Öffentlicher Dienst Prämie

Am 22. April 2023 wurde eine Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Diese Einigung sorgt dafür, dass sich viele Angestellte im öffentlichen Dienst über Prämien freuen dürfen. Neben einer Erhöhung des Entgelts wurde auch eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart. Die Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst angemessen zu entlohnen und ihre Arbeit anzuerkennen.

Aktualisiert: Februar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Welche Prämien erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst?

Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurden zwei Prämien vereinbart, von denen die Angestellten profitieren:

 

 

Inflationsausgleichsprämie

Die Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000€. Diese Prämie wird über einen längeren Zeitraum ausgezahlt:

  • Im Juni 2023 erhielten die Angestellten einen steuer- und abgabenfreien Betrag von 1240€.
  • Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten sie monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220€.
  • Die einmaligen 1240€ sowie die 8 monatlichen Zahlungen von je 220€ ergeben zusammen die Gesamtsumme von 3000€.

Erhöhung der Tabellenentgelte

Ab März 2024 werden die Tabellenentgelte für die Angestellten im öffentlichen Dienst erhöht:

  • Die Tabellenwerte werden um einen Sockelbetrag von 200€ angehoben.
  • Zusätzlich wird der Tabellenwert mit dem Sockelbetrag um weitere 5,5% erhöht.
  • Sollte das neue Gehalt durch den Sockelbetrag und den prozentualen Anstieg um weniger als 340€ steigen, wird der Tabellenwert auf 340€ erhöht.

Diese Prämien und Erhöhungen tragen dazu bei, die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst angemessen anzupassen und den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Wer erhält alles die Prämien im öffentlichen Dienst?

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von der Entgelterhöhung und vom Inflationsausgleich, jedoch gilt dies nicht für alle.

Wer erhält die Inflationsausgleichsprämie im öffentlichen Dienst?

Die Inflationsausgleichsprämie wird an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ausgezahlt, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) besoldet werden. Um die Prämie zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Für die einmalige Zahlung in Höhe von 1240€ muss das Arbeitsverhältnis seit dem 1. Mai 2023 bestehen und zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 mindestens 1 Tag gearbeitet worden sein.
  • Für die monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220€ muss für die Monate, in denen die Sonderzahlung gezahlt wird, ein Arbeitsverhältnis bestehen und im jeweiligen Monat mindestens 1 Tag gearbeitet worden sein.

Auszubildende nach TVAöD und Praktikanten nach TVPöD erhalten unter denselben Bedingungen ebenfalls die Prämie, jedoch beträgt sie nur die Hälfte:

  • 620€ Einmalzahlung
  • 110€ monatliche Sonderzahlung

Wer erhält die Erhöhung des Entgelts im öffentlichen Dienst?

Die Erhöhung des Entgelts gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, die nach TVöD besoldet werden. Dies schließt auch Auszubildende und Praktikanten ein. Jedoch erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder diese Prämien nicht, da hier andere Tarifverhandlungen gelten.

Die Erhöhung des Entgelts umfasst eine Steigerung des Tabellenwertes um 150€ für alle berechtigten Beschäftigten.

Beispiel Rechnung für das neue Entgelt nach TVöD

Angenommen, ein Beschäftigter befindet sich in der Entgeltgruppe 10, Stufe 1, und sein aktuelles Gehalt beträgt 3.492,26€.

  • Aktuelles Gehalt: 3.492,26€
  • Nach Erhalt des Sockelbetrags von 200€: 3.492,26€ + 200€ = 3.692,26€
  • Nach Erhalt der 5,5% Erhöhung (5,5% von 3.692,26€ = 203,07€): 3.692,26€ + 203,07€ = 3.895,33€

Die Steigerung des Entgelts beträgt somit:

  • Absolut: 403,07€
  • Prozentual: (403,07€ / 3.492,26€) * 100% ≈ 11,54%

Nach den Tarifverhandlungen erhält der Beschäftigte also eine Gehaltserhöhung um 403,07€, was einer prozentualen Steigerung von etwa 11,54% entspricht.

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