herausragende individuelle Leistungen eines Mitarbeiters.
- Die Erfolgsprämie ist eine zusätzliche Vergütung, die an Beschäftigte gezahlt wird, wenn sie bestimmte Ziele oder Erfolge erreicht haben.
- Die Leistungszulage ist eine dauerhafte Gehaltskomponente, die aufgrund einer anerkannt hohen Leistung und Kompetenz eines Beschäftigten gewährt wird.
Bevor das Leistungsentgelt ausgezahlt wird, erfolgt eine Leistungsfeststellung, bei der die individuelle Leistung und Erfüllung der festgelegten Kriterien bewertet und dokumentiert wird. Die genauen Kriterien und Bewertungsverfahren können ebenfalls im Tarifvertrag oder durch interne Regelungen des Arbeitgebers festgelegt sein.
Die Auszahlung des Leistungsentgelts kann einmalig erfolgen, zum Beispiel als Jahresleistung oder projektbezogene Prämie. Es ist jedoch auch möglich, dass das Leistungsentgelt regelmäßig jährlich oder sogar monatlich gezahlt wird.