Der Homeoffice Zuschuss vom Arbeitgeber bei Corona und darüber hinaus muss unter anderem notwendige Arbeitsmittel sowie Mobiliar decken. Diese Mittel können bereitgestellt werden, also zum Beispiel aus dem Büro in das Homeoffice gebracht werden oder neu gekauft werden. Dies betrifft alle Dinge, die notwendig sind, um der Arbeitspflicht nachkommen zu können:
- Möbel
- Computer
- Verbrauchsmaterialien
- Stromkosten
- Telekommunikationskosten
Auch dann, wenn eine vertragliche Vereinbarung fehlt, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten für die häusliche Telearbeit beteiligt. Hier ist zusätzlich Folgendes zu beachten:
- Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht zwingen, den privaten Laptop/PC zu verwenden.
- Alle Kosten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, sind zu decken.
- Kosten hängen jedoch von der Art des Homeoffice ab.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz vor Ort im Betrieb zur Verfügung stellt, aber dennoch der Wunsch auf ein Homeoffice gestellt wird.
Wichtig: Es ist in der Regel nicht möglich, durch die Schaffung von Home-Office-Plätzen etwa das Büro komplett zu schließen. Wenn im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten die Möglichkeit bieten, im Unternehmen zu arbeiten.